Waldorf-Frommer-Abmahnung | „Stonehearst Asylum“ | Bundesweite Hilfe bei Abmahnung

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Sie haben eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen des Films „Stonehearst Asylum - Diese Mauern wirst Du nie verlassen” erhalten und sollen € 915,00 bezahlen? Die Universum Film GmbH verlangt außerdem eine strafgesicherte Unterlassungserklärung? Lesen Sie hier, was zu tun ist.

Was ist eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Stonehearst Asylum”?

Die urheberrechtliche Abmahnung verfolgt die Durchsetzung der Urheberrechte Rechteinhabers Universum Film GmbH gegenüber Internetanschlussinhabern, über deren Anschluss der Film „Stonehearst Asylum” illegal mit einer Internettauschbörse verbreitet wurde. Hiervon können Sie im Übrigen ausgehen. Die Ermittlungsmethoden von Waldorf Frommer wurden mehrfach gerichtlich überprüft und als zuverlässig empfunden. Jemand hat den Film über Ihren Anschluss angeboten; dies kann beim Herunterladen passiert sein oder beim Besuch eines Gastes, der den Film bereits auf dem Laptop etc. hatte.

Im Zentrum der Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Stonehearst Asylum” steht die Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Diese hat eine lebenslange Bindungswirkung und führt bei einem Verstoß zu einer hohen Vertragsstrafe. Daneben werden Schadensersatz- und Anwaltskostenersatzforderungen geltend gemacht, insgesamt in einer Höhe von € 915,00.

Wer haftet für die Abmahnung wegen „Stonehearst Asylum”?

Ob Sie tatsächlich für die Urheberrechtsverletzungen haften, kommt auf die jeweilige Sachlage an. Sollten Sie den Film „Stonehearst Asylum” selbst angeboten haben oder aber Belehrungspflichten gegenüber dem Täter verletzt haben, haften Sie auf Unterlassung. In diesen Fällen empfiehlt sich die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung.

Sollte jemand anders (Partner, Kinder, Gäste etc.) die Rechtsverletzung über Ihren Anschluss begangen haben, haften Sie entweder als Störer oder gar nicht. Störer ist, wer durch das zur Verfügung stellen des Internetanschlusses die Rechtsverletzung ermöglicht hat. Allerdings haften Störer nur auf Unterlassung und Anwaltskosten, nicht auch auf Schadensersatz. Gute Verteidigungschancen bestehen dann, wenn Ihr Internetanschluss von mehreren Personen genutzt wird, wie beispielsweise in Wohngemeinschaften, Familien, bei Untermiete etc.

Die Haftung entfällt oft komplett

Denn immer dann, wenn der Anschlussinhaber bzw. der Abgemahnte keine eigenen Pflichten gegenüber dem Täter verletzt hat – wie so oft – dann kann seine Haftung komplett entfallen und er muss nicht einmal die gefährliche modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Die zentrale Aufgabe eines Anwalts besteht darin zu prüfen, ob der Abgemahnte bei der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Stonehearst Asylum” als Täter, als Störer oder überhaupt nicht haftet.

Kostenlose Erstberatung nutzen: Wie sieht die Verteidigung durch die Anwaltskanzlei Hechler aus?

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Stonehearst Asylum” haftbar sind, weil andere die Serie über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Supergirl“.


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