Trennung & Scheidung – was regelt das Gericht von sich aus?

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Viele Mandanten von mir unterliegen dem Irrtum, dass das Familiengericht im Falle der Scheidung sämtliche anstehenden Fragen von sich aus – also automatisch – klärt. Sei es nun Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Zugewinn, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht. Das aber ist nicht der Fall.

Im Rahmen der Ehescheidung wird nur und ausschließlich der Versorgungsausgleich von Amts wegen (automatisch) mit in das Verfahren einbezogen. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs fordert das Gericht bei den entsprechenden Rentenversicherungsträgern (Gesetzliche Rentenversicherung, private Rentenversicherung, Betriebsrentenversicherung, Riesterrente) Auskünfte zu den innerhalb der Ehezeit erworbenen Anrechten (Rentenanwartschaften) an. Die auf beiden Seiten erworbenen Anrechte werden jeweils hälftig zwischen den Eheleuten geteilt und so eine gerechte Teilhabe an den Anrechten gewährleistet. Die Ehe wird in aller Regel nicht geschieden, bevor nicht auch der Versorgungsausgleich geklärt ist.  

Darüber hinaus – also neben dem Versorgungsausgleich und der Scheidung – unternimmt oder regelt das Gericht von sich aus nichts. Soll also Unterhalt für die Kinder/einen Ehegatten geltend gemacht werden oder verlangt der eine Ehegatte vom anderen Zugewinnausgleich, so muss ein entsprechender Antrag durch einen Rechtsanwalt bei dem Familiengericht eingereicht werden. Erst dann wird sich das Gericht mit diesen Fragen befassen und eine Entscheidung fällen. Ein einvernehmliches, mit nur einem Anwalt geführtes Scheidungsverfahren ist dann nicht mehr möglich. Denn die entsprechenden Anträge zu Unterhalt, Zugewinn usw. müssen zwingend durch einen Anwalt gestellt werden.

Rechtsanwalt Matthias H. Bernds, Köln 


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