Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren auch für Unternehmer

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Seit der Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte in Deutschland seit dem Jahr 2011 fordern Verbraucher deutschlandweit gezahlte Kreditbearbeitungsgebühren von den Banken zurück.

Aber nicht nur Verbraucher können die Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern, sondern auch Unternehmer können die Kreditbearbeitungsgebühren zurückerstattet verlangen.

Die von den Oberlandesgerichten kritisierten AGB-Klauseln dürfen auch gegenüber Unternehmern nicht verwendet werden.

Frau Rechtsanwältin Claudia Köhler vertritt neben vielzähligen Verbrauchern auch Unternehmer gegen Banken.

Wenden Sie sich an Frau Rechtsanwältin Claudia Köhler unter der Telefonnummer: 030 / 6500 6597 oder per E-Mail an die info@investmentschutz.de. Bitte beachten Sie auch die Verjährungsfristen zum 31.12.2013 für Kreditverträge aus dem Jahr 2010 oder aus früheren Jahren.


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