Update: Abmahnungen und Vertragsstrafenforderungen des IDO e.V.

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Auch in der letzten Zeit legten mir Mandanten Schreiben des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zur Prüfung und Bearbeitung vor. Bei den Schreiben handelte es sich entweder um eine Abmahnung oder um eine Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe.

Wenn Sie auch eine Abmahnung des IDO e.V. oder eine Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe vom IDO e.V. erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zur Tätigkeit des IDO e. V.: 

Der IDO e.V. geht bereits seit geraumer Zeit gegen Wettbewerbsverstöße von Online-Händlern vor und ist mir daher inzwischen seit mehreren Jahren aus einer Vielzahl von außergerichtlichen Verfahren (wegen Abmahnungen oder Vertragsstrafen) und gerichtlichen Verfahren (wegen Unterlassungsansprüchen oder Vertragsstrafenansprüchen) hinlänglich bekannt. Ich hatte daher hier bereits mehrfach über die von mir betreuten Verfahren berichtet, zuletzt mit den folgenden Beiträgen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-vom-ido-e-v-wegen-verstoss-gegen-das-verpackg-erhalten_157760.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/sie-haben-eine-klage-des-ido-e-v-wegen-einer-vertragsstrafe-erhalten-ich-berate-sie_164883.html

In den Abmahnverfahren geht es immer wieder unter anderem um folgende Wettbewerbsverstöße:

  • fehlende Grundpreis-Angaben
  • Garantiehinweise ohne Informationen zur beworbenen Garantie
  • unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher
  • unzureichende Informationen zur Vertragstextspeicherung
  • die fehlende Einbindung eines anklickbaren Links auf die OS-Plattform 

Vorsicht: Eine Abmahnung des IDO e.V. ist nur auf den ersten Blick billig:

Der IDO e.V. macht mit seinen Abmahnschreiben Kosten in Höhe von 232,05 Euro geltend (aktuell aufgrund des abgesenkten Umsatzsteuer-Satzes 226,20 Euro). Da der Verein häufig Standard-Wettbewerbsverstöße abmahnte, die tatsächlich vorliegen, klingt das Angebot des Vereins verlockend, die Angelegenheit durch Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Zahlung der relativ geringen Kosten unkompliziert beizulegen. Ganz so einfach ist die Sache allerdings nicht:

Wer eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgibt, muss diese anschließend auch einhalten. Dies ist insbesondere dann schwierig, wenn die Einhaltung der übernommenen Unterlassungsverpflichtungen sehr fehleranfällig ist wie z.B. bei der ordnungsgemäßen Darstellung von Grundpreis-Angaben. Bei Verstößen gegen eine abgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung drohen Vertragsstrafenansprüche in Höhe von mehreren tausend Euro.

Darf der IDO e.V. überhaupt Abmahnungen aussprechen und Vertragsstrafen fordern?

Ich sehe die Tätigkeit des IDO e.V. bereits seit geraumer Zeit sehr kritisch, weil nach meiner Auffassung nicht nur Zweifel an der Berechtigung zum Ausspruch von Abmahnungen bestehen, sondern sogar Anhaltspunkte für die Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens. Beide Fragen sind allerdings hoch umstritten und Gegenstand diverser gerichtlicher Auseinandersetzungen, in denen ich Betroffene vertrete.

Als schwierig stellt sich insbesondere dar, dass die Berechtigung des Vereins zum Ausspruch von Abmahnungen bezogen auf unterschiedliche Sortimentsbereiche zu prüfen ist. Einzelne Gerichte haben für bestimmte Sortimentsbereiche die Anspruchsberechtigung des Vereins verneint.

In einem Teil der von mir betreuten Vertragsstrafenverfahren (in denen eine gerichtliche Klärung der Vertragsstrafenansprüche erfolgt) kläre ich für mehrere meiner Mandanten unter anderem auch die Frage, ob eine gegenüber dem IDO e.V. abgegebenen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung angefochten oder gekündigt werden kann.

Was Sie tun können, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben oder eine Vertragsstrafe zahlen sollen:

  1. Die wichtigste Entscheidung: Lassen Sie sich fachkundig anwaltlich beraten!
  2. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  3. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.

Für die Entscheidung über die richtige Reaktion auf eine Abmahnung oder eine Vertragsstrafenforderung des IDO e.V. sollten Sie verschiedene Aspekte berücksichtigen. Von mir erhalten Sie die Informationen und Empfehlungen, die Sie für Ihre Entscheidung benötigen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren und Vertragsstrafenverfahren.

 Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meinen anderen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

 Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 Im Rahmen einer Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens. Selbstverständlich erhalten Sie in diesem Zusammenhang von mir auch konkrete Empfehlungen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten oder sollen eine Vertragsstrafe zahlen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung oder ein Schreiben mit einer Vertragsstrafenforderung des IDO e.V. erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema