Anwalt gegen Branchenbuchabzocke und Abofallen
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Branchenbuchabzocke hat Hochkonjunktur. Das Geschäft der vermeintlichen Branchenbuchanbieter und Abofallenbetreiber läuft seit einigen Jahren auf Hochtouren.
Dabei haben sich unterschiedliche Maschen etabliert, welche wir nachfolgend darstellen wollen. Seit vielen Jahren ist die Verwendung eines Trickformulars sehr beliebt, während in letzter Zeit zahlreiche Abofallenbetreiber auf die Anrufmasche (gerne in Form der Doppel-Anruf-Masche) zurückgreifen.
I. Doppel-Anruf-Masche
Bei der Doppel-Anruf-Masche erfolgt zunächst ein unangekündigter Anruf, in welchem der Anrufer eine erfundene Legende berichtet. Häufig wird vorgegaukelt, es bestehe bereits ein kostenloser Eintrag in einem Branchenverzeichnis, welcher sich mangels erfolgter Kündigung nun in einen kostenpflichtigen Vertrag umgewandelt habe.
Meist wird der Angerufene dann insoweit unter Druck gesetzt, dass man die Möglichkeit habe, einen bestimmten Betrag sofort zu zahlen, um es nicht noch teurer zu machen. Ein klassischer Fall der Branchenbuchabzocke.
Gerne versuchen Abofallenbetreiber und Branchenbuchabzocker auch die Google-Masche. Hierbei wird dem Angerufenen vorgegaukelt, man könne dafür sorgen, dass dieser in der Suchmaschine Google für entsprechende Keywords auf Platz 1 lande.
Manche Mandanten berichten auch davon, dass sich Anrufer direkt selbst als Mitarbeiter von Google ausgeben.
Lässt sich der Angerufene auf ein entsprechendes Gespräch ein, schaffen es die Anrufer meist, den Angerufenen derart zu verwirren, dass dieser tatsächlich von einer Zahlungsverpflichtung ausgeht.
Anschließend erfolgt dann meist ein weiterer Anruf. Hierbei handelt es sich angeblich um einen „Kontrollanruf zum Datenabgleich“. Diese Gespräche werden von den Abofallenbetreibern dann meist auf Band aufgenommen.
Aufgrund der Vorgeschichte stimmen die meisten Angerufenen einer solchen Bandaufzeichnung zu. Von der vorher mitgeteilten Story ist in dem zweiten Anruf dann jedoch nichts mehr zu hören. Vielmehr wird versucht, dem Angerufenen möglichst häufig ein „Ja“ zu entlocken.
Durch Suggestivfragen, welche in schneller Abfolge hintereinandergestellt werden, versuchen Abofallen- und Branchenbuchbetreiber, einen Vertragsschluss zu konstruieren, den sie mittels Bandaufzeichnung beweisen können.
Manchmal wird auch unmittelbar nach dem Anruf ein Fax übersandt, welches dann sofort unterschrieben werden soll.
So oder ähnlich laufen die Telefonate stets ab. Findige Abofallenbetreiber modifizieren diese Vorgehensweise. Der Täuschungstatbestand findet aber in allen Fällen ähnlich statt.
Diese Masche führen u. a. durch:
- Das Blaue Branchenbuch
- MM Access AG
- DBVZ
- Firmenauskunft 24 / Firmenauskunft P.U.R. GmbH
- Peters Online Verlag GmbH
- deal up / clever gefunden
- MK Branchenfinder / Mürside Kahraman
- Deutscher Medien Verlag: Warnung vor der Telefonabzocke der S&M Marketing GmbH
- Vorsicht vor S&M Marketing GmbH und Deutscher Medien Verlag
- Warnung vor Branchenheld der Fahl, Meihöfer & Neu GbR aus Bünde
- Warnung vor WAP Mediendienst und Semih Emre Serinken
- Vorsicht vor SN Marketing GmbH
- Vorsicht vor DC Call Connect GmbH und Ümit Karaarslan
- Warnung vor I.K. Mediendienst GmbH
- Warnung vor Regionales Telefonbuch
- Warnung vor Swagoo
- Warnung vor Örtliches Telefonbuch
- LS Marketing GmbH
- SEOTECC
- SEO Medien GmbH
- Alexander Peters
- CEOTECC
- DBV Verlagsgesellschaft mbH
- Firmenverlag 24
- Regionales Firmenverzeichnis
- NS Partner GmbH
- A&M Marketing UG
- Deutscher Firmenverlag
- Promowerk GmbH
- Das Regionale Firmenportal
- RWE Marketing DOO
- Net Partner GmbH
- Deutsches Firmenverzeichnis
- Suchmaschinen Service GmbH
- AZZ Dienstleistungen UG und Deutsches Medienportal
- BLUE GmbH
- Teledeal Media, Standortanzeige
II. Das Trickformular
In den letzten Jahren wurden in Deutschland millionenfach Trickformulare versandt, welche die Adressaten zu einer Unterschrift verleiten sollten. Hierbei handelte es sich teilweise um auf den ersten Blick ersichtliche Branchenbucheinträge.
Großteils handelte es sich aber um amtlich aussehende Formulare, von denen der Adressat glaubte, dass diese vom Staat oder von der Gemeinde versendet wurden. Dieser Eindruck wird meist durch die Verwendung von Umweltpapier, einem stilisierten Adler, einem Strichcode oder der Zitierung von Gesetzesvorschriften verstärkt.
Irgendwo im Kleingedruckten befindet sich dann die Angabe, welcher Betrag über welche Laufzeit bei Unterschrift fällig wird. Leider ist das Formular so gestaltet, dass die versteckte Zahlungsklausel den Adressaten im Eifer des Gefechts nicht auffällt.
Sobald die Unterschrift geleistet und das Formular an den Abofallenbetreiber zurückgesendet wurde, erfolgt schon die Rechnung. Und schon ist die Branchenbuchabzocke perfekt.
Diese Masche führen u. a. durch:
- Digi Medien GmbH
- KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG
- SGW Gewerbebuch und Rukiye Sen
- Medien Concept Verlag Service
- Limitimus SL
- Global Media GmbH LLC
- CED Verlag UG
- Cleverer GmbH
- ST Mediakonzept Werbeagentur e.K.
- MRT Media GmbH
III. Forderungsbeitreibung der Abofallenbetreiber und Branchenbuchabzocker
Zahlt der Getäuschte die Rechnung des Abofallenbetreibers nicht unmittelbar, wird die Mahnmaschinerie in Gang gesetzt. Dies erfolgt meist zunächst durch den Abofallenbetreiber selbst.
Schließlich wird dann häufig ein Inkassobüro mit der Forderungsbeitreibung beauftragt. Hierbei handelt es sich meist um die üblichen Verdächtigen und nicht etwa um seriöse Forderungsmanagement-Unternehmen. Auch hier werden meist kurze Fristen gesetzt, Inkassogebühren aufgeschlagen und unverhohlen eine Benachrichtigung von Auskunfteien wie Schufa & Co. in Aussicht gestellt.
Als letzte Eskalationsstufe wird dann häufig noch eine Anwaltskanzlei mit der Forderungsbeitreibung beauftragt. Schließlich werden hin und wieder auch Gerichtsverfahren gegen die Opfer der oben genannten Maschen eingeleitet.
IV. Abwehr der Forderungen von Abofallenbetreibern und Branchenbuchabzockern
Verträge, welche auf die oben beschriebenen Arten zustande gekommen sind, sind angreifbar. Es muss stets geprüft werden, wie genau und unter welchen Umständen ein vermeintlicher Vertragsschluss erfolgt ist.
Wir haben als Anwalt für Wettbewerbsrecht in den letzten Jahren unzählige Mandanten mittels außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung wie negativen Feststellungsklagen, Unterlassungsklagen oder Rückzahlungsklagen gegen Abofallen- und Branchenbuchabzocker vertreten.
Hierbei konnten wir unsere Mandanten vor Zahlungen in Höhe von mehreren Millionen bewahren bzw. bereits geleistete Zahlungen zurückfordern.
Wenn Sie auch meinen, von einem Abofallenbetreiber oder einem Branchenbuchabzocker unrechtmäßig in Anspruch genommen zu werden, beraten und vertreten wir Sie hierzu gerne bundesweit.
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