Unterlassungsklage des Verbands bayrischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V.

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Aktuell liegt unserer Kanzlei eine Unterlassungsklage des Verbandes bayrischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. gegen einen Online-Anbieter vor, der zuvor durch den Verband abgemahnt wurde.

Zum Sachverhalt

Im November 2019 hatte der Verband eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen den Online-Anbieter ausgesprochen, der Gebrauchtfahrzeuge im Internet veräußert hatte. Der Verband warf dem Anbieter vor, sich als Privatverkäufer ausgegeben zu haben, obwohl er in Wirklichkeit Gebrauchtwagen im gewerblichen Umfang veräußert habe. Der Verband wies in der Abmahnung daraufhin, dass der Abgemahnte auf den gewerblichen Umfang seiner Tätigkeit explizit in seinen Verkaufsangeboten hätte hinweisen müssen. Dadurch dass der Abgemahnte über den gewerblichen Charakter seiner Angebote angeblich getäuscht hatte, läge ein Wettbewerbsverstoß vor. Daher habe sich der Abgemahnte gegenüber dem Verband zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer durch den Verband festgesetzten Frist verpflichtet.

Der Abgemahnte reagierte nicht auf die Abmahnung.

Daraufhin reichte der Verband im Juni 2020 eine Unterlassungsklage vor einem Landgericht gegen den Abgemahnten ein. Vom Abgemahnten (nunmehr Beklagten) wird erneut die Unterlassung des wettbewerbswidrigen Verhaltens und die Zahlung von Abmahnkosten i. H. v. 293,31 € nebst Zinsen verlangt. Zudem soll der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits tragen. Für den Unterlassungsanspruch wird ein Streitwert von 20.000 € angesetzt. Für den Beklagten würde ein Prozesskostenrisiko von rund 5.500 € entstehen.

Was können Sie nach Erhalt einer Abmahnung der Kfz-Innung tun?

Dieser Fall zeigt, dass eine Nichtreaktion auf eine Abmahnung unmittelbar zu gerichtlichen Schritten – und somit zu kostspieligen Konsequenten – geführt hat!

Wichtig ist, dass Sie umgehend nach Erhalt einer Abmahnung durch die Kfz-Innung einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktieren! Ihr Fachanwalt wird zunächst überprüfen, ob die Ansprüche dem Grunde nach bestehen. Hierfür ist ein konkretes Wettbewerbsverhältnis erforderlich. Sollte das Wettbewerbsverhältnis in Ihrem Fall samt Wettbewerbsverstoß vorliegen, wird Ihr Fachanwalt Ihnen diverse Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Selbst wenn der Anspruch der Gegenseite begründet sein sollte, so ist a) von einer Schadensminimierung auszugehen und wird b) eine für Sie perfekt ausgerichtete modifizierte Unterlassungserklärung erstellt, sofern Sie einen spezialisierten Anwalt einschalten.

Ihr Fachanwalt wird kostspielige Folgen – wie eine Unterlassungsklage – verhindern können.
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