Sie haben eine Klage des IDO e. V. wegen einer Vertragsstrafe erhalten? Ich berate Sie.

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Mir liegen mehrere Klagen des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. vor, mit denen Vertragsstrafenansprüche eingeklagt werden. Zur Begründung der Vertragsstrafenansprüche wird auf Verstöße gegen die zuvor abgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verwiesen. Wenn auch Sie eine solche Klage erhalten haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Zur Tätigkeit des IDO e. V.: 

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. ist mir aus meiner Beratungstätigkeit zu einer Vielzahl von Abmahnungen und Vertragsstrafenforderungen des Vereins bekannt. Ich hatte daher hier bereits mehrfach über die von mir betreuten Verfahren berichtet, beispielsweise mit den folgenden Beiträgen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/als-amazon-haendler-eine-abmahnung-vom-ido-e-v-wegen-garantiewerbung-erhalten-ich-berate-sie_108558.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/sollen-sie-eine-vertragsstrafe-an-den-ido-zahlen_065687.html

Umfangreiche ergänzende Informationen finden Sie im Übrigen auf der Internetseite meiner Kanzlei, die Sie über den entsprechenden Link bei den Kontaktangaben aufrufen können.

Zu den mir vorliegenden Klagen:

Mit den mir vorliegenden Klagen werden die vorgerichtlich geltend gemachten Vertragsstrafenansprüche weiterverfolgt.

Meine Einschätzung:

Die mir vorliegenden Klagen werfen unter verschiedenen Aspekten Fragen auf: Zum einen ist bislang (Stand: 23.03.2020) noch nicht abschließend geklärt, ob der IDO e. V. überhaupt dazu berechtigt ist, Abmahnungen auszusprechen. Zum anderen ist bislang (Stand: 23.03.2020) auch nach wie vor umstritten, ob die Abmahntätigkeit des IDO e. V. rechtsmissbräuchlichen Charakter hat. Unabhängig von den vorgenannten Aspekten stellt sich im Übrigen die Frage, ob die geltend gemachten Vertragsstrafen zu hoch sind. Diese Fragen werde ich in mehreren von mir betreuten Verfahren gerichtlich klären.

Meine Empfehlungen:

Sofern Ihnen eine Vertragsstrafenforderung des IDO e. V. vorliegt oder der IDO e. V. in Ihrem Fall wegen der Vertragsstrafenforderung bereits eine Klage eingereicht hat, sollten Sie sich hierzu unbedingt anwaltlich beraten lassen.

Sie haben auch ein Forderungsschreiben oder eine Klage des IDO e. V. erhalten?

Wenn Sie auch ein Forderungsschreiben oder eine Klage des IDO erhalten haben, sollten Sie zunächst keine Zahlung leisten. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten!

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren und Vertragsstrafenverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht



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