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Vorsicht beim Umgangsrecht

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Wer als Mutter eines minderjährigen Kindes glaubt, dem Vater das Umgangsrecht mit fadenscheinigen Gründen verwehren zu können, der kann rechtliche Schwierigkeiten bekommen. Einerseits hat der Elternteil, in dessen Haushalt das gemeinsame Kind nicht lebt, gegenüber dem anderen Elternteil das Recht, die Gewährung des Umgangsrechts sogar mit der Androhung eines Zwangsgeldes durch das Gericht durchsetzen zu lassen. Das gilt auch bereits während der Trennungszeit im Vorfeld einer Scheidung. Unter Umständen kann eine Verweigerung des Umgangsrechts sogar dazu führen, dass sie sich bei der endgültigen Entscheidung des Sorgerechts negativ auswirkt.

Im konkreten Fall ging es um einen Jungen, der im Trennungszeitraum bei seiner Mutter lebte. Diese verweigerte dem Vater das Umgangsrecht. Bei den Befragungen zum Sorgerecht zeigte der Junge eine ähnliche Bindung zu beiden Elternteilen. Das Amtsgericht Potsdam entschied letztlich für ein alleiniges Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht des Vaters. Als Begründung wurde angegeben, dass er besser als die Mutter dazu geeignet war, im Rahmen der Ausübung des Sorgerechts die Interessen des Kindes über die seinigen zu stellen.

(AG Potsdam, Beschluss v. 1996, Aktenzeichen 44 F 87/93)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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