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JH

von J. H. am 29.03.2021 um 15:24 Uhr

Behandlungsfehler
Medizinrecht
Ich hatte das erste Mal Kontakt zu einem Anwalt. Herr Bütow hat mich in dieser Situation gut aufgefangen und mich erfolgreich begleitet. Er konnte meine Ziele/Wünsche zu 100% für mich erreichen. Ich bin sehr glücklich und dankbar.
SU

von S. U. am 24.11.2019 um 16:29 Uhr

Unseriös, Unereichbar, Ungelöst
Medizinrecht
Herr Bütow hat uns, im Rahmen einer Medizinrechtssache beraten und sollte uns außergerichtlich vertreten. Die Erstberatung erschien fundiert und kompetent. Nachdem die Beauftragung und Bezahlung der Vorschusskostennote unsererseits erfolgte, nahmen die Leistungen von Herr Bütow sukzessive ab. So war er für uns nicht mehr erreichbar, teilweise wurden in der Post an die Gegenpartei seinerseits falsche Angaben gemacht. Grundsätzlich wurden die Schreiben nie mit uns abgestimmt. Von ihm angekündigte Post erhielten wir 3 Wochen später. Als wir dies mit ihm mehrmals zu klären versuchten und als die erste Post mit kritischen Fragen der Gegenseite kam, kündigte Herr Bütow uns sein Mandat (Verlust des Vertrauensverhältnisses) und behielt einfach 80% unserer bezahlten Kosten für ein außergerichtliches Verfahren ein. Absolut unseriös. Wir können hiervor nur warnen.

Allen Menschen recht getan ist eine Kunst, die niemand kann.

Nach eingehender Erstberatung und Überlegungsfrist (ich dränge niemanden in einen Rechtsstreit, sondern berate über Kosten, meine Arbeitsweise und Risiken stets ausführlich vor Auftragserteilung), wurde ich mit der außergerichtlichen Tätigkeit beauftragt.
Hierbei wurde von mir auf die regelmäßig lange Laufzeit und umfangreiche Vorarbeit in Arzthaftungsangelegenheiten hingewiesen, z.B. durch Einholung der Behandlungsunterlagen von Vor- und Nachbehandlern, Lektüre und Auswertung - soweit juristisch im Vorfeld bewertbar- um den Behandlungsfehlervorwurf des Mandanten anhand der Dokumentation herausarbeiten zu können. Bereits im Vorfeld wurden die zur Vereinfachung der Bearbeitung von mir verwendeten Formulare zur Entbindung von der Schweigepflicht der Ärzte von der Mandantin zerpflückt und in eine Vielzahl auf jeden Behandler jeweils zugeschnittenes Exemplar umgestaltet. Dies hat mich gewundert, aber nicht gestört. Nach Zusendung der zahlreichen unterschriebenen Entbindungserklärungen von der ärztlichen Schweigepflicht wurde eine Anzahl hiervon von der Mandantin später widerrufen. Dies mußte wiederum den entsprechenden Ärzten, als auch der Haftpflichtversicherung des gegnerischen Arztes mitgeteilt werden, ohne dass bis dahin substanzielle Arbeit am Mandat möglich war. Jeder Schritt von mir in diesem erst vorbereitenden Stadium wurde mit e-mails und Anrufen ("ich bin entsetzt") kommentiert mit der Forderung nach sofortigem Rückruf/Rückantwort. Eine Rückantwort erfolgt grundsätzlich, wenn es tatsächlich für die sofortige Mandatsbearbeitung erforderlich ist, sonst, wenn es erforderlich wird. Die Freiheit, dies zu entscheiden, nehme ich mir bei jedem Mandat.
Arbeitete ich relativ zeitnah, hieß es, ich würde mich nicht mit der Mandantin abstimmen, ließ ich mir z.B. urlaubsbedingt Zeit, wurde mir vorgeworfen, sie nicht zu informieren.
Ein von ihr vorgelegtes Gutachten konnte ich ohne die urheberrechtliche Zustimmung des Verfassers nicht vorher verwenden. Dies braucht alles Zeit.

Dass das Gutachten, das mir die Mandantin überließ, inhaltlich falsch sein sollte, hat sie zu keinem Zeitpunkt geäußert, ich habe Fakten diesem Gutachten entnommen.

Kritik an meiner Arbeitsweise, meiner Art der Aktenführung (im Sinne, dass die Mandantin alles so schön zusammengestellt habe und ich ihren Ordner nun zu eigenen Bearbeitung zerpflücke) und Forderungen nach Rücksendung überlassener Unterlagen, teilweiser Nichtverwendung ärztlicher Dokumentation durch mich, Bestreiten, von mir Post erhalten zu haben, verbunden mit Vorwürfen, alles falsch zu machen und der Forderung, ohne Terminvereinbarung nun alle Unterlagen an den Ehemann herauszugeben, ließen nur auf eine mangelnde Vertrauensgrundlage zur weiteren Mandatsbearbeitung schließen, so dass das Mandat beendet werden mußte, um weitere Vorwürfe und unnötige Aufregungen zu vermeiden.

Allen Menschen recht getan ist eine Kunst, die niemand kann.
MB

von M. B. am 07.03.2019 um 16:52 Uhr

Falsche Angaben gegenüber Jobcenter durch Mitarbeiter
Arbeitsrecht
fundierte, zeitnahe Beratung
UH

von U. H. am 08.09.2017 um 10:43 Uhr

Nachbarschaftsstreitigkeiten
Strafrecht
Wir sind sehr, sehr zufrieden mit Herrn Rechtsanwalt Bütow, fachlich hoch qualifiziert, kompetent in jeder Hinsicht, sehr schnell arbeitend, was wir noch nie erlebt haben, sehr freundlich, lässt sich bei der Beratung sehr viel Zeit gibt sich sehr viel Mühe. Man hat wirklich eine ganz große Unterstützung mit ihm auch vor Gericht. Wir können diesen Anwalt mit gutem Gewissen wärmstens weiterempfehlen. Auch diese nette Rechtsanwaltsgehilfin sehr freundlich und hilfsbereit. Eine sehr, sehr gute Kanzlei. Wir wünschen Herrn Bütow weiterhin ganz viel Erfolg!
JM

von J. M. am 07.09.2017 um 14:13 Uhr

Erstberstung
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Bütow nahm sich sehr schnell Zeit für mich und mein Anliegen.
Nach dem Gespräch war ich beruhigt und wusste was ich zu tun habe. Noch einmal Danke.
MD

von M. D. am 26.04.2017 um 09:36 Uhr

Rehabilitationsantrag
Medizinrecht
Wir bekamen zügig einen Termin und Herr RE Bütow nahm sich für uns Zeit und wurde sofort in unserem Sinn tätig. Ein kompetenter und freundlicher Anwalt. Sehr zu empfehlen!
GB

von G. B. am 02.03.2017 um 11:55 Uhr

Kündigung der Firma
Arbeitsrecht
Ich bin super zufrieden, Herr Bütow hat sich genial reingehängt. Meine damalige Firma hatte mich von einem Tag auf den anderen gekündigt, da ich den veränderten Atbeitsvertrag, der zu meinen Lasten geschrieben war, nicht so einfach unterschreiben, erst nach einer Beratung mit einem Anwalt. Sogar die Richterin sah, dass es kein Grund für diese Kündigung gab.

Das einzige wo ich etwas von den Punkten abziehen würde ist, dass er keine Vertretung hat im Falle von Krankeit oder anderen Terminen.

Ansonsten Top Anwalt.
EM

von E. M. am 07.07.2016 um 20:05 Uhr

Scheidung
Familienrecht
Sehr zum empfehlen. Immer Freundlich und kompetent.
KD

von K. D. am 22.02.2016 um 18:56 Uhr

vom 22.02.2016
Allgemeine Rechtsberatung
Hallo, also die Anwaltskanzlei Bütow ist echt klasse.
Es sind alle sehr freundlich, fachlich und eine tolle Beratung. Danke man kann Sie nur Empfehlen.
Fam. Dauner