Vertragsstrafe: Wie Sie sich gegen den IDO e.V. wehren können

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Ich berate ständig Betroffene, die gegenüber dem IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO) eine Unterlassungserklärung abgegeben haben und nun eine Vertragsstrafe an den Verein zahlen sollen. Sofern Sie auch eine Vertragsstrafe an den Verein zahlen sollen sich gegen die Forderung wehren wollen, kann ich Sie hierbei unterstützen.

Von mir erhalten Sie Empfehlungen aus der Praxis, denn ich habe für meine Mandanten bereits eine Vielzahl entsprechender Verfahren geführt. 

Immer wieder: erst kam die Abmahnung, dann folgte die Vertragsstrafenforderung 

Der IDO hat in den letzten Jahren in den hier vorliegenden mehreren hundert Fällen mit seinen Abmahnschreiben immer nur sehr geringe Kosten in Höhe von 232,05 Euro gefordert. Er forderte aber immer auch die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Viele Betroffene, die ohne anwaltliche Beratung eine entsprechende Erklärung abgegeben hatten, erhielten dann bald wieder Post vom IDO, und zwar ein Schreiben mit einer Vertragsstrafenforderung zwischen 3.000,00 Euro und 5.000,00 Euro.

Wie Sie sich gegen eine Vertragsstrafenforderung des IDO wehren können

Ich vertrete bereits seit geraumer Zeit Betroffene, die sich gegen die Vertragsstrafenforderungen des Vereins zur Wehr setzen. Entsprechende Verfahren führe ich für meine Mandanten vor verschiedenen Gerichten bundesweit. Und aus meiner Sicht gibt es einige Ansatzpunkte für die Verteidigung gegen die Ansprüche des Vereins:

  • Bei einigen der von mir betreuten Verfahren kam nach meiner Auffassung eine Anfechtung der gegenüber dem IDO abgegebenen Unterlassungserklärung in Betracht. Dementsprechend habe ich in diesem Verfahren Anfechtungserklärungen für meine Mandanten abgegeben. Ob die Anfechtungen durchgreifen, lasse ich für meine Mandanten derzeit vor verschiedenen Gerichten klären.
  • Bei allen der von mir betreuten Verfahren kam nach meiner Auffassung im Übrigen eine Kündigung der gegenüber dem IDO abgegebenen Unterlassungserklärung wegen der Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens des Vereins in Betracht. Dementsprechend habe ich in den Verfahren die abgegebenen Unterlassungserklärungen für meine Mandanten gekündigt. Ob die Kündigungen durchgreifen, werden die Gerichte in den von mir betreuten Verfahren ebenfalls klären. Und das wird aus meiner Sicht spannend: In Verfahren, in denen es um die Unterlassungsansprüche des Vereins ging, haben inzwischen nämlich mehrere Gerichte entschieden, dass das Vorgehen des IDO rechtsmissbräuchlichen Charakter hat. Vor diesem Hintergrund spricht nach meiner Auffassung viel dafür, dass auch den Vertragsstrafenforderungen des Vereins die Rechtsmissbräuchlichkeit entgegengehalten werden kann.

Warum Sie sich fachkundig anwaltlich vertreten lassen sollten 

Nach meiner Auffassung bestehen Indizien für die Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens des IDO:

  • So hat das OLG Rostock in einem von mir betreuten Verfahren wegen Unterlassungsansprüchen des IDO eine Klage des Vereins als rechtsmissbräuchlich bewertet und diese Bewertung damit begründet, dass sich aus der Aktenlage insgesamt das Bild ergebe, dass der Verein eigene Mitglieder gezielt von seiner Abmahntätigkeit ausspare. Der Verein nahm daraufhin die Berufung zurück.
  • Das LG Darmstadt kam in einem anderen von mir betreuten Verfahren, in dem es ebenfalls um Unterlassungsansprüche des IDO ging, zu dem Ergebnis, dass die Tätigkeit des Vereins vorrangig dazu diene, Abmahnungen auszusprechen, um über die Geltendmachung von Abmahnkosten und später auch über die Geltendmachung von Vertragsstrafenansprüchen Einnahmen zu generieren, die lediglich einer geringen Anzahl der für den Verein Tätigen zu Gute kommen. Das Verfahren ist zwar noch nicht abgeschlossen (Stand: 09.03.2021), die Einschätzung des Gerichtes ist nach meiner Einschätzung allerdings naheliegend.

Nach meiner Erfahrung tun die Gerichte sich sehr schwer damit, die Abmahntätigkeit eines Vereins als rechtsmissbräuchlich zu bewerten. Der Grund hierfür liegt nach meiner Einschätzung darin, dass die Hürden für einen Rechtsmissbrauch sehr hoch sind und der Betroffene sehr umfangreich zu den Indizien für den Rechtsmissbrauch vortragen muss. Die bloße Behauptung, dass zu vermuten sei, dass dem IDO mit seiner Tätigkeit vorrangig um Einnahmen gehe, reicht nicht aus.

Nachdem inzwischen mehrere Gerichte in Unterlassungsverfahren von der Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens des IDO ausgegangen sind, bleibt nunmehr abzuwarten, wie die Gerichte in den gerichtlichen Verfahren entscheiden werden, in denen es um die Vertragsstrafenansprüche und die Wirksamkeit erklärter Anfechtungen und Kündigungen geht.

Aufgrund der Vielzahl der von mir betreuten Verfahren kann ich in den Gerichten ein recht klares Gesamtbild über das Vorgehen des Vereins vermitteln.

Was Sie tun sollten, wenn Sie eine Vertragsstrafe an den IDO zahlen sollen

  1. Die wichtigste Entscheidung: Lassen Sie sich fachkundig anwaltlich beraten!
  2. Veranlassen Sie ohne vorherige fachkundige Beratung keine Zahlung.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich habe als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de bereits in einer Vielzahl von Fällen Betroffene zu Vertragsstrafenforderungen des IDO beraten und verfüge daher über entsprechende Erfahrungen. Dies betrifft sowohl außergerichtliche Verhandlungen über die Höhe der Vertragsstrafen als auch gerichtliche Verfahren, in denen es um die Anfechtung und Kündigung abgegebener Unterlassungserklärungen geht.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie sollen auch eine Vertragsstrafe an den IDO zahlen?

Wenn Sie auch eine Vertragsstrafe an den IDO zahlen sollen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Sie wollen sich zunächst einen Überblick zu Ihren Möglichkeiten für die Reaktion auf die Vertragsstrafenforderung des IDO verschaffen? Entsprechende Informationen habe ich in dem folgenden Beitrag für Sie zusammengestellt:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ido-vertragsstrafenforderung-zahlen-verhandeln-oder-zurueckweisen_183613.html

Ergänzende Informationen zum Vorgehen des IDO habe ich im Übrigen in den folgenden Beiträgen für Sie zusammengestellt:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/sie-haben-eine-klage-des-ido-e-v-wegen-einer-vertragsstrafe-erhalten-ich-berate-sie_164883.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/update-abmahnungen-und-vertragsstrafenforderungen-des-ido-ev_182091.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-vom-ido-e-v-wegen-verstoss-gegen-das-verpackg-erhalten_157760.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-vom-ido-ev-erhalten-ich-berate-sie_129873.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-vom-ido-e-v-wegen-fehlender-datenschutzerklaerung-erhalten-ich-berate-sie_118232.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/sollen-sie-eine-vertragsstrafe-an-den-ido-zahlen_065687.html

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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