Wettbewerbsrecht: RAe S. i. A. d. Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR wg. Nichtbeachtung Verpackungsgesetz

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Rechtsanwalt S. verschickt Schreiben wegen „Nichtbeachtung Verpackungsgesetz“. Das Schreiben von Rechtsanwalt S. erfolgt im Auftrag der Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR. Dabei geht eine fehlende Registrierung im Verpackungsregister. Eine Unterlassungserklärung wird zunächst nicht gefordert. Dennoch werden gem. § 13 Abs. 3 UWG Abmahnkosten gefordert.

Was gilt es zu beachten?

Grundsätzlich ist es wichtig, jede Abmahnung erstmal ernst zu nehmen!

Bevor Sie jedoch ohne Weiteres die Forderungen der Abmahnenden erfüllen, sollten Sie Folgendes genau überprüfen lassen:

  • Bestehen die Forderungen gegen Sie dem Grunde nach?
  • Wenn ja, bestehen Sie auch in der genannten Höhe bzw. im genannten Umfang?

Hierfür ist es empfehlenswert, sich anwaltlich beraten zu lassen. Bevor Sie Rücksprache mit einem spezialisierten Anwalt gehalten haben, sollten Sie nichts unbedacht unterschreiben, keine Forderungen der Abmahnenden erfüllen und am besten keinen persönlichen Kontakt zu den Abmahnenden aufnehmen!

Benötigen Sie Unterstützung oder haben Sie Fragen?

Dann melden Sie sich gerne jederzeit bei uns! Mit wettbewerbsrechtlichen Sachverhalten haben wir bei uns in der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg täglich zu tun. Wir beraten diesbezüglich seit Jahren eine Vielzahl von Mandanten in ganz Deutschland und zum Teil auch im EU-Ausland. Unsere Rechts- und Fachanwälten für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht), IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht werden Ihnen daher mit Sicherheit schnell weiterhelfen können. Sie erreichen uns:

  • Unter Tel. 040 53308720 oder 030 20649405
  • Per E-Mail unter hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de
  • Über die Funktion „Nachricht senden“ von anwalt.de (hier bitte immer noch einmal Ihre Telefonnummer mit in die Nachricht reinschreiben)

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