Wichtiger Meilenstein für Teilzeitbeschäftigte: Erfolg bei Vollzeitaufstockung und Anpassung der Vergütung!

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Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. Dezember 2023, Aktenzeichen 5 AZR 168/23, setzt ein bedeutendes Signal für die Rechte von Teilzeitbeschäftigten, die eine Aufstockung auf eine Vollzeitstelle anstreben. In diesem Fall entschied das BAG, dass eine Diplom-Physikingenieurin, die zuvor in Teilzeit beschäftigt war und ihre Arbeitszeit auf eine Vollzeitstelle aufstockte, einen Anspruch auf eine entsprechende Erhöhung ihrer Leistungszulage hat. Die Zulage, die ursprünglich zur Kompensation der geringeren Vergütung im Vergleich zu einem vorherigen Arbeitgeber eingeführt wurde, musste von 250,00 Euro auf 500,00 Euro brutto monatlich erhöht werden.


Das Gericht erklärte, dass mit der Aufstockung der Arbeitszeit auch eine Neujustierung des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung notwendig wird. Eine ergänzende Vertragsauslegung führte zu dem Schluss, dass eine proportionale Erhöhung der Vergütung, einschließlich der Zulage, bei einer Erhöhung der Arbeitszeit von Teilzeit auf Vollzeit zu erfolgen hat.


Was bedeutet das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Für Arbeitnehmer, die eine Aufstockung ihrer Teilzeitstelle auf eine Vollzeitanstellung anstreben, unterstreicht dieses Urteil die Notwendigkeit, bei der Anpassung der Arbeitsverträge auf eine entsprechende Anpassung aller Vergütungskomponenten zu achten. Arbeitgeber wiederum sollten darauf vorbereitet sein, dass bei der Aufstockung einer Teilzeit- zu einer Vollzeitstelle nicht nur das Grundgehalt, sondern auch zusätzliche Leistungszulagen entsprechend angepasst werden müssen.


Es empfiehlt sich für beide Parteien, frühzeitig offene Gespräche über die Konditionen einer Arbeitszeitaufstockung zu führen, um Unklarheiten zu vermeiden und eine faire Lösung zu finden, die im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung steht.


Fazit

Das Urteil des BAG vom 13. Dezember 2023 ist ein bedeutender Schritt zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen bei der Umstellung von Teilzeit- auf Vollzeitarbeitsverhältnisse. Es betont die Wichtigkeit einer angemessenen Anpassung der Vergütung und kann als Richtlinie für ähnliche Fälle dienen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten sich dieses Urteils bewusst sein, um ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf Arbeitszeitänderungen zu verstehen und zu respektieren.


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