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Online-Rechtsberatung
Über mich
Trotz der aktuellen Corona-Krise ist unser Büro bis auf Weiteres zu den angegebenen Zeiten geöffnet.
Jetzt neu: Mandantengespräche, auch Erstberatungen, per Videotelefonie
Sie benötigen dazu keine eigene Software. Die Kontaktaufnahme ist mit Smartphones, Tablets und PCs möglich. Computer müssen dazu allerdings über eine Webcam verfügen. Während des Gespräches können Sie uns über Ihren PC/Laptop/Smartphone auch Dokumente bereitstellen.
Über Geräte mit Touchscreen ist es sogar möglich, Dokumente/ Vollmachten live zu unterzeichnen.
In nahezu allen Rechtsangelegenheiten ist es Im Übrigen auch möglich, ein Erstgespräch telefonisch zu führen, so dass wir dazu raten, über unser Sekretariat bei Bedarf Telefon- oder Videotelefontermine zu vereinbaren. Dabei werden Sie schon bei der Terminvereinbarung darauf hingewiesen, welche Dokumente ggf. schon vorab per Mail oder Post versandt werden können. Während der Videotelefonie haben Sie auch ganz einfach die Möglichkeit, uns online Dokumente bereitzustellen, die Sie auf Ihrem Endgerät abgespeichert haben.
Einen Termin für ein Online-Meeting können Sie direkt über den nachfolgenden Link anfragen.
Terminvereinbarungen bleiben möglich, wobei wir im Rahmen des persönlichen Aufeinandertreffens auf die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes achten und das Händeschütteln vermeiden.
Einen persönlichen Besprechungstermin können Sie über den nachfolgenden Link vereinbaren.
Auch ein Telefontermin kann online vereinbart werden.
Bei Bedarf kann sämtliche Korrespondenz auf elektronischem Wege geführt werden. Das gilt insbesondere auch für die Regulierung von Verkehrsunfällen, die Vertretung in Bußgeld- und Strafverfahren und auch für nahezu sämtliche Streitigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts.
Gerne können auch telefonische Beratungstermine vereinbart werden, wenn es um die (arbeits-)rechtlichen Auswirkungen der Corona-Krise geht.
Wir wünschen Ihnen aber in erster Linie, dass Sie gesund und munter durch diese für die gesamte Bevölkerung schwierige Situation kommen.
Ich freue mich, Sie in meiner Kanzlei begrüßen zu dürfen!
Seit dem 01.02.2019 habe ich die Kanzlei Kolbe in Gütersloh übernommen.
Das Büro in Friedrichsdorf (Brackweder Str. 28) besteht weiterhin, Besprechungstermine können deshalb auch dort stattfinden. Wir weisen aber darauf hin, dass ohne konkrete Absprache Termine in Gütersloh (Königstr. 50) stattfinden.
Wenn Sie also einen Besprechungstermin in Friedrichsdorf wünschen, weisen Sie unser Sekretariat bitte ausdrücklich darauf hin.
Herr Rechtsanwalt André Paul Landherr
Arbeitsrecht:
Sie sind Arbeitgeber oder Arbeitnehmer und benötigen einen Ansprechpartner, der Ihre Fragen rund um das Arbeitsrecht beantwortet? Dann sind Sie bei Rechtsanwalt André Paul Landherr genau richtig. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hilft Ihnen gerne weiter, wenn es um die Gestaltung von Arbeitsverträgen oder die Anpassung von Arbeitszeugnissen, um die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, den Kündigungsschutz und ggf. die Verhandlung einer Abfindungszahlung sowie viele weitere Themen geht.
Verkehrsrecht:
Sie hatten einen Unfall im Straßenverkehr und sind auf der Suche nach Unterstützung bei der Schadensregulierung? Rechtsanwalt André Paul Landherr ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und übernimmt die Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und meldet Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld unter der Wahrung aller erforderlichen Formen und Fristen für Sie an. Auch in Angelegenheiten, die den Führerschein und die Fahrerlaubnis, Bußgeldbescheide und Verkehrsstraftaten betreffen, können Sie sich auf ihn als Ihren starken juristischen Partner verlassen.
Für die Regulierung eines Unfallschadens oder eine Anfrage zu einer möglichen Vertretung in einem Bußgeld- oder Strafverfahren können Sie uns unverbindlich auch über die Formulare kontaktieren, die Sie über die nachfolgenden Links erreichen.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht:
Bei Fragen zu Ihrem Mietsvertrag oder bei der Durchsetzung einer Mieterhöhung oder Mietminderungen empfiehlt es sich, sich an Rechtsanwalt André Paul Landherr zu wenden – sprechen Sie ihn einfach an! Er berät Sie gerne zu diesen sowie allen weiteren mietrechtlichen Schwerpunkten, etwa der Betriebskostenabrechnung, der Kündigung des Mietverhältnisses, Schönheitsreparaturen, der Räumungsklage u.v.m.
Allgemeines Vertragsrecht:
Um spätere Rechtsprobleme zu vermeiden, gewährleistet Ihnen Rechtsanwalt André Paul Landherr die Gestaltung und Überprüfung von Verträgen aller Art und macht bereits entstandene Ansprüche aus Vertragsleistungen, etwa auf Schadenersatz, für Sie geltend. Gerne übernimmt er auch die Rückabwicklung von Verträgen, die Abwehr ungerechtfertigter Forderungen und die Vertretung in Streitigkeiten mit Telekommunikationsunternehmen.
Bürozeiten:
Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, wird in Ihrem Interesse um eine telefonische Vereinbarung eines Beratungstermins gebeten. Gerne können Sie auch die Terminanfrage auf dem Profil nutzen.
Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:
Die Kanzlei befindet sich in der Nähe des Dreiecksplatzes in der Königstr. 50 in Gütersloh.
Öffentliche Parkplätze stehen ausreichend zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter:www.ra-landherr.de
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
Bewertungen 26
von T. B. am 21.03.2022 um 12:44 Uhr
von J. S. am 18.10.2020 um 08:17 Uhr
von M. F. am 09.10.2020 um 14:05 Uhr
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Telefon: (+49) 05241 / 92356
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Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt, verliehen in der BR Deutschland
Zuständige Aufsichtsbehörde bzw. Kammer:
Rechtsanwaltskammer Hamm
Ostenallee 18, D-59063 Hamm
Fon: 02381 - 985000
Fax: 02381 - 985050
E-Mail: info(at)rak-hamm.de
Berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), bis zum 30.6.2004
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), ab dem 1.7.2004
Berufsregelungen der Rechtsanwälte in der Europäischen Union
Die Regelungen können eingesehen werden unter http://http://www.brak.de/.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindesversicherungssumme von 250.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Rechtsanwalt Landherr unterhält seine Berufshaftpflichtversicherung bei:
ERGO Versicherung AG
Victoriaplatz 1
40198 Düsseldorf
Tel.: 01803/123455 (9 ct/Min. aus dem dt. Festnetz)
Fax: 01803/123460 (9 ct/Min. aus dem dt. Festnetz)
E-Mail: service@victoria.de
Umsatzidentifikationsnummer nach § 27a UStG: 351/5154/1270, Finanzamt Gütersloh

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