Wann liegt regelmäßiger Cannabiskonsum vor?

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Ab einer Konzentration des THC-Boliden THC-COOH von 150 ng/ml im Blutserum ist nach der Rechtsprechung von einem regelmäßigen Cannabiskonsum auszugehen (BayVGH v. 24.4.2019 – 11 Cs 18.2605).

Keine Entziehung ohne MPU bei nur gelegentlicher Cannabiseinnnahme

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 11.04.2019 (3 C 13/17) festgestellt, dass bei einer nur gelegentlichen Cannabiseinnahme und dem erstmaligen Verstoß gegen das Trennungsgebot zunächst nach pflichtgemäßem Ermessen über die Einholung eines medizinisch psychologischen Gutachtens zu entscheiden hat. Dies bedeutet, dass die Behörde erst einmal entscheiden muss, ob eine MPU angeordnet wird.

Wie verhalte ich mich bei einer Kontrolle durch die Polizei?

Wenn nicht bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist, sollte keine Zustimmung zur Blutentnahme erfolgen. Der Betroffene sollte sich erst anwaltlichen Rat einholen.

Der Beschuldigte sollte sich auch nicht zur Sache einlassen, wenn die Polizei mit einer Festnahme droht.Was nützt dem Beschuldigten, wenn er nach einem Geständnis zwar auf freiem Fuß bleibt, später im Prozess und in der Verhandlung aber diese Aussage vorgehalten bekommt und eine Haftstrafe erhält ? Auch muss dem Betroffenen bewusst sein, dass die Fahrerlaubnisbehörden diese Aussage als Anlass für eine Entziehung nutzen können und dies in der Regel auch tun.

Auch diejenigen, die in der eigenen Hauptverhandlung schweigen, können noch Strafmilderung nach § 31 BtMG erhalten, wenn der Aufklärungserfolg – beispielsweise durch Auffinden von Betäubungsmitteln beim Lieferanten oder durch Geständnis des Mittäters – bewiesen ist (BGH StV 2004, 605).

Der Autor, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht Christian Steffgen, ist seit 2001 mit der Verteidigung von Betäubungsmittelstraftaten befasst. 

Nach dessen Erfahrung sollte man sich niemals auf die Schätzungen der Strafverfolgungsbehörden hinsichtlich des Wirkstoffgehalts verlassen. In nicht wenigen Funden von Betäubungsmitteln ist der Wirkstoffgehalt nicht mehr nachweisbar. In diesen Fällen sollte, soweit die Taten nur zum Eigengebrauch erfolgt sind, bereits im Vorverfahren seitens der Verteidigung versucht werden, ein Absehen von Strafe nach § 29 Abs. 5 BtMG zu erwirken.

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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