Warnung vor Peters Online Verlag GmbH und abvz.de

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Die Peters Online Verlag GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Peters, Im Hammereisen 27 a, 47559 Kranenburg, geht mit dem Slogan „gesucht gesurft gefunden“ für das Portal abvz.de auf Kundenfang. Dabei wird mittels Telefonmasche versucht, teure Verträge zu ergattern. Der Geschäftsführer Alexander Peters ist unserer Kanzlei auch bestens bekannt als Betreiber der Abofalle deal up / clever gefunden. Ebenfalls gehört zu seinem Firmengeflecht die Abofalle der Firmenauskunft 24 / Firmenauskunft P.U.R. GmbH. Finden Sie hier weitere Informationen zu SEO Medien GmbH und ABVZ:

Abwehr SEO Medien GmbH und ABVZ - so geht's!

Über die Peters Online Verlag GmbH

Die Peters Online Verlag GmbH ist aus der dvvg Digitale Vertriebs- und Verlagsgesellschaft mbH Garrel hervorgegangen. Die Umfirmierung ist am 21. Februar 2017 zum Handelsregister angemeldet worden. Gesellschaftszweck ist die

„Schaffung einer elektronischen Datenbank, in der Firmen nach Branchen eingetragen werden, sowie das kommerzielle Anbieten der Eintragungen durch das Internet.“

In der Eigendarstellung auf der Website abvz.de stellt man sich als leistungsstarke, einfach bedienbare Adresssuchmaschine im Internet dar. Unternehmen sollen die Möglichkeit haben, die Präsentation Ihrer Firma zu schalten, welche die potentiellen Kunden leicht bedienen können. 

Tatsächlich geht die Peters Online Verlag GmbH mit der (Doppel-)Anrufmasche auf Kundenfang. Die Vorgehenswiese lässt sich erahnen, wenn man einen Blick in die AGB der Peters Online Verlag GmbH wirft, in denen es u. a. heißt: 

 „Bei kostenpflichtigen Eintragungen in unser Firmenverzeichnis kommt der Vertrag alternativ auf einem der nachfolgend beschriebenen Wege zustande: – Der Vertragsabschluss erfolgt telefonisch und wird mit Einwilligung des Kunden durch Peters Online Verlag GmbH aufgezeichnet, entweder sogleich im Telefonat mit der Vertriebsmitarbeiterin/dem Vertriebsmitarbeiter oder in einem zweiten Telefonat, das nur der Aufzeichnung und Kontrolle der Vertragsdaten dient. Der Kunde erteilt den Auftrag in Textform, der anschließend von Peters Online Verlag GmbH bestätigt wird. Der Kunde erhält mit der Rechnung seine Daten zum Login in den Kundenbereich auf abvz.de, wo er auch eigenständig seine Daten ändern kann und diese nach Verifizierung durch Peters Online Verlag GmbH freigegeben werden.“

In der Praxis sieht das folgendermaßen aus: Ein geschulter Mitarbeiter der Peters Online Verlag GmbH ruft Gewerbetreibende und Freiberufler an und spiegelt eine Legende vor. Entweder man behauptet, man sei von Google oder es gehe um einen kostenlosen Eintrag, der mittlerweile kostenpflichtig geworden ist etc.

Der überrumpelte Angerufene antwortet dann auf Suggestivfragen mit „Ja“, das Gespräch wird mitgeschnitten und schon steckt der Angerufene in der Abofalle! Und die hat es in sich. Denn in den AGB heißt es weiterhin:

 „Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Vertragsabschluss.

Der Business-Vertrag hat eine Gesamtlaufzeit von 24 + 12 Monaten. Er ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Ablauf des zweiten Vertragsjahres kündbar. Endet das Vertragsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Gesamtlaufzeit von 24+12 = 36 Monaten, so errechnet sich der Beitrag für die tatsächlich in Anspruch genommene Zeit rückwirkend gemäß der bei Vertragsabschluss gültigen Preise für die tatsächlich in Anspruch genommene 24-monatige Laufzeit.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate zum Standardpreis, falls er nicht spätestens 6 Wochen vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird.“

Der jährlich zu zahlende Betrag variiert, meist handelt es sich um eine Summe von ca. 500 € pro Jahr.

Rechnung der Peters Online Verlag GmbH

Geht der Angerufene dieser Masche auf den Leim, erhält er postwendend eine Rechnung der Peters Online Verlag GmbH, die fett mit abvz.de überschrieben ist. Als Leistungsbezeichnung wird der Eintrag in das Internetverzeichnis angegeben und der erste Jahresbeitrag abgerechnet. Zahlt man nicht, erfolgt zunächst eine Zahlungserinnerung und dann ein Schreiben mit der Bezeichnung „Letzte Zahlfrist“.

City Inkasso treibt Forderungen für Peters Online Verlag GmbH ein 

Als nächste Eskalationsstufe wird die City Inkasso GmbH mit der Geltendmachung der Forderungen beauftragt. Über dieses Unternehmen haben wir bereits ausführlich berichtet: City Inkasso GmbH.

Die City Inkasso GmbH schlägt dann noch Inkassokosten auf die Hauptforderung und kokettiert mit einem Schufa-Eintrag.

SEO Medien GmbH taucht auf

Die Peters Online Verlag GmbH hat mittlerweile in SEO Medien GmbH umfirmiert, hierüber haben wir gesondert berichtet:

SEO Medien GmbH

Abwehr der Forderungen der Peters Online Verlag GmbH

Die Abwehr von Forderungen solcher Abofallenbetreiber gehört zu unserem Tagesgeschäft. Als Anwalt gegen Branchenbuchabzocke und Abofallen konnten wir in den letzten Jahren unzählige Mandanten von solchen unseriösen Forderungen befreien.

Auch die Peters Online Verlag GmbH hat gegenüber unseren Mandanten stets auf die Forderungen verzichtet, wenn wir tätig geworden sind. Gerne beraten und vertreten wir Sie bundesweit! Weitere Informationen stellen wir Ihnen auf unserer Website zur Verfügung:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/abvz-peters-online-verlag-gmbh


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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