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Reichsbürgerin erhält wegen versuchter Erpressung und versuchter Nötigung hohe Geldstrafe

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Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom 06.07.2017, Aktenzeichen 844 Ds 241 Js 185845/16, eine 54-jährige Angeklagte in Waldkraiburg wegen versuchter Erpressung in drei Fällen und versuchter Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 170 Tagessätzen verurteilt.

Im vorliegenden Fall lief gegen die Angeklagte aufgrund Beitragsrückstände beim Bayerischen Rundfunk sowie wegen einer weiteren Forderung ein Zwangsvollstreckungsverfahren. Die zuständige Gerichtsvollzieherin war daher beauftragt bei der Angeklagte die Vermögensauskunft einzuholen.

Mit Schreiben vom 21.07.2015, 12.09.2016 bzw. 27.06.2016 forderte die Angeklagte die Gerichtsvollzieherin auf, ihre amtliche Legitimation und ihre Vereidigung sowie die Gründungsurkunden des Bundeslands und anderer Stellen in notariell beglaubigter Form und unter Eid vorzulegen, auf welche die Vereidigung erfolgte. Im Falle, dass die Gerichtsvollzieherin diesen Forderungen nicht nachkommt, wurden ihr durch die Angeklagte Konsequenzen angedroht.

Durch ihr Verhalten wollte die Angeklagte die Gerichtsvollzieherin zur Einstellung der Zwangsvollstreckungen bewegen und sich selbst die Bezahlung der Vollstreckungsforderungen ersparen. Dies gelang ihr jedoch nicht.

Am 22.09.2016 versendete die Angeklagte ein E-Mail an den Präsidenten des Amtsgerichts München, in dem sie ihn zur Beibringung der von ihr geforderten Legitimationsnachweise unter Drohungen aufforderte.

Am 02.10.2015 forderte sie gegenüber einer Rechtspflegerin, die zuständig war für die Durchführung einer gegen sie im Rahmen eines Bußgeldverfahrens verhängten Erzwingungshaft, unter Drohungen die Vorlage von Legitimationspapieren.

In gleicher Weise agierte sie mit einer E-Mail vom 14.02.2017 gegenüber einer Staatsanwältin, die in einem Ermittlungsverfahren gegen sie tätig war.

Das Gericht werte diese Taten als versuchter Erpressung in drei Fällen sowie als versuchte Nötigung in drei Fällen.

Im Rahmen der Hauptverhandlung zeigte sich die Angeklagte geständig.

Das Gericht wertete zulasten der Angeklagten die Tatsache, dass die Tat gegen Personen der öffentlichen Hand und Justiz begangen wurde.

Das Urteil ist rechtskräftig.


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