Volkswagen-Dieselgate: Deadline für Klagen rückt näher

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„Es wird seitens Volkswagen und Porsche keine außergerichtliche Einigung hinsichtlich Schadensersatzzahlungen geben“, ist Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, überzeugt. Anleger müssten daher selbst aktiv werden. „Die Zeit des Abwartens ist vorbei. Die Verjährung droht zum 18.09.2016. Nur wer bis dahin seine Ansprüche klageweise geltend macht, kann sichergehen, dass er eine Chance hat, Schadensersatz zu bekommen“, warnt der Fachanwalt für Kapitalanlagerecht. Hinzu kommt, dass nicht davon auszugehen sei, dass das Musterverfahren, bei dem kostengünstig die Ansprüche der Berechtigten bis zur rechtskräftigen Entscheidung angemeldet werden könnten, rechtzeitig vor dem 18.09.2016 eröffnet wird. „Dies haben sogar die beiden zuständigen Gerichte, das Landgericht Braunschweig für den Fall Volkswagen sowie das Landgericht Stuttgart für den Fall Porsche Automobil Holding SE, mitgeteilt“, so Nieding.

Die Möglichkeit, Schadenersatz einzuklagen, haben Inhaber von Stamm- und Vorzugsaktien von Volkswagen und Porsche sowie Inhaber von VW-Anleihen oder von Derivaten auf VW-Aktien und -Anleihen, wie beispielsweise Optionsscheine, Zertifikate oder Optionen. „Voraussetzung ist, dass die Erwerbszeitpunkte und Verkaufszeitpunkte der Papiere zwischen 2008 und dem 18.09.2015 liegen. Vorher erfolgte Erwerbe oder Verkäufe sind nicht schadensersatzberechtigt“, erklärt Daniel Vos, Partner der Kanzlei Müller Seidel Vos, mit der die Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft in den Fällen Volkswagen und Porsche kooperiert. Gemeinsam sind die beiden Sozietäten für eine der größten Anlegerplattformen gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE für gesammelte Schadenersatzansprüche über 2,5 Milliarden Euro rechtlich aktiv.

Interessierte sollten sich bis spätestens 01.08.2016 registrieren lassen (auch über www.wolfsburggate.de), um sicher zu gehen, in den jeweiligen Verfahren noch vertreten werden zu können. „Da das Verfahren auf Grund der Masse an Geschädigten einen immer größer werdenden logistischen Aufwand bedeutet, können spätere Registrierungen kaum berücksichtigt werden“, sagt Nieding.


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