

„Mir ist wichtig, eng und vertrauensvoll mit Mandanten zusammenzuarbeiten – in jedem einzelnen Fall oder im Rahmen einer dauerhaften Kooperation. Dabei ist offene, ehrliche Kommunikation die Basis!"
- Fachanwalt für IT-Recht
- Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz
- Markenrecht
- Wettbewerbsrecht
- Urheberrecht & Medienrecht
- Designrecht
- Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Über mich
Rechtsanwalt Alexander Beyer, LL.M.
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Kanzlei
Ich arbeite aus Überzeugung spezialisiert in drei Rechtsbereichen. So kann ich Unternehmen, Agenturen, Selbstständigen und Privatleuten im
- IT-Recht (IT-Vertragsrecht, E-Commerce, Datenschutz)
- IP-Recht (Markenrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht etc.) und
- Medienrecht (Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Presserecht etc.)
exakt die Rechtsberatung bieten, die sie wirklich weiterbringt.
IP-Recht: Marken, Designs, Wettbewerb
Marken und Designs sollten von Beginn an professionell rechtlich betreut sein, um als Schutzrecht bestmöglich zu „arbeiten“ – ob für die ursprünglichen Rechteinhaber oder über Lizenzverträge für Dritte. Im IP-Recht spielen neben Schutzrechten auch Marktverhaltensregeln aus dem Wettbewerbsrecht für Unternehmen eine wichtige Rolle, für Unternehmen selbst wie auch andere Marktteilnehmer – u.a. in der Werbung, im Vertrieb und Marketing, aber auch in Bereichen wie der Produktgestaltung, im E-Commerce oder im Datenschutz.
Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit langer Erfahrung in der IP-Rechtsberatung von Unternehmen, Agenturen und Selbstständigen unterstütze ich Sie – zu einzelnen Rechtsfragen oder im Rahmen einer dauerhaften Zusammenarbeit.
Themen:
Markenrecht: Markenanmeldung, DPMA EUIPO WIPO, Wortmarke, Bildmarke, Wort-Bildmarke, Farbmarke, Klangmarke, Markenrecherche, EU-Marke, internationale Markenanmeldung, Markenverletzung, Markenrechtsverletzung, Markenlizenzvertrag, individuelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, Nizzaklassen, markenmäßige Benutzung, Firmenname als Marke, „registred trademark“, Dauer Markenschutz etc.
Designrecht: Abgrenzung Marke Design Werk, Eintragung Design, Schutzfähigkeit Design, Abgrenzung Designrecht-Urheberrecht-Markenrecht, Anmeldung eingetragenes Design DPMA, Gemeinschaftsgeschmacksmuster EUIPO, Geschmacksmuster international, Änderungen im Designregister, Design-Lizenzvertrag, Designrechtsverletzungen, Designverletzung etc.
Allgemein: Prüfung Schutzfähigkeit, Schutzfrist Schutzfristverlängerung, Abmahnung, (strafbewehrte) Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung (eV), Schadensersatz, fiktive Lizenzgebühr, Unterlassung, (unselbstständiger) Auskunftsanspruch, Vernichtung, Rückruf, Verletzergewinn, Widerspruch gegen Markeneintragung, Prioritätsgrundsatz etc.
Wettbewerb: UWG, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, wettbewerbsrechtliche Abmahnung, unlautere Werbung, Lauterkeitsrecht, Marktverhaltensregeln, fairer Wettbewerb, Preisangabenverordnung, irreführende Werbung, Beeinträchtigung Entscheidungsfreiheit, Ausnutzung besonderer Umstände (Alter, Unerfahrenheit, Angst etc.), Verschleierung Werbecharakter, uneindeutige Angaben z.B. bei Preisnachlass, uneindeutige Gewinnspielbedingungen, Herabsetzung / Verunglimpfung Mitbewerber, Verbreiten unwahrer Tatsachen über Mitbewerber, Ausbeutung fremder Leistungen (Nachahmung z.B.), gezielte Behinderung, Vorsprung durch Rechtsbruch etc.
IT-Recht: E-Commerce, Software & Verträge, Datenschutz
Rechtsberatung im IT-Recht voraus, dass ein Rechtsanwalt neben sehr spezifischen Rechtskenntnissen auch über entsprechendes technisches Wissen verfügt. Das gilt, wenn es um das Thema „Software&Verträge“ genauso wie im Kontext E-Commerce und Datenschutz, um zu praktikablen und zugleich rechtlich verlässlichen Lösungen zu kommen.
Als Fachanwalt für Informationstechnologierecht stelle Ihnen rechtlich spezialisierte Beratung kombiniert mit technischem Verständnis gerne in Ihren Dienst, wenn es u.a. rechtssichere Websites und Onlineshops im E-Commerce geht, um Datenschutz für und im Unternehmen oder um die vertragliche Gestaltung komplexer IT-Projekte.
Themen:
E-COMMERCE: Unternehmenswebsite, Online-Shops, Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Vertragsabschluss im Internet („Kaufen-Button“), Produktaussagen; Social-Media-Profile, Bildklau/Fotoklau, Grafik, Text.
IT-Vertragsrecht: IT-Rahmenvertrag / IT-Dachvertrag, individueller Projektvertrag, Lizenzvertrag, Servicevertrag, AGB, agile Softwareentwicklung, Software-as-a-Service (SaaS)-Vertrag, Service Level Agreement (SLA), Open Source Software Recht (inkl. OSS-Vertrag), EVB-IT Vertrag, IT-Dachvertrag; App-Entwicklungsvertrag; Application Service Providing Vertrag (ASP); SEO-Vertrag; Webdesignvertrag; Nutzungsbedingungen.
Datenschutzrecht: Anwendung der DSGVO inkl. Ausnahmen (u.a. Medienprivileg), DSGVO-Checkliste, Datenschutz-Beanstandungen, Datenschutzerklärung / Datenschutzhinweise, Informationspflichten, Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV); Datenschutzfolgenabschätzung, Datenschutzbeauftragter, Betroffenenrechte, Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung & Löschung etc., Schadensersatz Verletzung DSGVO, technische organisatorische Maßnahmen (TOM), Meldepflicht Datenschutzverstöße, Dokumentationspflicht / Datenschutzkonzept (Datenverarbeitungsverzeichnis), Verpflichtung von Beschäftigten etc.
Medienrecht: Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und Presserecht im Fokus
Auch der Bereich „Medien“ beschäftigt Unternehmen, Agenturen, Selbstständige und: Privatpersonen. Einerseits, wenn es um das Urheberrecht geht, die Schutzfähigkeit von Werken und Lizenzverträge für ihre Nutzung und beispielsweise die Abgrenzung zum Markenrecht, Designrecht oder auch IT-Recht. Hier gilt es mit anwaltlicher Unterstützung für den passenden rechtlichen Schutz zu sorgen und über Verträge ggf. Werke sinnvoll ökonomisch zu nutzen.
Gerade in Zeiten, in denen die Mediennutzung v.a. im Internet eine große Rolle spielt, gerät das „klassische“ Medienrecht, wie auch Persönlichkeitsrechte und das Presserecht häufig in den Fokus – u.a. in Form von Persönlichkeitsrechtsverletzungen (Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen etc.). Häufig ist es gut, gegen derartige Rechtsverletzungen vorzugehen, u.a. um Reputationsschäden zu minimieren. Allerdings ist es oft auch wichtig, dass die Presse professionell anwaltlich vertreten ist, um nicht über die Maße eingeschränkt arbeiten zu können.
Deswegen unterstütze ich Sie im Urheberrecht wie auch im Persönlichkeitsrecht wie auch Presserecht außergerichtlich wie auch vor Gericht.
Themen:
Urheberrecht: Schutzfähigkeit Werk, Schöpfungshöhe, Hinterlegung, Urheberlizenzvertrag, Lizenzvertrag, Lizenzgebühr, Lichtbild, Lichtbildwerk, Fotoklau, Bildklau, unberechtigte Nutzung von Fotos, Grafik etc.; Anspruch auf Rückruf, Vernichtung Überlassung, Foto-AGB, Panoramafreiheit, unerlaubte Bearbeitung, Urhebernennung, Quellenangabe etc.
Medienrecht & Presserecht: Impressum / Impressumspflicht, Social-Media-Impressum (Facebook, Instagram, LinkedIn etc.), allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild, Beleidigung, Verleumdung, unwahre Tatsachenbehauptung,
Allgemein: Abmahnung, Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung, Gegendarstellung, Schadensersatz, Ersatz von Abmahnkosten
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
- Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit)
Bewertungen 19
von G. G. am 28.06.2024 um 15:12 Uhr
von O. M. am 08.01.2024 um 15:08 Uhr
von G. K. am 07.01.2024 um 11:19 Uhr
Rechtsprodukte 2
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