Rücktritt oder Minderung bei zu großem Benzinverbrauch

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Nicht erst seit dem VW-Abgas-Skandal ist ein gesundes Misstrauen gegenüber den Angaben der Automobilhersteller angemessen. Häufig ist es etwa der durch den Hersteller angegebene Benzinverbrauch, der in der Fahrpraxis ganz erheblich vom tatsächlichen Verbrauchswert abweicht.

Betroffene Verbraucher müssen nicht selten mit Mehrkosten von rund 500 Euro und darüber hinaus pro Kalenderjahr rechnen, wenn man den angegebenen Wert für ihre Fahrzeuge mit dem tatsächlichen Verbrauchswert vergleicht. Eine Studie aus dem Jahr 2014 kam zu dem Ergebnis, dass die meisten Fahrzeuge etwa ein Drittel mehr Benzin verbrauchen als angegeben. Rechtlos gestellt ist der Verbraucher nicht. Ein zu hoher Benzinverbrauch beim Neuwagen kann sogar einen Rücktritt vom Autokauf rechtfertigen. Der Weg zum Rücktritt vom Autokauf ist allerdings tatsächlich und rechtlich nicht einfach. Der Betroffene muss den Mehrverbrauch unter Laborbedingungen beweisen. Unterstützung durch einen erfahrenen, versierten Rechtsanwalt ist dringend zu empfehlen. 

Zu hoher Benzinverbrauch – die rechtliche Ausgangslage 

Es ist inzwischen gesicherte Rechtsprechung, dass ein zu hoher Benzinverbrauch bei Neuwagen, der den herstellerseitig angegebenen Wert um 10 oder mehr Prozent überschreitet, rechtlich einen Sachmangel darstellt. Dieser Sachmangel kann den Rücktritt vom Autokauf begründen.

Die Gerichte folgen mit ihrer Bewertung einem allgemeinen Rechtsprinzip, das jeder erfahrene Rechtsanwalt mit einfachen Worten erklären kann. Treten bei einer gekauften Sache Mängel auf, kann der Käufer von einer Reihe verschiedener Gewährleistungsrechte Gebrauch machen. Ein Mangel im Rechtssinne ist nicht nur ein Fehler, der die Gebrauchsfähigkeit der Sache einschränkt. Zu den Mängeln im Rechtssinne zählen auch sogenannte zugesicherte Eigenschaften, die vom Verkäufer, in Verkaufsprospekten oder vom Hersteller gemacht werden. Ein Verbrauchswert für Benzin bei Neuwagen wird als eine solche zugesicherte Eigenschaft angesehen, die den Rücktritt vom Autokauf rechtfertigen kann. 

Zu hoher Benzinverbrauch – Durchsetzung der Gewährleistungsrechte

Bei einer Abweichung von unter 10 Prozent kommt möglicherweise eine Minderung des Kaufvertrages in Betracht. Rechtlich gesehen kann man mit diesen Werten rechnen, ein entsprechend spezialisierter Rechtsanwalt wird dahingehend beraten. Einer Geltendmachung der eigenen Ansprüche geht jedoch ein nicht eben preiswertes Sachverständigengutachten voraus. Der Betroffene selbst wird den Verdacht eines Mehrverbrauchs anhand seiner Tankquittungen und Verbrauchswerte gewinnen. Leider erkennen aber Gerichte diese Belege oder die bloße Darstellung von Werten für die Behauptung, es bestünde ein zu hoher Benzinverbrauch, nicht an. Auch die Werte des Bordcomputers gelten als nicht gerichtsrelevant. Nur eine Messung unter Laborbedingungen wird als geeignete Beweisführung für den Mehrverbrauch anerkannt. Auch wenn diese Hürde genommen wird, ist weiterhin zu beachten, dass der Verkäufer nach Reklamation des Mehrverbrauchs zunächst Möglichkeiten der Nachbesserung hat.

Ein zu hoher Benzinverbrauch kann beispielsweise auch auf einen fehlerhaft eingestellten Motor zurückgehen, selbst wenn diese Ursache in Praxis bei Neuwagen selten gegeben ist. Außerdem erhält der Betroffene bei einem Rücktritt vom Autokauf nur noch den Restwert des Wagens erstattet, hier kann es also durchaus zum Abzug von einigen Tausend Euro kommen.

Zu hoher Benzinverbrauch – was konkret tun? 

Bei Verdacht auf zu hohe Verbrauchswerte für Benzin beim Neuwagen sollte der erste Weg zu einem erfahrenen Rechtsanwalt führen. Dieser wird zu allen rechtlichen Möglichkeiten und auch zu den Voraussetzungen für einen Sachmängelanspruch beraten. Ein in diesem Bereich spezialisierter Rechtsanwalt – meist handelt es sich um Verkehrsrechtsspezialisten – wird zunächst auch die Verdachtsmomente prüfen, die zu der Annahme eines erhöhten Verbrauchs geführt haben. Da die Kosten für ein Sachverständigengutachten etwa um die 2000-3000 Euro betragen, sollte ein begründeter Verdacht gegeben sein. Manche Automobilclubs wie der ADAC führen eigene Untersuchungen durch und veröffentlichen regelmäßig Verbrauchslisten, die ebenfalls als Anhaltspunkt dafür dienen können, dass es bei bestimmten Fahrzeugentypen allgemein zu einem höheren Benzinverbrauch kommt als der Hersteller angegeben hat. Vom Ergebnis des Sachverständigengutachtens hängt der weitere rechtliche Kurs ab, den der Rechtsanwalt einschlägt.

Hier gelten die oben genannten Richtwerte von Abweichungen über und unter 10 %. Der Rücktritt vom Autokauf kommt nur bei mehr als 10 % Abweichung in Frage. Gleich wie die Abweichung ausfällt, der Rechtsanwalt wird zunächst den Mangel reklamieren. Der Händler hat zunächst ein Nachbesserungsrecht. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl oder verweigert der Händler dieselbe, würde der Rechtsanwalt den Klageweg beschreiten und die Ansprüche des Autokäufers gerichtlich geltend machen.

Beispielsfall: Zu hoher Benzinverbrauch führt zum Rücktritt vom Autokauf

Rechtsanwalt Kienhöfer aus Stuttgart ist ein erfahrener Spezialist in Sachen Sachmängelhaftung beim Autokauf. Fälle wie der folgende gehören zu seinen täglichen Aufgabenstellungen. Gerade zu hoher Benzinverbrauch wird seitens der Mandanten häufig gerügt.

Herr M hat vor 11 Monaten ein neues Fahrzeug einer bekannten Automarke erworben. Für ihn war der herstellerseitig angegebene Benzinverbrauch von 7,7 Litern pro 100 km eines der entscheidenden Kaufargumente für diesen Fahrzeugtyp. Umso aufmerksamer verfolgt er den tatsächlichen Verbrauch. Schon nach wenigen Monaten drängt sich ihm anhand seiner Tankquittungen und auch nach der Anzeige des Bordcomputers der Verdacht auf, dass das Fahrzeug wesentlich mehr Benzin verbraucht als beim Kauf behauptet. Herr M entdeckt auch in einer aktuellen Tabelle des ADAC Werte und Hinweise für seinen Fahrzeugtyp, die seinen Verdacht unterlegen. M hatte sich selbst an das Autohaus gewandt und den Mehrverbrauch reklamiert. Der Händler lehnte eine Nachbesserung mit Verweis auf den für den Mehrverbrauch angeblich ursächlichen Fahrstil des M grundsätzlich ab.

M bittet Rechtsanwalt Kienhöfer um Rat. Dieser rät nach erster Prüfung der Sachlage zu einem Gutachten der Dekra. Er erklärt dem M, dass nur dieses Sachverständigengutachten vor Gericht den Mehrbrauch beweisen kann. Die Kosten für das Gutachten betragen rund 2.400 Euro. M wird auch zu dem Kostenrisiko der Angelegenheit beraten. Erfreulicherweise hat M eine entsprechende Rechtsschutzversicherung und somit ein geringeres finanzielles Risiko. Tatsächlich kommt das Gutachten zu einem Wert von 8,5 Litern pro 100 km, bescheinigt also eine Abweichung nach oben von 10,3 %. Zu hoher Benzinverbrauch, es besteht kein Zweifel mehr.

Der Rechtsanwalt fordert unter Vorlage des Gutachtens nochmals zur Nachbesserung auf. Der Händler lehnt diese erneut ab. In der Folge erklärt der Rechtsanwalt den Rücktritt vom Autokauf im Namen des M und beschreitet zu dessen Durchsetzung den Klageweg für M. Das Gericht entscheidet zugunsten des M, der vom Kaufvertrag zurücktreten darf. Er erhält die Kaufsumme Zug um Zug gegen das Fahrzeug zurück, abzüglich eines zwischenzeitlich festzustellenden Wertverlustes in Höhe von 3.500 Euro. Auch die Rechtsschutzversicherung des M darf sich freuen. Der vor Gericht unterlegene Händler hat neben den Gerichtskosten die Anwalts- und Gutachtenskosten für M zu tragen. Allerdings hat dieser Rücktritt vom Autokauf den M fast 2 Jahre seiner Zeit gekostet.

Zu hoher Benzinverbrauch – Rücktritt vom Autokauf beim Gebrauchtwagen?

Beim Gebrauchtwagenkauf ist ein Rücktritt vom Autokauf nur möglich, wenn der Verkäufer selbst einen bestimmten Verbrauch garantiert hat. Auf Herstellerangaben kommt es nicht an. Zu hoher Benzinverbrauch bezieht sich hier auf garantierte Angaben des Verkäufers. Für Details steht Ihnen der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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