Ordnet ein Gericht bei einer Vaterschaftsanfechtung ein DNA-Abstammungsgutachten an, kann diese Anordnung nicht angefochten werden.
In zwei Entscheidungen lehnte der Bundesgerichtshof sowohl die Möglichkeit einer sofortigen Beschwerde wie auch die Möglichkeit einer Berufung ab. Allein durch den Beschluss der Anordnung eines Gutachtens wird nach Ansicht der Richter kein Recht verletzt. Zweifeln Mutter oder Kind die Rechtmäßigkeit des Beweisbeschlusses an, müssen sie die Untersuchung verweigern und deren Rechtmäßigkeit in einem Zwischenurteil prüfen lassen.
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