Vor – und Nachteile des Aufhebungsvertrags während der Elternzeit

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Möchten Sie oder Ihr Arbeitgeber sich während der Elternzeit trennen, kommt häufig ein Aufhebungsvertrag ins Spiel. Was zu beachten ist, wenn Ihnen der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorlegt, und wann dieser für Sie sinnvoll ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

1. Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Durch einen Aufhebungsvertrag können Sie und Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zu einem frei wählbaren Zeitpunkt beenden. Im Unterschied zu einer Kündigung müssen dabei sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber zustimmen. Ohne Ihr Einverständnis kann also kein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Auch während der Elternzeit kann ein Aufhebungsvertrag vereinbart werden.

Dabei sollten Sie jedoch beachten:

Während der Elternzeit können Sie sich in den meisten Fällen darauf verlassen, nicht gekündigt zu werden. Sie genießen besonderen Schutz vor einer Kündigung; der Arbeitgeber darf sie nur in Ausnahmefällen und nach behördlicher Genehmigung kündigen. Geht die Initiative für den Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber aus, sollten Sie das immer im Hinterkopf behalten. Sie sind nicht verpflichtet,  den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben und ohne Ihre Zustimmung kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis meist nicht beenden.

Möchten Sie selbst das Unternehmen verlassen, dürfen Sie zwar grundsätzlich einseitig kündigen. Dennoch kann ein Aufhebungsvertrag eine flexiblere Möglichkeit sein. Sinnvoll ist diese Art der Trennung zum Beispiel, wenn Sie

  • einen neuen Job gefunden haben oder
  • nicht mehr bzw. für einen anderen Arbeitgeber arbeiten möchten.


2. Vor- und Nachteile des Aufhebungsvertrags

Der Aufhebungsvertrag kann eine Alternative zu einer Kündigung sein. Dabei sollten Sie jedoch stets die Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen.

Vorteile des Aufhebungsvertrags während der Elternzeit

  • Sie sind bei einem Aufhebungsvertrag nicht an Kündigungsfristen gebunden und können den Zeitpunkt Ihres Ausscheidens flexibel mit dem Arbeitgeber abstimmen. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie eine neue Stelle vor Ablauf Ihrer Kündigungsfrist antreten wollen.
  • Bei einem Aufhebungsvertrag können Sie individuell vereinbaren, was mit dem Resturlaub oder Überstunden passieren soll.
  • Unter Umständen können Sie eine hohe Abfindung aushandeln.


Nachteile des Aufhebungsvertrags während der Elternzeit

  • Nach einem Aufhebungsvertrag wird in der Regel eine zwölfwöchige Sperrzeit für das ALG I verhängt. Bei guter Beratung lässt sich dies in einigen Fällen vermeiden. Es kommt auf den Einzelfall an.
  • Sie sind auf die Zustimmung Ihres Arbeitgebers angewiesen. Dies ist bei einer rein einseitigen Kündigung anders. 

Wenn Sie während der Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag konfrontiert werden oder selbst durch einen Aufhebungsvertrag ausscheiden möchten, beraten wir Sie gerne. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht besitzen wir umfangreiche Kenntnisse, um Sie bei Ihren Angelegenheiten bestmöglich zu vertreten.


3. Kann ich eine Abfindung verlangen?

Ob Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber über eine Abfindung einigen können, hängt von den jeweiligen Umständen ab:

  • Bitten Sie den Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag, besteht für diesen in der Regel kein Grund, Ihnen eine Abfindung zu zahlen.
  • Möchte sich dagegen der Arbeitgeber während der Elternzeit von Ihnen trennen, kann er das häufig nur durch einen Aufhebungsvertrag. Da er auf Ihre Zustimmung angewiesen ist, haben Sie eine gute Verhandlungsbasis und können auf eine Abfindung bestehen.
Foto(s): Anastasiia Chepinska on unsplash.com

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