Online Scheidung – Was ist das eigentlich?

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Eine Ehescheidung ist oftmals auch mit rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Ehegatten verbunden. In diesem Fall kann jeder Partei nur angeraten werden, sich einen eigenen Rechtsanwalt zu nehmen, der ihre Interessen vertritt.

Es gibt jedoch auch Paare, die in Einvernehmen auseinandergehen und, ohne dass es weiterer Regelungen bedarf, einfach nur geschieden werden möchten. In diesem Fall kommt die sog. „Online Scheidung“ oder „Internetscheidung“ in Betracht.

Die Möglichkeit der Scheidung Online ist für Eheleute immer dann gegeben, wenn Sie seit annähernd 12 Monaten getrennt voneinander leben und streitige familienrechtliche Angelegenheiten, wie z.B. Unterhaltsfragen, Sorgerechtsproblematiken oder die Frage der Vermögensauseinandersetzung nicht bestehen oder bereits geklärt sind. Die Scheidung Online ermöglicht die Abwicklung aller Formalitäten ohne den Gang zum Anwalt und spart dadurch Zeit.

Online Scheidung bedeutet entgegen dem Sprachverständnis jedoch nicht, dass die Scheidung online verhandelt und ausgesprochen wird! Vielmehr wird die Scheidung lediglich via Internet vorbereitet. Ein Gerichtstermin, bei welchem die Ehepartner regelmäßig anwesend sein müssen, ist weiterhin erforderlich.
Der Gang zu Gericht wird durch die Online Scheidung somit nicht erspart!

Zudem ist es auch nicht zutreffend, dass die Scheidung Online kostengünstiger ist. Viele Kollegen im Internet versuchen den Eindruck zu erwecken, dass man mit dieser Form der Scheidung – im Gegensatz zur „normalen“ Scheidung – Geld sparen könnte. So schön dies auch wäre: Es ist einfach nicht wahr! Die anwaltliche Vergütung in gerichtlichen Verfahren richtet sich nach den Regeln des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). In diesem ist bestimmt, welche Gebühren der Rechtsanwalt bei einem bestimmten Streitwert berechnen darf, aber auch muss! Die Höhe des Streitwertes wird vom Gericht festgesetzt und ist unabhängig davon, ob Sie die Scheidung via Internet einleiten oder den Anwalt persönlich in seinem Büro beauftragen.

Zutreffend ist hingegen, dass Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung als Ehepaar lediglich einen Rechtsanwalt mit der Durchführung Ihrer Scheidung beauftragen müssen und dadurch die Gebühren für einen zweiten Rechtsanwalt sparen. Jedoch ist dies nicht nur bei einer Online Scheidung möglich, sondern gängige Praxis bei einvernehmlichen Scheidungen! Ein Vorteil durch die Scheidung Online besteht somit nicht. Dies jedoch wird ebenfalls bei vielen Kollegen besonders hervorgehoben und führt bei juristischen Laien zu Missverständnissen.

Zu beachten ist hierbei jedoch, dass der beauftragte Rechtsanwalt allein die Interessen des Auftraggebenden Ehepartners vertreten darf. Da jedoch die Online Scheidung grundsätzlich nur in den Fällen praktiziert werden sollte, in welchen streitige Angelegenheiten nicht bestehen bzw. schon geregelt sind, stellt die Vertretung nur einer Partei in der Regel kein Problem dar.

Bzgl. des Ablaufs der Online Scheidung bestehen keine Unterschiede zur „normalen“ Scheidung. Lediglich die Einleitung unterscheidet sich von der üblichen Form, da der Rechtsanwalt normalerweise nach der Beratung in seinem Büro beauftragt wird. Bei der Scheidung Online erfolgt dieser Auftrag durch Ausfüllen und Absenden eines entsprechenden Formulars übers Internet.

Der Rechtsanwalt reicht sodann den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein, welcher kurz darauf dem anderen Ehepartner zugestellt wird.

Beide Parteien erhalten dann den Fragebogen zur Durchführung des Versorgungsausgleiches. Da der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchzuführen ist, ist der Vordruck von beiden Ehegatten auszufüllen.

Nach Klärung der Rentenanwartschaften bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin, bei welchem das Ehepaar persönlich erscheinen muss. Der Scheidungstermin dauert in der Regel nicht länger als 15 Minuten. Am Ende der Verhandlung wird das Scheidungsurteil ausgesprochen.

Für das Scheidungsverfahren ist mit einer Verfahrensdauer von 4 bis 8 Monaten zu rechnen.

Sollten Sie an einer Online Scheidung interessiert sein, stehe ich Ihnen hierfür gern zur Verfügung. Auf meiner Homepage www.rechtsanwaeltin-krueger.de können Sie ein entsprechendes Formular am PC ausfüllen und direkt an mich absenden.

Natürlich können Sie mich aber auch auf dem herkömmlichen Weg mit einer Scheidung beauftragen. Vereinbaren Sie hierfür einen Besprechungstermin entweder über meine Homepage oder per Telefon.


Bei weiteren Fragen können Sie mich gern ansprechen.

Doreen Bastian
Rechtsanwältin 

Wandsbeker Marktstraße 24 – 26
22041 Hamburg
Tel. 040 / 79 69 14 94
Fax: 040 / 68 26 85 89

www.rechtsanwaeltin-bastian.de
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