Warnung vor City Inkasso GmbH Leverkusen bzw. Frankfurt

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Inkassounternehmen haben ihre Berechtigung. Zahlreiche Unternehmen geraten wegen ausstehender Zahlungen in eine finanzielle Schieflage. Es gibt zahlreiche seriöse Inkassounternehmen; ebenso gibt es aber auch Inkassounternehmen, deren Auftraggeber teilweise unseriös sind und dem Metier der Branchenbuchabzocker und Abofallenbetreiber zuzuordnen sind. Eines dieser Inkassounternehmen ist die City Inkasso GmbH. Sehem Sie hierzu auch unseren Artikel: Inkassobüros: was dürfen sie? Wahrheit und Mythos!

Wen vertritt die City Inkasso GmbH?

Die City Inkasso GmbH vertritt zahlreiche Branchenbuchabzocker und Abofallenbetreiber wie bspw. die EU Marketing AG, welche sie in ihren Schreiben fälschlich als E & U Marketing AG bezeichnet, Örtlicher Business Verlag, DEAL UP (clever gefunden),Teldeal Media / Nizam Toru, Firmenscout24, infobel24, Peters Online Verlag GmbH, Branchen Pro,Vision Web Solutions Sp.z.o.o, First Class VIP Club AG, E&S Marketing AG, M&I Marketing und Werbung UG, OBV Online Business Verlag, NET Partner GmbH, T&M Medien Verlag und Sara Thomas, Schneller Gefunden, Allfindo UG, BIZ-ZONE d.o.o., Ebiz d.o.o., Waldemar Brunner, Deutsches Onlineportal der Pro Werbe & Marketing GmbH, SEO Dienstleistungs GmbH (Medienverlag 24) und ähnliche zwielichtige Kunden. Unserer Meinung nach wirft das kein gutes Bild auf die City Inkasso GmbH.

Was fällt bei City Inkasso GmbH auf?

Auffällig ist insbesondere, dass die City Inkasso GmbH ihren Sitz in der Gartenstraße 5 in 51379 Leverkusen hatte. Das ergibt sich aus einem Auszug des Handelsregisters des AG Köln, HRB 79576. Unter dieser Adresse werden jedoch die Inkassoschreiben für Abofallenbetreiber nicht versandt. Hierfür hat sich die City Inkasso GmbH die „Korrespondenzanschrift“ Königsteiner Straße 22 in 65929 Frankfurt zugelegt. Ob sich dort wirklich ein Büro der City Inkasso GmbH befindet, entzieht sich unserer Kenntnis. Jedenfalls versucht man hier, den Unternehmenssitz zu verschleiern. Laut Handelsregister ist die City Inkasso GmbH nunmehr unter der Anschrift Am Handwerkerhof 1, 51379 Leverkusen ansässig.

Was darf ein Unternehmen wie die City Inkasso GmbH?

Inkassounternehmen dürfen nicht mehr als andere Unternehmen oder Rechtsanwälte. Eins dürfen Inkassounternehmen jedenfalls nicht: den Schuldnern in schwarzer Kleidung einen Besuch abstatten. Diese Befürchtung hören wir von Mandanten immer wieder, dieses Schauermärchen hält sich anscheinend hartnäckig. Inkassounternehmen wie die City Inkasso dürfen allerdings – jedenfalls bei berechtigten Forderungen – die Kosten ihrer Inanspruchnahme ebenfalls geltend machen. Weiterhin können Inkassodienstleister unter bestimmten Voraussetzungen Mitteilungen an Auskunfteien wie Schufa & Co. machen, was eine Kreditgefährdung für den Inanspruchgenommenen darstellt. Insofern ist es wichtig, dass Forderungen qualifiziert bestritten werden. In uns vorliegenden Schreiben kündigt die City Inkasso GmbH auch an, überfällige, nicht strittige Forderungen ggf. an Auskunfteien übermitteln zu wollen.

Abwehr von Forderungen der City Inkasso GmbH

Falls Sie von der City Inkasso GmbH für deren oben genannte Kunden in Anspruch genommen werden, sollten Sie genau prüfen, ob die zugrunde liegende Forderung berechtigt ist. Viele Branchenbuchabzocker und Abofallenbetreiber nutzen Inkassobüros wie die City Inkasso GmbH als „Eskalationsstufe“, um ihren – häufig unberechtigten – Forderungen Nachdruck zu verleihen und die „Zahlerquote“ dadurch zu erhöhen. Wir haben als Anwalt für Markenrecht  in den letzten Jahren unzählige Mandanten von Forderungen von Abofallenbetreibern, Branchenbuchabzockern und deren beauftragten Inkassobüros und Rechtsanwälten befreit. In den meisten Fällen lohnt sich ein qualifiziertes Vorgehen, denn auch die Beauftragung eines Unternehmens wie die City Inkasso GmbH macht eine unberechtigte Forderung nicht zu einer berechtigten. Wir beraten Sie bundesweit.



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