Waldorf-Frommer-Abmahnung | „Nightcrawler“ | Tele München fordern € 815,00 | So reagieren Sie richtig!

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Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Nightcrawler“ erhalten? Der Filmrechteinhaber Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft hat die Münchner Anwaltskanzlei beauftragt, die illegale Verbreitung des Films „Nightcrawler“ in Internettauschbörsen zu verfolgen.

Was ist eine Waldorf-Frommer-Abmahnung?

Gehen Sie davon aus, dass jemand den Film tatsächlich über eine Internettauschbörse über Ihren Internetanschluss angeboten hat. In der Regel sind nämlich die Ermittlungsmethoden der für die Waldorf Frommer Rechtsanwälte tätige Ipoque GmbH sehr zuverlässig.

Insbesondere dann, wenn Sie nicht wissen, wer den Film „Nightcrawler“ über Ihren Anschluss angeboten hat, sollten Sie äußerst vorsichtig vorgehen und niemals schnell eine „modifizierte“ Unterlassungserklärung abgeben, wozu – leider! – oft geraten wird. Denn sobald der Film erneut angeboten wird in Zukunft, bezahlen Sie pro Verstoß € 5.000,00 an den Rechteinhaber, weil Sie gegen die Unterlassungserklärung verstoßen haben.

Sie sehen, der zentrale Punkt einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Nightcrawler“ ist die Unterlassungserklärung. Diese sollte man wirklich nur dann abgeben, wenn es unbedingt notwendig ist. Jede Unterlassungserklärung – ebenso die „modifizierte“ – ist sehr gefährlich und bindet lebenslang.

Daneben fordern die Anwälte von Waldorf Frommer die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von € 815,00, der sich aus € 215,00 Aufwand und € 600,00 Schadenersatz zusammensetzt.

Wann kann man sich gegen die Abmahnung wegen „Nightcrawler“ wehren?

Es bestehen insbesondere dann gute Verteidigungschancen, wenn Ihr Anschluss von mehreren Personen verwendet wird und Sie nicht selbst der Täter der Urheberrechtsverletzung waren. Wenn weitere Personen wie Partner, volljährige oder  minderjährige Kinder, Mitbewohner, Mieter, Besucher oder andere als Täter in Betracht kommen, kann ein spezialisierter Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. genau prüfen, ob Sie überhaupt als Störer haften oder ob man sämtliche Ansprüche – insbesondere den Unterlassungsanspruch – zurückweisen kann.

Was Sie nach Erhalt einer Abmahnung wegen „Nightcrawler“ tun sollten

Um die Frage zu klären, ob der Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Nightcrawler“ haftbar ist, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch kontaktieren. Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr an (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite), gerne auch am Wochenende oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Lesen Sie hier Bewertungen meiner Mandanten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Keine unnötige modifizierte Unterlassungserklärung
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Lesen Sie hier bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Man of Steel“.


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