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Unfall - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 6 Minuten Lesezeit
Unfall - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Verlässt man als Unfallbeteiligter den Unfallort, ohne ausreichend lange gewartet zu haben, begeht man Unfallflucht.
  • Fast immer ist es empfehlenswert, nach einem Unfall die Polizei zu rufen.
  • Für Schäden, die bei einem Unfall entstanden sind, muss stets der Unfallverursacher haften.
  • Ist ein Tier Unfallursache, kommt es darauf an, ob es sich um ein Wildtier, Haustier oder Nutztier handelt.
  • Trägt man bei einem Unfall Verletzungen davon, so hat man im Regelfall einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Unfallverursacher

Wie verhält man sich nach einem Unfall am besten?

Wenn man im Straßenverkehr in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, steht man zunächst einmal unter Schock. Daher ist es hilfreich, wenn man genau weiß, wie man Schritt für Schritt vorgehen sollte:

1. Unfallstelle absichern: Warnblinker einschalten und anschließend mit 50 bis 100 Metern Abstand das Warndreieck aufstellen.

2. Zudem ist es empfehlenswert, die Warnweste, die man mit sich führen muss, auch anzuziehen.

3. Falls nötig, Erste Hilfe leisten, und wenn erforderlich (siehe unten), die Polizei rufen.

4. Beweise sichern. Fotos von der Unfallstelle und den Schäden an den Fahrzeugen machen.

5. Wenn es Zeugen gibt, deren Personalien aufnehmen.

6. Zusammen mit dem Unfallgegner einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Hier werden sämtliche Daten angefragt, die für die Schadensabwicklung benötigt werden.

7. Vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen: Man braucht und sollte sich nicht selbst belasten. Daher empfiehlt es sich, im Zweifelsfall zum Unfallhergang zu schweigen.

8. Binnen einer Woche die eigene Versicherung über den Unfall in Kenntnis setzen.

Wie lange muss man warten, um eine Unfallflucht zu vermeiden?

Wenn das eigene Verhalten auch nur irgendwie einen Beitrag zu einem Unfall geleistet haben kann, muss man danach eine bestimmte Zeit am Unfallort warten. Wer z. B. beim Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt hat und nur einen Zettel mit seinen Kontaktdaten hinter dem Scheibenwischer des Unfallgegners hinterlässt, verübt Unfallflucht. Dabei handelt es sich um eine Straftat. Richtig verhält sich, wer auf den anderen Unfallbeteiligten wartet oder die Polizei verständigt.

Abhängig vom jeweiligen Einzelfall muss man unterschiedlich lange am Unfallort warten. Bei einem Parkrempler kann schon eine Viertelstunde als Wartezeit genügen. Sind dagegen schwere Schäden entstanden oder sogar Personen verletzt worden, muss man zwei Stunden oder sogar noch länger warten.

Wenn man tatsächlich Fahrerflucht begeht, sind die Folgen weitreichend. Es drohen eine Geldstrafe, Punkte, ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug sowie Ärger mit der Versicherung. Die eigene Haftpflichtversicherung begleicht zwar den Schaden des Unfallgegners, bis zu einer Höhe von 5.000 € muss man jedoch mit einer Rückforderung dieser Kosten rechnen. Darüber hinaus verweigert die Kaskoversicherung die Begleichung des eigenen Schadens und man muss diesen selbst tragen.

Drohende Bußgelder nach einem Unfall:

TatbestandBußgeldPunkteStraftat
Liegen gebliebenes Kfz nicht ordnungsgemäß gesichert30 €keinenein
Nach einem Unfall den Straßenverkehr nicht gesichert oder das Auto nicht sofort an den Rand gestellt30 €keinenein
mit Sachbeschädigung35 €keinenein
Unfallspuren entfernt, obwohl die Polizei diese noch nicht feststellen konnte30 €keinenein
Unfallflucht (nach § 142 Strafgesetzbuch)Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre3Ja

Wann sollte man nach einem Unfall die Polizei verständigen?

Bei einem Unfall ist es nahezu immer empfehlenswert, die Polizei in die Aufnahme einzubeziehen. Unbedingt sollte sie gerufen werden, wenn in den Verkehrsunfall Mietwagen oder Firmenwagen verwickelt sind. Wenn größere Sachschäden vorliegen, jemand verletzt wurde oder der Unfallgegner Fahrerflucht begangen hat, sollte man ebenfalls auf jeden Fall die Polizei verständigen. Zudem kann die Polizei feststellen, wer die Verkehrsregeln missachtet hat, wenn Unfallgegner miteinander im Streit liegen.

Allerdings ist es nicht die Aufgabe der Beamten zu ermitteln, wer den entstandenen Schaden tragen muss. Daher ist es auch nicht sinnvoll, mit den Polizisten die Frage der Haftung zu erörtern.

Wer muss bei einem Unfall haften?

Generell muss derjenige den Unfallschaden tragen, der ihn verursacht hat. Obwohl diese Regel einfach wirkt, ist die Haftungsfrage bei vielen Unfällen deutlich schwerer zu lösen. Hauptgrund dafür ist, dass sich oft mehrere Verkehrsteilnehmer falsch verhalten haben und daher jeweils eine Teilschuld besitzen.

Im Straßenverkehr finden zudem folgende besondere Haftungsregeln Anwendung: 

  • Der Fahrer eines Fahrzeugs muss für seine Fahrfehler einstehen.
  • Parallel dazu haftet aufgrund der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs auch der Halter.
  • Bei der Ermittlung der Haftung muss die Betriebsgefahr mitberücksichtigt werden. 

Zeigt sich, dass mehrere Personen an dem Unfall Schuld haben, ist die Teilschuld jedes Einzelnen vom Anteil seiner Schuld abhängig. Der Jurist spricht hier von der Haftungsquote. Diese muss in der Regel ein Gericht festlegen.

Was gilt bei von Tieren verursachten Unfällen?

Selbst wenn man vorsichtig fährt, lässt sich manchmal ein Unfall mit einem Tier nicht vermeiden. Das sollte man oft auch gar nicht um jeden Preis probieren. Bereits wenn man dreißig Kilometer pro Stunde fährt, kann ein Autounfall tödlich enden. Daher darf man auf keinen Fall die Kontrolle über sein Auto verlieren.

Wenn ein Tier den Unfall verursacht hat, ist die Haftungsfrage häufig schwer zu klären. Bei Haustieren wie Hund oder Katze haftet womöglich der Tierhalter. Man spricht hier von der Gefährdungshaftung des Halters. Bei Nutztieren ist für die Haftung ausschlaggebend, ob der Halter die Vorgaben der zuständigen Landwirtschaftskammer oder des verantwortlichen Landwirtschaftsamtes eingehalten hat. Bei Wildunfällen kommt es dagegen auf den Versicherungsschutz des Fahrers an.

Entstehen an fremden Fahrzeugen Schäden, übernimmt diese in der Regel die Haftpflichtversicherung. Schäden am eigenen Fahrzeug können womöglich von einer Teilkaskoversicherung übernommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen Wildunfall handelt und der Fahrer sich richtig verhalten hat.

Welche Ansprüche können bei einem Unfall entstehen und wer muss dafür aufkommen?

Wenn man als Geschädigter an einem Unfall keine Schuld trägt, übernimmt die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers die einem entstandenen Schäden.

Opfer eines Unfalls besitzen gegenüber ihrem Unfallgegner in diesem Fall u. a. folgende Ansprüche:

  • Schadensersatz für die am eigenen Fahrzeug verursachten Schäden

  • Begleichung der Abschleppkosten

  • Zahlung von Nutzungsausfall oder Erstattung der Mietwagenkosten, wenn das eigene Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist 
  • Anspruch auf Schmerzensgeld bei erlittenen Verletzungen (siehe unten) 
  • Übernahme eines womöglich entstandenen Verdienstausfalls oder Haushaltsführungsschadens 

Liegt ein Totalschaden vor, so erhalten Geschädigte dagegen von ihrer Versicherung in der Regel nur den Wiederbeschaffungswert erstattet. Im Falle einer Teilschuld am Unfall erhält man auch nur anteilig Schadensersatz.

Wie setzt man nach einem Unfall einen entstandenen Anspruch auf Schmerzensgeld durch?

Wenn man als Unfallopfer bei einem Unfall verletzt wurde, ist die Versicherung des Unfallgegners dazu verpflichtet die Behandlungskosten zu übernehmen. Darüber hinaus besitzt man in der Regel auch einen Schmerzensgeldanspruch.

Um diesen Anspruch erfolgreich durchzusetzen, geht man am besten wie folgt vor:

  • Zunächst muss man beweisen, dass der Gesundheitsschaden wirklich aus dem Unfall resultiert.
  • Daher sollte man nach einem Unfall auch bei geringfügigen Verletzungen oder minimalen Schmerzen auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen.
  • Bei gewissen Verletzungen, wie einem Schleudertrauma, kann es passieren, dass erst nach einigen Tagen Beschwerden auftreten. Daher sollte man für die Beweisführung alle gesundheitlichen Schwierigkeiten sofort schriftlich festhalten lassen.
  • Man sollte sich ein ärztliches Attest besorgen und erlittene Verletzungen möglichst durch geeignete Fotos belegen.
  • Einschränkungen im Alltag durch erlittene Verletzungen sollten ebenso schriftlich dokumentiert werden.
Foto(s): ©Pixabay/photochur

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