Und wieder EU-Führerschein und Aufenthalt im Ausland

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Es dürfte inzwischen zum Allgemeinwissen gehören, dass ein EU-Führerschein nur dann generell  Gültigkeit besitzt, wenn auf ihm der Wohnort des Inhabers aufgedruckt ist, der im Ausstellerstaat liegen muss. Das wiederum richtet sich nach dem Recht des Ausstellerstaates. Misslich nur, wenn es dort beispielsweise kein Melderecht à la Deutschland gibt. Dann fehlt der Aufdruck ganz, oder es wird der deutsche Wohnsitz aufgebracht - und schon besteht keine Anerkennungspflicht im Inland.

Überprüfen darf das nach der Rechtsprechung des EuGH die deutsche Behörde auch nicht. In vielen Bundesländern und auch in lokalen Führerscheinbehörden wird das aber trotzdem gemacht. "Verplappert" sich dann einer, etwa weil er zugibt, dass er gar nicht die überwiegende Zeit im Jahr im Ausstellerstaat war, dann gehen die Behörden - letztlich zu Recht - von Tourismus aus und nicht von einer Niederlassung. Oft werden die Führerscheininhaber auch gefragt, man möge doch das Gebäude beschreiben, in dem man gemeldet gewesen sei. Wer das nicht auf Anhieb kann, hat schon verloren.

Manche Staatsanwaltschaften stehen morgens mit Polizei und einem Durchsuchungsbeschluss vor der Türe, um in Hosen- und Jackentaschen etwa einen Einkaufsbeleg eines Kaufhauses im Inland zu finden und zwar für den Zeitraum, den man angeblich im Ausland war. Dabei wird übersehen, dass man im Jahr 185 Tage im Ausland sein muss, nicht notwendigerweise am Stück.

Wird ein Strafverfahren eingeleitet, ist daher unbedingt der Rat zu befolgen, dass ein Beschuldigter schweigen sollte. 

Doch selbst bei einem Freispruch im Strafverfahren, lässt die Führerscheinbehörde meist nicht locker. Viele deutsche Behörden belästigen mit Nachfragen und noch mehr Nachfragen die ausländischen Behörden des Ausstellerstaates. Da dies dort erhebliche Ressourcen bindet, sind diese oft nicht mehr bereit Führerscheine auszustellen, wenn nicht ein dortiger Arbeitsplatz nachgewiesen wird. 

Doch jeder Einzelfall ist hier anders!

Die Kanzlei KRÄMER ist seit vielen Jahren und seit Beginn des Streits um den EU-Führerschein bundesweit für EU-Führerscheininhaber erfolgreich tätig, auch weil sie nicht mit irgendwelchen Fahrschulen zusammenarbeitet und so wirklich unabhängig beraten und helfen kann.  Da die meisten Fälle oft erheblich verworren sind und sich die Situation über die Jahre verändert hat, ist auch die Kenntnis der genauen Rechtsprechung zum jeweils relevanten Zeitraum notwendig.


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