Unterhaltsanspruch des Ehegatten kann bei Verschwendung des Vermögens entfallen

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Der Ehegatte hat bei Scheidung dann keinen Unterhaltsanspruch mehr, wenn er einen Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns des anderen Ehegatten dadurch abwehrt, dass er sein Vermögen binnen kurzer Zeit in nicht nachvollziehbarer Weise verschwendet (Urteil des OLG Hamm vom 17.1.2007 - 11 UF 84/06). Bei Vermögen des Ehegatten, der einen Unterhaltsanspruch behauptet, ist daher die unverzügliche Einholung seiner Auskunft beim Zugewinn nach Einreichung der Ehescheidung zu empfehlen.

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