Rechtsberatung: "Gönn dir!"

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Weshalb eine sachkundige Rechtsberatung beim Ausfüllen des Erstantrages auf Grundsicherung der Normalfall sein sollte

Durch die Auswirkungen des Lockdowns sind viele Menschen urplötzlich in wirtschaftliche Not geraten. Zwar kamen deutsche Arbeiter und Angestellte im internationalen Vergleich insgesamt recht glimpflich davon. Eine riesige neue Welle von Arbeitslosen gibt es bei uns, ganz anders als zum Beispiel in den USA, zum Glück nicht. Alle, die monatlich aber sowieso nur den Mindestlohn oder unwesentlich darüber auf dem Konto haben, sehen sich trotz laufendem Arbeitsverhältnis mit einem Antrag auf Grundsicherung/Hartz IV konfrontiert. Für Selbständige und Freiberufler gilt das derzeit sowieso in großer Zahl. 

Unbürokratische Hilfe? 

Nicht zuletzt, weil die Politik auffallend betont von „unbürokratischer Hilfe“ sprach – was nur in Ausnahmen tatsächlich so war, etwa beim Soforthilfe-Programm des Berliner Senats – unterschätzen viele die Tücken eines solchen Antrags. Schon ein Kreuz an falscher Stelle und das war’s mit der erhofften wie berechtigten Grundsicherung. Mehrere solcher Fälle musste ich in den letzten Tagen in meiner Kanzlei wieder hinbiegen. Das war machbar, aber für die Mandant*innen, die das Geld ja unmittelbar zum Leben brauchen, leider nervenaufreibend und mit Mehrkosten verbunden.

Zwei Beispiele

Die freie Schauspielerin Natascha M. lebt mit einem Freund in einer Wohngemeinschaft. In guter Absicht kreuzte M. im Erstantrag auf Grundsicherung an, sie wohne mit ihm in „einem Haushalt zusammen“. Das machte in dem Fall leider den gesamten Antrag zunichte, M.’s Ersuchen wurde abgelehnt, „Bedarfsgemeinschaft“ lautet das Stichwort. Und dann gab es da noch Markus H., der seinen Antrag genau in dem Monat stellte, in dem er auch eine Steuererstattung aufs Konto bekam. Von der zahlte er zwar sofort seine Gewerbesteuer, was das Jobcenter aber leider nicht interessierte. Es rechnet Zuflüsse an, Abflüsse bleiben hingegen unberücksichtigt. 

Fazit 

Wenn kein Geld mehr aufs Konto kommt, kann das rasch sehr unangenehme Konsequenzen haben. Eine Rechtsberatung zum Thema kostet wenig, bringt aber immense Sicherheit. Deshalb, wie sagen die Jugendlichen so treffend: „Gönn dir!“ 

Herzlichst, 

Gerhard Rahn (Fachanwalt für Sozialrecht) 

Angebot sachkundige, individuelle und ausführliche Telefonberatung zum Erstantrag auf Grundsicherung/Hartz IV: 80 Euro. Terminvereinbarungen unter der angegebenen Telefonnummer (persönlich/AB), oder über das Kontaktformular auf der Kanzleihomepage.

Foto(s): Pixabay

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