Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis eines EU-Bürgers nach Trunkenheitsfahrt

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Der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 06.09.2018 die Zulässigkeit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eines lettischen Bürgers, dem 2002 durch Strafbefehl aufgrund einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis entzogen worden war, bestätigt. 

Im Jahr 2012 zog der Kläger nach Deutschland und beantragte die Erteilung eines deutschen Führerscheins. Er legte hierzu einen am 6. Januar 2012 ausgestellten und bis zum 6. Januar 2022 gültigen lettischen Führerschein vor. 

Die Fahrerlaubnisbehörde forderte die Durchführung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens (MPU). Das Oberverwaltungsgericht als Berufungsgericht hat den angefochtenen Bescheid aufgehoben und den Beklagten verpflichtet, die lettische Fahrerlaubnis der Klassen A, B und C in einen deutschen Führerschein der entsprechenden Klassen umzutauschen.

Der Autor des Rechtstipps, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Christian Steffgen, wird häufig bei Erteilung der Fahrerlaubnis mit EU-Bezug mandatiert. Zwar steht vom Wortlaut § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV der Wiedererteilung aufgrund der strafrechtlichen Verurteilung entgegen. 

Der Ausschlussgrund des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV findet aufgrund des Anwendungsvorrangs der Anerkennungspflicht aus Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG aber keine Anwendung, wenn dem Betroffenen nach Ablauf der in Deutschland angeordneten Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis durch einen anderen Mitgliedstaat ein Führerschein ausgestellt worden ist, der nach den Vorgaben der Richtlinie 2006/126/EG die Prüfung der Fahreignung voraussetzt (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 2014 – 3 C 1.13 – BVerwGE 149, 74 Rn. 22 und vom 5. Juli 2018 – 3 C 9.17 – Rn. 53).

Der Autor empfiehlt aufgrund seiner langjährigen Erfahrung mit den Fahrerlaubnisbehörden die frühzeitige Beauftragung eines spezialisierten Anwalts, bevor Einzelheiten zu Wohnsitz, Aufenthalt und sonstige Angaben gemacht werden.

Der Autor, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Steffgen, ist seit 2001 im Verkehrsrecht spezialisiert.


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