Online-Scheidung: Mehr Schein als Sein

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Viele Dinge kann man im Internet erledigen, z. B. Einkaufen oder Bankgeschäfte abwickeln und man kann sich online scheiden lassen. Das lässt der Begriff „Online-Scheidung“ zumindest vermuten.

Der Begriff lässt vermuten, dass man schnell, einfach und günstig geschieden werden kann und erweckt vielleicht sogar die Hoffnung, dem Noch-Ehegatten so nicht mehr in einem Scheidungstermin vor Gericht unter die Augen treten zu müssen. Vollmundig wird außerdem oft versprochen, dass man mit der „Online-Scheidung“ Zeit, Geld und Nerven sparen kann.

Online-Formular für den Scheidungsantrag

Genau genommen unterscheidet sich aber eine Online-Scheidung kaum von einer „normalen“ Scheidung. Zwar findet bei einer „Online-Scheidung“ die Korrespondenz zwischen Mandant und Rechtsanwalt vor allem über das Internet statt. Das beginnt damit, dass der Mandant die Daten für seinen Scheidungsantrag per Formular auf der Kanzleiwebsite an den Anwalt übermittelt, dafür also keinen persönlichen Termin benötigt. Dass man so aber selbst seine Scheidung online beantragen kann, ist ein Irrtum auch wenn dieser Eindruck oft vermittelt wird.

Hat man die Daten für den Scheidungsantrag so an die Kanzlei übermittelt, gibt es kaum mehr einen Unterschied zur normalen Scheidung. Denn einerseits findet in jeder modernen Kanzlei die Kommunikation im Mandat inzwischen internetbasiert statt. Außerdem findet auch bei einer „Online-Scheidung“ ein Scheidungstermin vor Gericht statt, zu dem beide Noch-Ehegatten persönlich erscheinen müssen.

Keine Kostenersparnis

Und auch hinsichtlich der Kosten hält die Online-Scheidung nicht, was oft versprochen wird. Denn eine Kostenersparnis garantiert diese Form der Mandatsabwicklung nicht. Immerhin gilt in Deutschland das anwaltliche Gebührenrecht, das für bestimmte Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Scheidungsverfahren bestimmte Gebühren vorsieht. Und diese Gebühren sind im Falle einer Online-Scheidung identisch mit den Gebühren einer normalen Scheidung – zumindest wenn es sich um ein seriöses Angebot einer Online-Scheidung handelt.

Online-Scheidung: Verzicht auf anwaltliche Beratung und Betreuung

Man kann sich also mit der Online-Scheidung eventuell einen Termin beim Rechtsanwalt sparen. Aber die Kosten für eine Online-Scheidung sind in der Regel nicht geringer als bei einer „normalen“ Scheidung.

Woran aber eindeutig bei einer Online-Scheidung gespart wird ist klar: An der persönlichen Beratung und einer persönlichen Beziehung zum eigenen Anwalt. Das ist bei einer so persönlichen Angelegenheit wie einer Scheidung ein großer Nachteil.

Außerdem führt eine reine Online-Scheidung ohne persönliche Termine mit dem Anwalt oft dazu, dass der ein oder andere anwaltliche Rat, der nebenbei in einem persönlichen Beratungsgespräch ohne Aufpreis vom Anwalt gegeben wird, unter den Tisch fällt. Ein echter Verlust für jeden Mandanten.


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