Umgangsrecht und Corona

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Die Corona-Krise birgt für getrennt lebende Eltern jede Menge Konflikte. Darf Umgang denn überhaupt noch stattfinden? Die Antwort lautet grundsätzlich Ja! Die Umgangskontakte zwischen Elternteil und Kind unter dem Vorwand „ Corona“ ist rechtswidrig und nicht zulässig! Es schadet auch dem Kind und schadet somit dem Kindeswohl.

In der anwaltlichen Beratung tauchen bei uns, in der Kanzlei am Kaiserbrunnen, in diesen Tagen vermehrt Umgangsstreitigkeiten auf. Und wie so oft in der juristischen Praxis: Es kommt drauf an. Vorzunehmen ist eine stets eine Güterabwägung, z. B.:

  • Gehört das Kind einer Risikogruppe an oder eine der Personen, mit welcher es in einem Haushalt lebt?
  • Muss zwecks Durchführung des Umgangskontakts mit öffentlichen Verkehrsmitteln angereist werden?
  • Können beide Eltern auf persönliche Fremdkontakte verzichten oder arbeiten sie in sogenannten systemrelevanten Berufen? 
  • Wie alt ist das Kind und wie einschneidend wäre hier konkret eine längere Umgangspause?

Die Kontakt-bzw. Ausgangssperre heißt demzufolge nicht, das Umgangskontakte nicht mehr stattfinden können!

Umgang mit der grazilen Begründung „wegen Corona“ abzusagen, ist und bleibt rechtswidrig. Für viele ist es dennoch eine Steilvorlage, die dem Kindeswohl jedoch massiv widerspricht. 

Wenn Sie sich somit in der Situation befinden, in der Ihnen das Umgangsrecht zu Ihrem Kind verwehrt wird, so holen Sie sich anwaltliche Hilfe. Es gibt summarische Verfahren, die sogenannten einstweiligen Anordnungsverfahren, die kurzfristig Umgangskontakte ermöglichen können. 

Dabei muss man dem Umgangsberechtigten zutrauen, dass er die Zeit mit dem Kind in Zeiten der Corona Krise kindeswohlgerecht gestaltet, das heißt, dass er sich an behördliche Verbote, besser noch an gesundheitspolitische Empfehlungen hält. 

Diese Verantwortung muss der andere Elternteil beim Umgang zusammen mit dem Kind übergeben. Corona als Vorwand für Umgansgentzug ist nicht zulässig. Mit dem Umgangsrecht, es ist zumindest auch das Recht des Kindes darf nicht leichtfertig umgegangen werden.

Suchen Sie sich anwaltliche Hilfe. Wir bieten in dieser Zeit kurzfristig Hilfe an in Fällen von Umgangsvereitelung. Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Termin.

Lassen Sie nicht zu, dass die Bindung zu Ihrem Kind leidet, nur weil sich leichtfertig auf das Argument „Corona“ gestützt wird.

Ihre Kanzlei am Kaiserbrunnen by Rechtsanwältin Sandra Günther


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