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OVG Rheinland-Pfalz: Polizeikontrolle einer dunkelhäutigen Familie im Zug rechtswidrig

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Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit einem Urteil vom 21.04.2016, Aktenzeichen: 7 A 11108/14.OVG, entschieden, dass die Kontrolle einer dunkelhäutigen Familie in einem Zug durch Beamte der Bundespolizei rechtswidrig war.

Im vorliegenden Fall befanden sich die Kläger (deutsche Staatsangehörige mit dunkler Hautfarbe) am 25. Januar 2014 mit ihren beiden kleinen Kindern in der regionalen Mittelrheinbahn, die zwischen Mainz und Koblenz verkehrt. Beim Halt in Bingen stiegen drei Beamte der Bundespolizei ein und überprüften die Personalien der Kläger. Weitere Kontrollen fanden in diesem Zug nicht statt.

Mit ihrer daraufhin erhobenen Klage machten die Kläger geltend, die polizeilichen Maßnahmen seien rechtswidrig gewesen. Die Voraussetzungen für eine Kontrolle in Zügen, die zur unerlaubten Einreise genutzt würden, hätten nicht vorgelegen. Die Polizeikontrolle habe insbesondere gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.

Das Verwaltungsgericht gab in erster Instanz ihrer Klage statt.

Auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätige das Urteil und wies die Berufung zurück.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme habe der Senat „nicht die Überzeugung gewinnen können, dass die Auswahl der betroffenen Personen nicht wegen ihrer Hautfarbe erfolgt sei“, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.


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