Wie viel kostet eine Scheidung?

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Die Gebühr berechnet sich nach dem Verfahrenswert. Dieser bemisst sich nach dem 3-fachen Nettoeinkommen beider Ehegatten sowie 5 % des Gesamtvermögens (Vermögen abzgl. Schulden abzgl. hoher Freibeträge).

Dabei ist es egal, wer das Einkommen erzielt und bei wem das Vermögen ist. Dieser Verfahrenswert ist jedoch nicht das, was der Anwalt bekommt.

Das Honorar des Anwalts ist in einer Gebührentabelle auf Grundlage des Verfahrenswertes festgelegt.

Dr. Gabriele Sonntag


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