Romantik hin oder her - ein Ehevertrag spart Ärger

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Die Gästeliste für die Hochzeit steht. Es werden Einladungskarten geschrieben. Die Sitzordnung wird festgelegt. Die zukünftigen Ehegatten sitzen dazu an einem Tisch.

"Liebling, kann ich bitte die Gästeliste haben?" fragt sie und lächelt.

"Natürlich kannst du" und dabei drückt ihr der Zukünftige gleich noch ein weiteres Papier in die Hand. "Das hätte ich fast vergessen!"

"Was ist das?" will sie wissen.

"Unser Ehevertrag. Den musst Du nur noch beim Notar unterschreiben."

So sollte man es nicht machen.

Doch machen müssen es manche, weil sie dem Streit bei einer Scheidung vorbeugen wollen oder weil ein Familienunternehmen da ist.

Bei einem solchen Vertrag gibt es zwei Probleme:

Kaum jemand will schon vor der Heirat über das Ende nachdenken, schon gar nicht romantisch veranlagte Menschen. Wenn es um Liebe geht - dann kann es doch nicht um Vermögen gehen! So denken viele meiner Meinung nach zu Unrecht. Oft geht es auch darum, eigene wirtschaftliche Interessen zu wahren.

Das zweite Problem ist der Inhalt des Vertrages. Soll bereits vorher festgelegt werden, welche Abfindung bei einer Scheidung zu zahlen ist? Da fragt sich der/die Romantische schnell: Was bin ich meinem zukünftigen Partner denn wert? Lässt sich dieser Wert überhaupt materiell messen? Hier sollte doch zäh verhandelt werden.

Jede dritte Ehe wird geschieden. Wir alle wünschen uns, dass wir bei Ehe eins und zwei dabei sind und nicht bei der dritten. Irgendeine muss aber auch die Dritte sein.

Wenn Sie Fragen haben, lassen Sie sich beraten.


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