
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Erbrecht
Über mich
Rechtsanwälte Busch · Schneider Partnerschaftsgesellschaft
Herr Schneider ist seit dem Jahr 1995 als Rechtsanwalt in Neuss tätig und seither Mitglied der heutigen Kanzlei Busch & Schneider. Er darf sich seit 1999 Fachanwalt für Arbeitsrecht nennen und befasst sich auf diesem Gebiet sowohl mit dem Individualarbeitsrecht als auch mit dem Kollektivarbeitsrecht, wobei er Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen zur Verfügung steht.
Daneben widmet sich Rechtsanwalt Schneider seit Jahren ebenso erbrechtlichen Fragen und darf seit dem Jahr 2013 auch hier den Fachanwaltstitel führen. Der Schwerpunkt seiner erbrechtlichen Tätigkeit liegt vor allem auf der Erstellung von Testamenten, der Abwehr sowie Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen und der deutschlandweiten Prozessvertretung.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht richtet sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es umfasst den gesetzlichen Rahmen für die Rechte und Pflichten, die mit einem vertraglich vereinbarten Arbeitsverhältnis einhergehen, z. B. die Gestaltung des Arbeitsvertrags, die Regelung der Arbeitszeiten, die gesetzlichen Kündigungsfristen oder den Anspruch auf eine Abfindung bzw. deren Höhe. Gerne helfe ich Ihnen weiter, wenn Sie einen Arbeitsvertrag erstellen möchten, oder überprüft werden soll, ob nicht bereits im Bewerbungsprozess ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorlag. Weiterhin begleite ich Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne, Interessenausgleiche und Tarifverträge als Teil des kollektiven Arbeitsrechts – sprechen Sie mich an!
Erbrecht
Meine Tätigkeit im Erbrecht erstreckt sich auf die Beratung und Vertretung von Erblassern, Erben, Erbengemeinschaften und allen sonstigen Parteien, die am Erbe beteiligt sind. Nicht selten sorgt das Erbe für allerlei Streitigkeiten, denen zumindest teilweise ein ordentlich und sauber gestaltetes rechtssicheres Testament vorbeugen kann. Gerne informiere ich Sie darüber, was es hinsichtlich der Vermögensaufteilung, der Erbfolge, dem Pflichtteil oder einer Enterbung zu beachten gibt und lasse erbschaftssteuerliche Aspekte dabei selbstverständlich nicht außer Acht.
In einem der genannten Rechtsgebiete besteht Informations- und Beratungsbedarf? Setzen Sie sich mit mir per E-Mail, Telefon oder über das anwalt.de-Profil in Verbindung. Was in einem Rechtsstreit auf Sie zukommen kann und wie Sie sich am besten verhalten, erörtere ich Ihnen gerne in meinen Rechtstipps.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Mitglied des Deutschen Anwaltvereins
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
- Mitglied des Deutschen Arbeitsgerichtsvereins
- Mitglied der Arbeits- und Steuerberatervereinigung für die mittelständige Wirtschaft
Bewertungen 11
von R. E. am 23.07.2024 um 07:30 Uhr
von K. E. am 25.04.2023 um 19:43 Uhr
von G. H. am 10.11.2020 um 11:21 Uhr
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Kanzlei
Rechtsanwälte Busch · Schneider Partnerschaftsgesellschaft
Das Team der Rechtsanwälte der Kanzlei, welche bereits im Jahr 1984 in Neuss gegründet wurde, besteht aus Rechtsanwalt Gottfried Busch (bis 31.12.2020), Rechtsanwalt Andreas Schneider, Rechtsanwalt Frank Asche und Rechtsanwalt Cornel Ehrentraut. Sie bieten Ihnen optimale Beratung und bleiben dabei stets verständnisvoll und nah am Rechtsratsuchenden.
In den meisten der unten aufgeführten Rechtsgebiete steht Ihnen ein entsprechend spezialisi...
Kollegen der Kanzlei 2
Rechtsanwalt
Frank Asche Link in einem neuen Tab öffnen5,0/52 BewertungenFachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für SteuerrechtRechtsanwalt
Cornel Ehrentraut Link in einem neuen Tab öffnen5,0/556 BewertungenFachanwalt für Familienrecht
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