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Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Schmidt

Bewertungen von Alexander Schmidt

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Gesamtbewertung
4,8
21 Bewertungen
Streit mit Pflegekasse am 21.02.2023 Aufgrund meiner Behinderung mußte ich leider schon eine Vielzahl von Rechtsstreiten mit Behörden führen. Herr Schmidt ist einer der ganz wenigen Anwälte in der Region, der sich mit Sozialrecht auskennt und sich dabei auch noch tatsächlich für einen Kunden interessiert. Dabei sagt er offen, was geht und was man besser lassen sollte und jagt einen nicht in überflüssige Verfahren. Ich habe mich sehr gut vertreten gefühlt. Besprechungstermine waren jederzeit möglich und Rückfragen wurden kurzfristig geklärt.
Kommentar des Rechtsanwalts: Vielen Dank :-)
Kündigungsschutzklage und Lohnzahlungsklage am 26.11.2022 Als ich im Frühjahr 2020 Kontakt zur Kanzlei von Herrn RA Alexander Schmidt aufnahm, war nicht vorhersehbar, dass sich aus der ursprünglichen Fragestellung ein langwieriges Verfahren vor dem Arbeitsgericht ergeben würde. Ich benötigte seinen Rat wegen ausbleibender Lohnzahlung und einer Kündigungsschutzklage. Durch Unvermögen und Fehler auf Seiten des Ex-Arbeitgebers waren wir gezwungen, im Laufe der Zeit weitere Klagen vor dem Arbeitsgericht zu erheben. Herr RA Schmidt war letztendlich wohl der einzige Verfahrensbeteiligte, der in einer sehr verworrenen Situation den Überblick behielt.

Auf meine erste Anfrage für einen Termin erhielt ich schnell eine freundliche Antwort per eMail. Im anschließenden Beratungsgespräch in der Kanzlei hatte ich dann sofort das Gefühl, ernst genommen zu werden und zu wissen, dass sich der Anwalt in den rechtlichen Fragen top auskennt. Die Auskünfte waren präzise und klar formuliert.
Ich habe mich über die lange Zeit unserer Zusammenarbeit immer sehr gut aufgehoben gefühlt. Gerade auch in einer psychisch belastenden Phase war es für mich extrem beruhigend zu sehen, dass sich RA Schmidt kompetent um die Angelegenheiten kümmert und immer erreichbar ist.

In den verschiedenen Verfahren hat mir Herr RA Schmidt die einzelnen Schritte erläutert und ist dabei auch auf meine Bedenken eingegangen. Durch seine Beschäftigung mit der aktuellen Rechtsprechung hat er meine Chancen zu jedem Zeitpunkt realistisch eingeschätzt. Seine Schriftsätze waren auf das Wesentliche fokussiert und prägnant formuliert. Schreiben der Gegenseite und des Gerichts wurden mir umgehend übersandt.

Ich habe Herrn Schmidts Geduld bewundert. Seine ruhige und empathische Art haben mir auch die Sorge vor den Gerichtsterminen genommen.
Die beiden zuletzt anhängigen Klagen wurden mit einem Gesamtvergleich beendet.

Ich hatte das große Glück, mit Herrn RA Alexander Schmidt von Anfang an die richtige Wahl getroffen zu haben und möchte mich für die vertrauensvolle und sehr gute Betreuung in allen Verfahren bei ihm und seinen Mitarbeiterinnen recht herzlich bedanken.
Der Kanzlei Schmidt wünsche ich weiterhin viele zufriedene Mandant:innen und erfolgreiche Verfahren.
Kommentar des Rechtsanwalts: Dankeschön :-)
Sehr gute Erstberatung am 25.10.2022 Klares und offenes Gespräch, zielführend und auf das Problem fokussiert.
Kommentar des Rechtsanwalts: Vielen Dank ..
Rechtsstreit mit dem Jobcenter am 16.07.2022 Dieser Rechtsstreit dauerte über 6 Jahre und führte letztendlich zum Erfolg. Durch die intensive Zusammenarbeit mit Herrn RA Schmidt wurden alle Punkte der Anklage gegen das Jobcenter durch das Gericht zu unseren Gunsten entschieden und das Jobcenter wurde zur Zahlung verurteilt.
Dies konnte nur durch eine sehr konzentrierte und tiefgründige Vorbereitung seitens des RA Herrn Schmidt erfolgreich beendet werden.
Wir waren mit seiner Leistung sehr zufrieden und können ihn ohne Bedenken weiterempfehlen.
Kommentar des Rechtsanwalts: Vielen Dank !
Hilfe bei fehlender Betriebskostenabrechnung am 29.04.2022 Herr Schmidt gab im Gespräch klare, eindeutige und verständliche Auskunft und Hilfe zu der dargestellten Problematik. Das Gespräch war eine große Hilfe für mich. Dafür möchte ich mich hiermit auch noch einmal recht herzlichst bedanken.
Kommentar des Rechtsanwalts: Vielen Dank ebenfalls !
Erwerbsminderungsrente am 31.01.2022 RA Alexander Schmidt hat in einem laufenden Verfahren meinen Rechtsstreit seit 2018 übernommen. Ich bin ihm sehr dankbar für die gute Betreuung und Hilfe in meiner Angelegenheit.
Mein Verfahren gestaltete sich sehr schwierig und lief insgesamt über 8 Jahre. Herr Schmidt vertrat mich sehr gut und hat mich zu jeder Zeit sehr gut vertreten und beraten. Ich würde Herrn Schmidt jedem empfehlen. Durch seine ruhige und verständnisvolle Art fühlte ich mich immer in guten Händen und vertraute ihm in jeder Situation. Ich bedanke mich.
Kommentar des Rechtsanwalts: Dankeschön :-)
Sehr gute Vertretung am 07.01.2022 Herr Schmidt ist immer ruhig und freundlich und erklärt einem ausführlich die Rechtslage. Über die Erfolgsaussichten wurde ich realistisch und letztlich völlig zutreffend ohne platte Versprechungen informiert. Seine Angestellten sind auch sehr freundlich und rufen auch zurück. Uneingeschränkte Empfehlung !
Kommentar des Rechtsanwalts: Dankeschön :-)
Sozialrecht am 29.10.2021 Es war ein sehr Nettes Gespräch, sehr aufschlussreich und auch die Mitarbeiter sind sehr nett.
Ich freue mich jetzt schon auf die Zusammenarbeit 😊😊
Kommentar des Rechtsanwalts: Dankeschön :-)
Sehr kompetenter und empathischer Anwalt am 10.12.2020 Ich habe mich in dieser Kanzlei sehr gut aufgehoben gefühlt. Herr Schmidt hat mich sehr kompetent beraten und bis zum Klageverfahren super unterstützt. Vielen Dank dafür! Auch Frau Ullrich war immer sehr hilfsbereit und keine noch so komische Frage meinerseits war ihr zu viel. Auch an Frau Ullrich ein großes DANKESCHÖN!
K. K.
Kommentar des Rechtsanwalts: Dankeschön :-)
Ausgewiesener Experte am 26.10.2020 fachlich fundierte Beratung, alle Anliegen zum Erfolg geführt
Kommentar des Rechtsanwalts: Herzlichen Dank :-)
Wohngeld/Lastenzuschuss am 10.01.2020 Mein Anliegen war es, in puncto Berechnung des Wohngeldes eine konkrete Aussage zur Definition des zugrunde zu legenden Einkommens (selbständig) zu erhalten. Herr Schmidt zitierte aus dem WoGG den § 14 und §15, wonach der Gewinn im Sinne Einkommensteuergesetz § 2 als Berechnungsgrundlage definiert ist. Mit der Aussage zum Amt und....... Reinfall!
Denn: Die WoGVwV (Wohngeldverwaltungsvorschrift) definiert den Gewinn für die WG-Berechnung gesondert. Krankenkassenbeiträge dürfen (im Gegensatz zum EStG) NICHT als gewinnmindernd, also nicht als Kosten in Ansatz gebracht werden.
Das ist ein grundsätzlicher, entscheidender Fakt – unabhängig einer Berechnung im Speziellen !!!
Warum hat Herr Schmidt nicht in der WoGVwV nachgeschaut ??? Als Fachanwalt weiß er doch um die speziellen Verwaltungsvorschriften ? Die WoGVwV ist vollständig im Internet einsehbar.
Wir waren verwundert, dass bei zufällig tangierten anderen Komponenten der Berechnung ebenfalls merkwürdige Aussagen getroffen wurden !
Ich bin sehr enttäuscht und verärgert, für eine Auskunft die volle Beratungsgebühr zahlen zu müssen, die unrichtig und nicht anwendbar war und mich so in der Sache nicht weitergebracht hat. Ich hätte auch gerne eine nachträgliche profunde Antwort akzeptiert.
Das sind persönliche Erfahrungen, ohne Wertung grundsätzlicher anwaltlicher Kompetenzen des Herrn Schmidt.
Weniger ist oft mehr !
Kommentar des Rechtsanwalts: Den Vorwurf der falschen Beratung weise ich zurück. Anlaß der gewünschten Beratung war die grundsätzliche Frage, ob es korrekt ist, daß die Wohngeldstelle den im Rahmen der selbständigen Tätigkeit erzielten Umsatz als Einkommen ansetzt. Ich hatte Ihnen erläutert, daß dies falsch ist und die grundsätzliche Berechnung des Einkommens in §§ 14,15 WoGG geregelt ist und § 14 WoGG auf § 2 EStG Bezug nimmt. Ich hatte Ihnen dazu auch die Regelung des § 14 Abs.1 WoGG vorgelesen, in der bestimmt ist, daß das ermittelte positive Einkommen anschließend um die "Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherung" zu reduzieren ist. Gleichzeitig hatte ich Ihnen erläutert, daß die Berechnung des Einkommens im Einzelfall durchaus kompliziert ist und bereits § 14 Abs.2 WoGG eine Vielzahl von Einzelbestimmungen enthält. Sofern Sie dann, obwohl Sie sich nach Ihrem eigenen Bekunden bereits viel im Internet informiert hatten und geschäftserfahren sind, offensichtlich davon ausgegangen sind, daß Krankenkassenbeiträge Betriebsausgaben sind, so ist dies aber im EStG gerade nicht so bestimmt und wurde von mir auch nicht behauptet. Auf Nachfrage habe ich Ihnen auch versucht zu erläutern, daß das WoGG lediglich die Basis der Berechnung bildet und die WoGVwV dann die Details und das Verfahren der Berechnung regelt, ohne das WoGG dabei aufzuheben. Es tut mir leid, daß ich Ihnen den Unterschied zwischen Betriebsausgaben und Abzugsbeträgen nicht ausreichend deutlich machen und auch Ihre offensichtliche Erwartung nicht erfüllen konnte, nach einer kostengünstigen Erstberatung die anschließende Diskussion mit der Wohngeldstelle zur Einkommensermittlung selbständig führen zu können, ohne die Komplexität dieser Materie tatsächlich zu berücksichtigen. Ich halte es jedoch für unfair, sodann die anwaltliche Tätigkeit zunächst nicht bezahlen zu wollen und anschließend, nachdem ich dies abgelehnt habe, mit einer negativen Bewertung zu reagieren.
TOP ANWALT am 01.10.2018 Zu der Frage die wir hatten würde uns schnell und präzise geantwortet. Wir finden diese kostenlose Beratung seht gut. Vor allen für die unschuldig nach jahrelanger Arbeit mal Hartz4 bekommen sehr gut. DANKE
Kommentar des Rechtsanwalts: Herzlichen Dank !
Krankenkasse-- Zahlungsaussetzung des Krankengeldes am 03.01.2017 Ich bin sehr zufrieden mit dieser Kanzlei Alexander Schmidt. Alle Mitarbeiter waren sehr nett und hilfreich.
Mein Anliegen wurde schnell und unkompliziert gelöst.
Streitfall im Arbeitsverhälnis am 24.09.2014 Ich habe einen kurzfristige Termin bekommen, mein Thema: Arbeitsrecht. Der Anwalt war sehr kompetent. Danach konnte ich eine fundierte Entscheidung treffen. In einer aufgeheizten Streitatmosphäre hat mir die sachliche Beratung des Anwaltes sehr geholfen die Rechtslage zu akzeptieren. Die Abrechnung war fair und transparent. Die Kanzlei Schmidt emphehle ich gern weiter.
Ärger mit dem Jobcenter am 29.06.2013 Ich hatte ein dringendes Problem mit dem Jobcenter und habe gleich am nächsten Tag einen Termin bekommen, weil es so dringend war. Obwohl ich gemerkt habe, daß Herr Schmidt viel zu tun hat, hat er sich Zeit genommen. Er ist ruhig und sachlich und erläutert, was ich tun muß. Auch die Mitarbeiter sind sehr freundlich und haben mir beim Kopieren geholfen.
Ärger mit Schlüsseldienst am 16.06.2013 Man hat sehr schnell einen Termin bekommen. Außerdem sind da alle sehr freundlich.
Rückforderungsbescheid ALG II am 06.08.2012 es wird immer zurück gerufen, Fragen werden verständlich erklärt, Aussichten auf Erfolg werden transparent und ehrlich dargestellt
Sozialrecht, kein Geld erhalten von Jobcenter am 13.01.2012 Jobcenter hat Antrag nicht bewilligt und Herr Schmidt hat Dampf über das Gericht gemacht, nach zwei Tagen war das Geld da, ich hatte sofort das Gefühl, er weiß, wovon er spricht und was er macht
Die Kanzlei von Herrn Schmidt ist sehr zu empfehlen am 20.12.2011 sachliche fachliche Kompetenz und realistische Darstellung der Chancen beim Rechtstreit, bisher so gut wie alles gewonnen
ich kann diesen Anwalt nur weiterempfehlen. Kompetenz, gute Beratung und vor allem schnell. Danke am 29.09.2011 besonders gut fand ich, dass man schon bei der telefonischen Beratung das Gefühl erhällt, hier ist jemand, der will und wird mir weiterhelfen. Man ist schon nach dem ersten Gespräch beruhigt, weiß, man ist nicht allein.
Falsch Berechnung von Hartz 4 am 23.08.2010 Immer für ein da, wenn man fragen hat wurde ich schnell zurück gerufen und mir wurde alles sorgfätig erklärt. nur zu empfehlen.

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