Sachverständigengutachten

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Wir stellen in der Praxis immer wieder fest, dass es in den von uns bearbeiteten Gebieten, beispielsweise elterliche Sorge oder aber auch Verkehrsunfallrecht immer wieder zu fehlerhaften Gutachten kommt, auch im Arzthaftungsrecht. Leider ist das an der Tagesordnung.

Neuregelung des Sachverständigenrechts: Soll u. a. Gutachter-Qualität verbessern

Gegen das Ärgernis mangelhafter Gutachten in Gerichtsverfahren will die Bundesregierung mit einer Neuregelung des Sachverständigenrechts vorgehen. Es gibt einen Gesetzesentwurf, den sie jetzt im Bundestag zur weiteren Beratung zugeleitet hat. Hierzu sind Änderungen in der ZPO sowie im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen vorgesehen.

Mehr Transparenz bei Auswahl des Sachverständigen

Das Gesetz soll zum einen regeln, dass ein Gericht künftig den Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit zur Stellungnahme geben muss, bevor es einen Sachverständigen benennt. Sie können dann von vornherein Einwände gegen einen vom Gericht vorgesehenen Gutachter vorbringen. Damit soll auch vermieden werden, dass es im Nachhinein Streit über die Person des Gutachters und die Qualität seiner Arbeit gibt. Der Sachverständige selbst wird verpflichtet, zu prüfen, ob Gründe vorliegen, die Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit rechtfertigen könnten. Die Bundesregierung will „durch höhere Transparenz“ im gerichtlichen Auswahlverfahren das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Neutralität der Sachverständigen erhöhen und sicherstellen, dass die Gerichte qualifizierte und auch im Übrigen geeignete Sachverständige ernennen.

Die Gutachtenerstellung verzögert sich immer wieder

Um diesem Missstand zu begegnen, dass durch das Warten auf Gutachten Verfahren oft beträchtlich verzögert werden, sollen Richter verpflichtet werden, eine Abgabefrist festzusetzen. Bei Missachtung dieser Frist soll gegen Gutachter ein Ordnungsgeld von bis zu € 5.000,00 festgesetzt werden können.

Festschreibung von Qualifikationsanforderungen für Gutachter

Um speziell in Kindschaftssachen die Qualität von Gutachten zu verbessern, sollen Qualifikationsanforderungen für Gutachter gesetzlich vorgegeben werden. Die Bundesregierung verweist in der Erläuterung des Gesetzesentwurfes darauf, dass die Berufsverbände „Mindestanforderungen an die Qualität von Gutachtern im Kindschaftsrecht“ entwickeln.

Anstoß dazu ist die in „Fachkreisen und in den Medien verstärkt geäußerte Kritik an mangelhaften Gutachten im familiengerichtlichen Verfahren“.

Schließlich sieht der Gesetzesentwurf noch einige kleine Änderungen im Bereich von Ehescheidungsverfahren und Familiensachen vor.

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