Bewertungen von Anwalts- und Notarkanzlei Kurre & Stubben

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Bewertungen

UB

von U. B. am 15.06.2022 um 10:23 Uhr für Rechtsanwalt Roland Stubben

Trennung und Scheidung
Familienrecht
Herr Stubben hat mich während der Trennung und Scheidung unglaublich gut beraten und begleitet. Ich fühlte mich gut aufgehoben und er hat meine Forderungen ruhig und sachlich formuliert. Ich bin sehr dankbar und schätze seine Kompetenz. Ich kann Herrn Stubben nur weiterempfehlen.
Vielen Dank 🙏. Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Zukunft.
HN

von H. N. am 29.04.2022 um 16:23 Uhr für Rechtsanwalt Roland Stubben

sachlich und souverän
Familienrecht
Bei einem Scheidungsverfahren, das über 5 Jahre gelaufen ist, hatte ich mit Herrn RA Stubben definitiv den besseren Anwalt an meiner Seite.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Geduld.
AP

von A. P. am 31.03.2021 um 09:05 Uhr für Rechtsanwalt Roland Stubben

Scheidungs-, Umgangs-, Unterhaltsverfahren sehr zufriedenstellend zu Ende geführt
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Stubben hat mich rund um mein Scheidungs-, Umgangs-, Unterhaltsverfahren kompetent beraten. Die Sachverhalte und den rechtlichen Rahmen auch für Laien gut erklärt und mir somit Sicherheit in einer schwierigen Situation gegeben. Überhöhte Forderungen der Gegenseite konnte er auf ein angemessenes Maß reduzieren. Wo nötig vertrat er meine Interessen hart. Sein Blick zielt jedoch nicht nur auf die aktuelle Situation ab sondern ist auch auf eine zukünftige Zusammenarbeit auf Elternebene ausgerichtet. Er hat in allen Bereichen ein gutes Ergebnis erreicht, mit dem ich sehr zufrieden bin. Für den Fall zukünftiger familienrechtlicher Fragen würde ich seine Hilfe jederzeit wieder in Anspruch nehmen.
Danke für Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit !
EG

von E. G. am 02.02.2021 um 18:01 Uhr für Rechtsanwalt Roland Stubben

Scheidung
Familienrecht
Herr Stubben hat mich in meinem Trennungs- und Scheidungsverfahren fachlich hervoragend beraten und vertreten. Perspektiven wurden mir verständlich aufgezeigt und er führte mich sehr souverän, wertschätzend und absolut sicher durch diesen Prozess. Die ausgearbeiteten Forderungen wurden zu 100% erreicht. Ich bin sehr zufrieden und dankbar und kann Herrn Stubben uneingeschränkt weiterempfehlen.
Vielen Dank 🙏. Es war eine vertrauensvolle und angenehme
Zusammenarbeit!
EW

von E. W. am 12.11.2020 um 16:20 Uhr für Rechtsanwalt Roland Stubben

Trennung und Scheidung
Familienrecht
Herr Stubben hat mich rund um meine Trennung und Scheidung sehr gut beraten. Vielen Dank dafür.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit.
CB

von C. B. am 25.09.2020 um 14:08 Uhr für Rechtsanwalt Roland Stubben

einvernehmliche Scheidung
Familienrecht
Herr Stubben hat mich rund um meine Trennung sehr gut beraten und eine ausgesprochen zügige und einvernehmliche Lösung erreicht. Ich kann ihn fachlich und menschlich uneingeschränkt weiterempfehlen!
WIr danken für Ihr Vertrauen!
DH

von D. H. am 17.09.2020 um 18:14 Uhr für Rechtsanwalt Roland Stubben

Scheidung
Familienrecht
Herr Stubben hat mich in einem schwierigen und langwierigen Scheidungsverfahren vertreten.
Die fachliche Kompetenz der Beratung war sehr gut. Die Inhalte der jeweiligen Schreiben wurden auch für einen „Nichtjuristen“ verständlich erläutert.
Extreme Forderungen der Gegenseite wurden auf ein Minimum reduziert.
Schon vor dem eigentlichen Scheidungstermin wurde eine Einigung getroffen, mit der ich sehr zufrieden bin.
Ich kann Herrn Stubben nur weiterempfehlen.

Vielen Dank Herr Herkenhoff.
Ich danke für Ihr Vertrauen und freue
mich, dass wir ein für Sie optimales Ergebnis gefunden haben.
TH

von T. H. am 10.09.2019 um 09:57 Uhr für Rechtsanwalt Roland Stubben

Scheidung
Familienrecht
Ich habe Herrn Stubben vertraut und er hat meinen Vertrauen missbraucht.
Nach der Scheidung hab ich alles verloren. Das Haus, das Geld, sind nicht die Rede Wert.
Einer Mutter werden beide Kinder weggenommen.
Dieser Anwalt hat mich psychisch und physisch zerstört.
Ihr Schmerz ist verständlich, Ihre Ausführungen nicht. Sie sind insgesamt unwahr.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt hier keine Gegendarstellung.
Wir wünschen Ihnen gute Besserung.