Was erwartet Soldaten beim Vorwurf eines Sexualdelikts ? - Expertenbeitrag

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Der Beitrag setzt eine Reihe von Rechtstipps im Soldatenrecht be Sexualdelikten fort. Wie bereits ausgeführt haben  Sexualdelikte in der Bundeswehr, die durch Kamerdaden begangen wurden im letzten Jahrzehnt stark zugenommen.

Die Rechtsstellung als Soldat verliert gemäß § 48 Soldatengesetz, wer durch ein deutsches Gericht wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist. Somit endet bei einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen einer Sexualstraftat nach §§ 176 StGB ff. das Rechtsverhältnis eines Soldaten kraft Gesetzes. Eine Feststellung ist grundsätzlich nicht mehr notwendig, da die Folgen bei Rechtskraft automatisch eintreten.

Soweit der Vorwurf der Bundeswehr bekannt wird, wird grundsätzlich verucht, durch eine Versetzung die beiden Sodaten räumlich zu trennen. Dies wird zum Schutz als notwendig erachtet, da die beroffenen Soldaten sich im Strafverfahfren, die oft Jahre dauern, zu wehr setzen können.

Grundsätzlich gilt zwar die Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung. Die Vorgesetzten der Bundeswehr müssen jedoch sofort Maßnahmen treffen, um nicht selbst diszipliar belangt werden zu können.

Rechtsanwalt Christian Steffgen ist Oberstleutnant d.R. und war 14 Jahre als Empfehlungs- und Vertragsanwalt für den DBwV tätig. Er hat ist dieser Zeit viele Soldaten in gerichtlichen Disziplinarverfahren bundesweit vor den Truppendienstgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verteidigt. Seinen Erfahrungen nach wartet die Bundeswehr nicht den Ausgang des Strafverfahrens ab. 

Soldaten in den ersten vier Dienstjahren werden gemäß § 55 SG entlassen. Soldaten, die bereits eine höhere Dienstzeit aufweisen, sehen sich zumindest für ein Jahr einer Förderungssperre ausgesetzt. Beförderungen und die Teilnahme an laufbahnfördernden Maßnahmen sind somit nicht mehr möglich.

Da jeder Fall anders ist, empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahm mit einem im Soldatenrecht spezialisierten Rechtsanwalt.



Foto(s): Collection_Stuttgart_Seidaris

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