Was können Unternehmer bei gezahlten Kreditbearbeitungsgebühren tun?

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Bundesgerichtshof hat am 04.07.2017 in zwei Entscheidungen (XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16) die Unzulässigkeit laufzeitunabhängiger Kreditbearbeitungsgebühren bei Firmenkrediten festgestellt.

Für Unternehmer oder Freiberufler bedeutet dies, dass formularmäßig vereinbarte Bearbeitungsgebühren bei Krediten, im geschäftlichen bzw. unternehmerischen Bereich nicht rechtens sind und zurückgefordert werden können. Die Höhe der von Banken und Sparkassen erhobenen Gebühren bewegt sich in der Regel im Bereich von 1-3 % des Darlehensbetrages.

Besteht für Geschäftsführer eine Verpflichtung zur Rückforderung?

Geschäftsführer und Vorstände sind gesetzlich verpflichtet, in den Angelegenheiten des Unternehmens die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes walten zu lassen. Unterlässt die Geschäftsführung die Geltendmachung der Rückforderung der Bearbeitungsgebühren, können Geschäftsführer dem Unternehmen gegenüber haften.

Wann besteht ein Anspruch auf Rückforderung?

Die Bearbeitungsgebühren müssen sich aus einer durch das Kreditinstitut vorgegebenen Klausel ergeben und nicht individuell zwischen dem Unternehmer und dem Kreditinstitut verhandelt worden sein. Bei vorformulierten Standarddarlehensverträgen ist diese Voraussetzung erfüllt. Ferner ist die Verjährung zu beachten. Eine Rückforderung kommt aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist nur in Betracht, wenn die Bearbeitungsgebühr nach dem 31.12.2013 gezahlt wurde. Die Frist beginnt jeweils zum 31. Dezember des Jahres, in dem der Vertragsschluss erfolgt ist.

Fazit

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sind die Entscheidungen vom Bundesgerichtshof begrüßenswert, da nun für Unternehmen und Banken Klarheit besteht, in welchen Fällen Bearbeitungsgebühren zu erstatten und welche Zeiträume betroffen sind. Erfasst sind insbesondere Darlehensverträge ab dem Jahr 2014, in denen Bearbeitungsgebühren erhoben worden sind, da hier die Verjährungsfristen noch nicht abgelaufen sein dürften. Eine individuelle Prüfung des Darlehensvertrags bringt abschließende Rechtssicherheit.

Wir beraten Unternehmer und Finanzdienstleister zu Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechtes gleichermaßen umfassend. Nehmen Sie gerne kostenlos telefonisch Kontakt mit uns auf oder senden uns eine unverbindliche kostenlose Anfrage, die wir zeitnah beantworten werden.

Rechtsanwaltskanzlei Meyer



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes Meyer

Beiträge zum Thema