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Rechtsanwalt

Artur Korn

HKS Heyder Klie Schindler
  • Erbrecht
  • Steuerrecht
  • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Ich berate Sie national und international auch per Video-Konferenz auf den gängigen Plattformen zur Erstberatung. Die Kosten belaufen sich EUR 190 netto und werden bei Mandatserteilung verrechnet.
PJ
von P. J. am 09.04.2025 um 23:56 Uhr
Erbengemeinschaft mit Immobilienbesitz
Erbrecht

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Seit 2012 Rechtsanwalt; Absolvent der Fachanwaltskurse im Steuerrecht und Erbrecht. Geprüfter Testamentsvollstrecker (AGT).

Nach meiner Tätigkeit in einer US-amerikanischen Großkanzlei in München im Bereich des allgemeinen Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht bin ich seit 2017 Anteilseigner und Partner unserer Kanzlei. 

Neben der Beratung zu allen Fragen um Immobilien, Wohnungen und WEG habe ich mich auf das Erb- und Steuerrecht spezialisiert. 

Regelmäßig werde ich von regionalen Banken als Testamentsvollstrecker vorgeschlagen.

Schwerpunkte meiner Tätigkeit im Erbrecht sind streitige Erbscheinverfahren, u.a. nach Erblassern mit Demenz/Altzheimer, sowie Pflichtteilsauseinandersetzungen.

A. Übersicht

Ich vertrete Sie und Ihre Rechte in

  1. Erbscheinverfahren & Erbrechtsfeststellungen
  2. Pflichtteilsansprüche
  3. Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften
  4. Ausschlagungen & Anfechtungen
  5. Testamentsvollstreckung
  6. Testamentserstellung & Vermögensstrukturierungen & Unternehmensnachfolge
  7. Einsprüche gegen Steuerbescheide zu Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

Im Einzelnen:

B. Erbrecht

1. Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche

Ein Schwerpunkt meiner Beratung ist die Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Ergänzungsansprüchen sowie damit zusammenhängenden Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche. Diese elementaren Ansprüche von Nichterben müssen geklärt werden, bevor ein Nachlass nachvollziehbar auseinandergesetzt werden kann. Deshalb ist eine effektive Lösung der mit diesen Ansprüchen verbundenen Rechtsfragen stets sinnvoll.

2. Testamente und Behindertentestament

Neben der Erstellung von „regulären“ Testamenten bin ich der Erstellung von „Behindertentestamenten“ spezialisiert. Um hier Irrtümern vorzubeugen: Dabei handelt es sich nicht um ein Testement einer Person mit Behinderung. Vielmehr ist es ein Testament zugunsten eines Erben mit Behinderung. Es weicht in der Zielsetzung von „regulären“ Testamenten in der Regel ab. Ziel ist es, den Nachlass für den Erben zu dessen Verfügung bereit zu halten, und zugleich aber den Rückgriff durch Träger der Sozialhilfe (Sozialämter, u.a.), die den Erben vor den Erhalt des Nachlasses unterstützen, abzuwehren. Hierzu wird meist ein Testamentsvollstrecker eingesetzt. Der Testamentsvollstrecker erhält in diesem Zuge den Auftrag, den Nachlass zu verwalten und aus dem Nachlass den Erben zu versorgen. In diesem Zusammenhang bin ich auch als Testamentsvollstrecker tätig.

3. Übertragung, Stiftung und Treuhänder für Immobilienvermögen

Auf Grund meiner täglichen Beratung im Immobilienbereich bin ich auch bei der Vererbung von Immobilien beratend tätig. Gerade hier kann eine vorweggenommene Erbfolge mit Schenkungen und Nießbrauchrechten sinnvoll sein. Insbesondere das Familienheim ist stets ein relevantes Thema. Bei größeren Immobilienbeständen kann die Errichtung einer Stiftung oder die Einsetzung eines Treuhänders die effektivste und steuerrechtlich günstige Gestaltungsmethode sein.

4. Unternehmensnachfolge und Übergabe eines Unternehmens an die nächste Generation

Auf Grund meiner weitreichenden Erfahrungen im nationalen und internationalen Gesellschaftsrecht und Transaktionsgeschäft bin ich mit den Besonderheiten der Unternehmensübertragung vertraut. Hier berate ich Senior-Gesellschafter und Junior-Gesellschafter bei der einvernehmlichen Übertragung von Gesellschaftsanteilen sowie die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen zur Verhinderung von Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüchen. Weitere Regelungen sind die Versorgung des Senior-Gesellschafters nach seinem Ausscheiden. Unter Umständen kann aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten die Veräußerung eines Unternehmens sinnvoller sein als der Versuch die Begünstigungsregelungen von Betriebsvermögen einhalten zu wollen – die den Nachfolger erheblich in seiner unternehmerischen Freiheit einschränken.

5. Übertragung von Urheberrechten, Patentrechten und Mitarbeitererfindungsrechten - Kryptowährungen und Profile in sozialen Netzwerken

Weiterer Beratungsbereich ist die zu Lebzeiten erfolgende Übertragung von Ansprüchen an Urheberrechten, Patentrecht und Mitarbeitererfindungsrecht sowie die testamentarische Gestaltung selbiger. Diese Rechte können als immaterielle Vermögenswerte einen erheblichen Wert des Nachlasses ausmachen und sollten daher rechtswirksam übertragen werden. Zu dieser Beratung gehört auch die Verwaltung des digitalen Nachlasses wie Kryptowährungen und Profile in sozialen Netzwerken.

6. Erbenfeststellung, Auseinandersetzung Erbengemeinschaften

Auch die klassische Beratung zur Feststellung des Erben, seines Erbanteils und auch die Möglichkeit der Erbausschlagung und deren Anfechtung gehören zu meinem Beratungsbereich. Hier konnte ich in den letzten Jahren insbesondere Erfahrung in grenzüberschreitenden Fällen mit Bezug nach England (UK) und Australien machen. Zu diesem Bereich gehört auch die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, die nicht nur rechtlich eine Herausforderung darstellt.

C. Steuerrecht

Im Steuerrecht berate ich vor allem zur Abwehr von Steuerbescheiden und Anfechtungen der Bewertung von Vermögensgegenständen. Weiterer Beratungsgegenstand ist die Beratung von Erbengemeinschaften im Fall der erbschaftssteuerlich sinnvolen Auseinandersetzung sowie Vermeidung der Steuerhinterziehung. Schließliech ist die Beratung zu der Gestaltung der Vermögenssorge stets auf steuerrechtliche Optimierung ausgerichtet.

1. Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

Die Beratung zur Vermögensvorsorge umfasst stets auch die Prüfung und Vermeidung von Schenkungssteuer und später auch Erbschaftssteuer. Hierauf kann insbesondere bei Lebzeitigen Schenkungen zu achten sein und es lohnt sich die bestehenden gesetzlichen Freibeträge durch aktive Vermögensgestaltung auszunutzen – zumal der Handlungsspielraum immer weiter vom Gesetzgeber eingeschränkt wird.

2. Anfechtung von Steuerbescheiden (Einspruch)

Ein weiteres Beratungsgebiet in Zusammenhang mit dem Steuerrecht ist die Anfechtung von Schenkungs- und Erbschaftssteuerbescheiden. Hier geht es zum einen darum die Steuerlast zu minimieren und aber überprüfen zu lassen, ob das Finanzamt die gültige Rechtslage richtig anwendete – was nun nicht immer der Fall ist. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bewertungsfrage und ob das Finanzamt den Nachlass richtig bewertet hat. Auch hier liegen Fehlerquellen, die es im Einspruchsverfahren aufzudecken gilt und in Ihrem Sinne zu korrigieren.

3. Nachträgliche Anmeldungen von Schenkungen

Für den juristischen Laien fast nicht verständlich, werden auch völlige Selbstverständlichkeiten von den Finanzämtern als Schenkungen angesehen – bspw. Bankkonten von Eheleuten. Kommt es hier zu größeren Vermögensübertragungen, kann es schon steuerrechtlich relevant sein. Hier berate ich Sie, um eine Schenkung für die Vergangenheit gegen über dem Finanzamt anzuzeigen und so den Vorwurf der Steuerhinterziehung zu vermeiden.


Qualifikationen und Auszeichnungen

  • Zertifikat Lehrgang Fachanwalt Erbrecht

    Zertifikat Lehrgang Fachanwalt Erbrecht

    Absolvierung des Lehrgangs Fachanwalt Erbrecht

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Zertifikat Lehrgang Fachanwalt Erbrecht
  • Zertifikat Zertifizierter Testamentsvollstrecker

    Zertifikat Zertifizierter Testamentsvollstrecker

    Absolvierung des Lehrgangs Zertifizierter Testamentsvollstrecker

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Zertifikat Zertifizierter Testamentsvollstrecker

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • ARGE Erbrecht des Deutschen Anwaltsverein
  • Autor bei Fachzeitschrift Altenheim - Lösungen fürs Management
  • Autor bei Fachzeitschrift Häusliche Pflege - Pflegedienste besser machen

Bewertungen 27

PJ

von P. J. am 09.04.2025 um 23:56 Uhr

Erbengemeinschaft mit Immobilienbesitz
Erbrecht
Innerhalb weniger Tage war ein Besprechungstermin mit Herrn Korn vereinbart. Bei diesem Erst-Gespräch wurden die angesprochenen Fragen kompetent und gut verständlich beantwortet. Herr Korn hat zudem auf weitere eventuell anfallende Probleme hingewiesen. Das Gespräch fand in angenehmer Atmosphäre und ohne Zeitdruck statt.
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Gerne stehe ich Ihnen wieder zur Verfügung.
SZ

von S. Z. am 27.03.2025 um 20:42 Uhr

Testamentsvollstreckung
Erbrecht
Der Beratungstermin war kurzfristig möglich und es wurde ein gut verständlicher, grober Überblick über Umfang und Verpflichtungen eines Testamentsvollstreckers gegeben. Außerdem wurden die ersten notwendigen Schritte erläutert.
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Gerne stehe ich Ihnen wieder zur Verfügung.
DK

von D. K. am 13.12.2024 um 11:01 Uhr

Gute und kompetente Beratung
Erbrecht
Freundliches Gespräch. Gute und kompetente Beratung.
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung. Gerne stehe ich Ihnen wieder zur Verfügung.

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Kontaktdaten von Artur Korn

Kanzlei-Impressum

Rechtsform, Register

HKS - Heyder, Klie, Schindler Rechtsanwaltspartnerschaft mbB ist eine Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung nach Maßgabe des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes, mit Sitz in Freiburg eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Freiburg unter Nr. PR 700215.
HKS-Heyder, Klie, Schindler Rechtsanwaltspartnerschaft unterhält eine Zweigniederlassung in Heidelberg, Poststraße 44, 69115 Heidelberg und eine Niederlassung in Berlin, Ritterstraße 2a, 10969 Berlin.

Berufsbezeichnung und zuständigen Kammer
Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Die Rechtsanwälte Dr. Frieder Heß, Detlev Heyder, Prof. Dr. Thomas Klie, Artur Korn und Jörg Leuchtner sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Freiburg, Bertholdstraße 44, 79098 Freiburg, info@rak-freiburg.de, www.rak-freiburg.de.
Die Rechtsanwältinnen Gila Schindler und Anne Mielke sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Str. 72, 76133 Karlsruhe, info@rak-karlsruhe.de, www.rak-karlsruhe.de.
Herrn Dr. Frieder Heß ist der akademische Grad Dr. jur. in der Bundesrepublik Deutschland im Fachbereich der Rechtswissenschaften der Universität Freiburg verliehen worden.
Herrn Prof. Dr. Klie wurde der akademische Grad Dr. jur. in der Bundesrepublik im Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Hamburg verliehen. Herr Prof. Dr. Klie ist Professor für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft an der evangelischen Fachhochschule Freiburg.

Umsatzsteuer und Gebühren für Erstberatung
USt-Nr: 0634943730
USt-Id-Nr.: DE185210304
Gebühren für Erstberatung werden in Höhe von EUR 190,00 zzgl. Telekommunikationspauschlage in Höhe von EUR 20,00 und zzgl. Gesetzlicher Mehrwertsteuer erhoben und bei weiterer Mandatierung mit weiter anfallenden Gebühr- und/oder Vergütungsansprüchen verrechnet.
Für den Fall der Eingehung einer Honorar- und Vergütungsvereinbarung getroffen wird, wird bereits jetzt auf die Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitschlichtung, wie auf dieser Seite aufgeführt, hingewiesen.

Berufshaftpflichtversicherung
Die Rechtsanwälte Dr. Frieder Heß, Detlev Heyder, Prof. Dr. Thomas Klie, Artur Korn und Jörg Leuchtner und die Rechtsanwältinnen Gila Schindler und Anne Mielke sind jeweils bei der ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 404777 Düsseldorf berufshaftpflichtversichert.
Geltungsbereich der Versicherung ist die Bundesrepublik Deutschland.
Die HKS-Heyder, Klie, Schindler Rechtsanwaltspartnerschaft mbB ist bei der ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 404777 Düsseldorf berufshaftpflichtversichert.
Geltungsbereich der Versicherung ist die Bundesrepublik Deutschland.

Berufsrecht und Prüfung von Interessenskonflikten
Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA); Fachanwaltsordnung (FAO); Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO);
Bundesrechtanwaltsgebührenordnung (BRAGO); Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer Freiburg und/ oder unter BRAK http://www.brak.de in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen (§ 43a IV BRAO) untersagt. Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Freiburg (gemäß § 73 II Nr. 3 i.V.m. § 73 V BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft /§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle der Rechtsanwaltschaft für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.s-d-r.org.
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