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SS

von S. S. am 20.03.2018 um 20:23 Uhr

Abwendung einer Räumungsklage
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
wir waren sehr gut aufgehoben. Beratung und Information über die Klage klar und schnell und verständlich. Durch Mail Kontakt immer auf dem Laufenden gewesen. Sehr freundliche Kanzlei und gute Vertretung vor Gericht.
TK

von T. K. am 16.03.2018 um 18:11 Uhr

Forderungen an ehemaligen Arbeitgeber
Arbeitsrecht
Bei meinen Forderungen gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber (falsche Auslegung des Arbeitsvertrages, unklare Überstundenregelung, ungerechtfertigtes Arbeitszeugnis) vertrat mich Hr. Schmidt sehr gut.
Eine Terminvereinbarung war ohne lange Wartezeit möglich, die Schriftstücke wurden schnell umgesetzt und (was sehr wichtig ist), Hr. Schmidt hört gut zu und bringt die Worte klar verständlich zu Papier. Auch bei der Gerichtsverhandlung bewahrte Hr. Schmidt die nötige Ruhe.

Kurzum: ich würde Hr. Schmidt jederzeit weiterempfehlen!