Yussof Sarwari Abmahnung – Was tun? Bundesweite Hilfe vom Anwalt

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Sie haben eine Abmahnung von Yussof Sarwari erhalten, der € 650,00 und eine strafbewerte Unterlassungserklärung von Ihnen verlangt? Lesen Sie hier weiter, ob Sie als Täter, als Störer oder überhaupt haften und wie Sie in Ihrem Fall am besten reagieren sollten.

Was ist eine Abmahnung von Sarwari?

Die Kanzlei KS Yussof Sarwari aus Hamburg vertritt in einer erneuten Abmahnwelle unter anderen die Filmrechteinhaber G&G Media , Oktano GmbH und Berlin Media. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, dass sie einen Erotikfilm über eine Internettauschbörse illegal angeboten hätten. Dieses Angebot ist bereits beim Herunterladen oder aber auch später erfolgt, und zwar immer dann, wenn sich die Tauschbörsensoftware mit dem Internet verbindet.

Nach dem Erhalt einer Sarwari Abmahnung ist die Aufregung oft groß. Der Rechteinhaber fordert € 650,00 und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. In dem Schreiben selbst wird ausgeführt, der Abgemahnte hafte als Täter oder Störer in jedem Fall für diese Urheberrechtsverletzung. Dies ist lediglich eine Vermutung, ist von Fall zu Fall zu prüfen und kann oft widerlegt werden, insbesondere dann, wenn mehrere Personen den Internetanschluss nutzen.

Was tun, wenn man den Film selbst angeboten hat?

Flattert eine Abmahnung wegen eines Pornofilms ins Haus, möchte der Abgemahnte aus Scham und der Furcht vor dem Theater der Ehefrauen oder Freundinnen die Sache schnell und ohne Aufsehen erledigen, wenn er selbst den Film angeboten hat. Dies ist durchaus möglich. Denn in solchen Fällen sind die Verteidigungsmöglichkeiten später vor Gericht ohnehin denkbar schlecht.

Nur kommen Sie ohne Anwalt als Täter hier nicht weiter. Mit anwaltlicher Hilfe und einer guten juristischen Argumentation lässt sich eine modifizierte Unterlassungserklärung anfertigen und ein erträglicher Schadenersatz aushandeln, so dass Sie trotz eigener Anwaltskosten der Anwaltskanzlei Hechler immer noch lohnenswert Geld sparen können. Jedenfalls ist die Sache dann sofort vom Tisch, ohne, dass Dritte hiervon etwas mitbekommen müssen. Insbesondere kann die Kommunikation per E-Mail und nicht über den auffälligen Postweg erfolgen, so dass kein Brief weder von Yussof Sarwari noch der Anwaltskanzlei Hechler in Ihrem Briefkasten landen muss.

Was tun, wenn Sie unschuldig sind?

Wenn Dritte (z. B. Kinder, Mitbewohner, Gäste etc.) den Film angeboten haben, der in der Yussof Sarwari Abmahnung steht, sollten Sie mit allen Nutzern Ihres Internets sprechen und diese nach der Nutzung von Tauschbörsen befragen. Hierzu sind Sie sogar verpflichtet.

Sobald nicht der Abgemahnte selbst, sondern andere den Film angeboten haben, haftet der Abgemahnte höchstens als sog. Störer (Haftung für andere wegen eigener Pflichtverletzung), in vielen Fällen haftet er jedoch überhaupt nicht. Diese Störerhaftung ist keine automatische Haftung des Anschlussinhabers, sondern setzt voraus, dass der Abgemahnte Pflichten verletzt hat. So haftet man z. B. bei minderjährigen Kindern, man diese nicht ausreichend belehrt hat, keine Tauschbörsen zu nutzen. Bei volljährigen Familienmitgliedern haftet man oft überhaupt nicht.

War der Anschlussinhaber also nicht der Täter, so gilt es, sauber juristisch zu argumentieren, warum überhaupt keine Haftung des Abgemahnten in Frage kommt. Hier kommen Sie ohne Anwalt kaum weiter.

Achtung: Kanzlei Sarwari leitet schnell das gerichtliche Mahnverfahren ein

Wer die Abmahnung einfach auf ominöse Ratschläge hin ignoriert, wird oft böse überrascht. Die Kanzlei Sarwari beantragt nämlich kurz nach Fristablauf gerichtliche Mahnbescheide, die ein gerichtliches Verfahren einleiten und die Sache erheblich verteuern. Die Abmahnung zu ignorieren ist daher die denkbar schlechteste Lösung. Mit einer juristisch gut aufgebauten Verteidigung lässt sich ein solches Mahnverfahren oft verhindern, da die Abmahnkanzlei erkennt, dass es die Weiterverfolgung der Forderung im Einzelfall keinen Sinn macht.

Kostenlose Erstberatung nutzen: Wie sieht die Verteidigung durch die Anwaltskanzlei Hechler aus?

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Sarwari-Abmahnung überhaupt haften und was zu tun ist, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter http://www.abmahnungs-abwehr.de/yussof-sarwari-abmahnung// nutzen. 
Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Stonehearst Asylum - Diese Mauern wirst Du nie verlassen“.


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