Rückforderungsansprüche auf Bearbeitungsentgelt nicht verjährt

  • 2 Minuten Lesezeit

Der BGH hat mit Urteilen vom 28.10.2014 XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14 entschieden, dass die Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung unzulässig vereinbarter Bearbeitungsgebühren (Urteil vom 13. Mai 2013, XI ZR 405/12) erst Ende 2011 zu laufen begonnen haben.

Vorher war nach Auffassung des BGH angesichts der bis dahin unklaren Lage in der Rechtsprechung eine Geltendmachung der Forderung nicht zumutbar.

Im Ergebnis sind daher mindestens alle Rückforderungen der seit 2005 vereinbarten Bearbeitungsentgelte bislang nicht verjährt, allerdings müssen bis spätestens 31.12.2014 verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden.

Wir beraten Sie gerne zur Geltendmachung dieser Ansprüche sowie hinsichtlich der möglichen Rechte aus einem Widerruf der Darlehen, soweit Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.

Dabei ist die Beratung durch einen ausgewiesenen Spezialisten im Bankrecht sinnvoll.

Sebastian Koch

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


Über Berlinghoff Rechtsanwälte

Die seit 1988 bestehende und seitdem in einem ständigen Wachstum befindliche Kanzlei verfügt über Kernkompetenzen im gesamten Wirtschaftsrecht, insbesondere dem Bau- und Architektenrecht, dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Arbeitsrecht, dem Forderungseinzug (Inkasso) sowie dem Mietrecht, dem Versicherungsrecht und dem Verkehrsrecht.

In den zentralen Bereichen des Wirtschaftsrechts hat die Kanzlei zugelassene Fachanwälte, so den

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

Fachanwalt für Versicherungsrecht

bzw. haben Anwälte der Sozietät bereits den Lehrgang für den Fachanwalt für Steuerrecht erfolgreich absolviert und unterstreichen damit die Expertise der Sozietät.

Zudem verfügt die Kanzlei über durch zahlreiche, erfolgreiche Verfahren nachgewiesene Expertise in der Geltendmachung von Ansprüchen geschädigter Anleger insbesondere im Bereich geschlossener Fonds.

Mit zwei zugelassenen Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht sowie einer weiteren Kollegin, die den Fachanwaltskurs bereits erfolgreich abgeschlossen hat, verfügt die Sozietät im Bereich des Baurechts über eine herausragende Positionierung in der Qualität der Beratung.

Weiterhin verfügt die Kanzlei auch über einen

Fachanwalt für Verkehrsrecht.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von SALEO Rechtsanwälte PartGmbB

Beiträge zum Thema