Profil-Bild Rechtsanwältin Bärbel Molsbach
Rechtsanwältin

Bärbel Molsbach

zertifizierte Mediatorin

Fachanwältin für

  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht

Rechtsgebiet

  • Mediation
Über 31 Jahre Berufserfahrung
Mit ihrer Zulassung als Anwältin seit 1993 und über 31 Jahren Erfahrung steht sie Ihnen zur Seite.

Arbeitsrecht

Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen gefährden nicht selten die Existenz einer der beiden Parteien. Deshalb gibt der Gesetzgeber im Arbeitsrecht klare Regeln dafür vor, wie Arbeitsverträge abzuschließen sind, welche Rechte und Pflichten das Arbeitsverhältnis mit sich bringt und auf welche Art und Weise es - im Streitfall - zu beenden ist. Nur wer beide Seiten kennt und beachtet, bewahrt sich selbst vor unangenehmen Überraschungen, wenn er etwa durch einen einfachen Formfehler Nachteile hinnehmen muss, auch wenn sie seinem „Gerechtigkeitsempfinden“ widersprechen. Weil ich regelmäßig sowohl die eine als auch die andere Seite vertritt, erhalten meineMandanten:innen die umfassendste Beratung und Vertretung, die ihre Möglichkeiten realistisch beurteilt und zu einem optimalen Ergebnis führt.

  • Urlaubsgeldzahlungen
  • Vergütung von Urlaub und Überstunden in Geld
  • Arbeitsverweigerungen
  • Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall
  • Mutterschutzbestimmungen
  • Befristung von Arbeitsverträgen
  • Beratung bei Abschluss von Arbeitsverträgen
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Kündigungsschutz
  • Arbeitszeugnisse

„Verhaltenstraining“ für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Auch wer im Recht ist, kann sich durch falsches Verhalten leicht ins Unrecht manövrieren. Zwei Beispiele: Eine sachlich begründete Kündigung des Arbeitsgebers ist unwirksam, wenn sie nicht von der richtigen - also dazu bevollmächtigten - „Person“ unterschrieben wurde. Auf der anderen Seite wird auch eine sachlich unbegründete Kündigung u. U. wirksam, wenn der Arbeitnehmer ihr nicht binnen drei Wochen vor Gericht widerspricht. Woher soll der Laie so etwas wissen? Von mir! Eben darum sollte in strittigen Kündigungsfällen der Weg zum Anwalt Pflicht sein.

"Wundertüte" Tarifvertrag

In tarifgebundenen Unternehmen entpuppen sich die laufend erneuerten Tarifverträge nicht selten als Wundertüte. Denn oft stellen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber erst im Streitfalle fest, was dort eigentlich vereinbart wurde. Dabei ergibt sich aus dem Tarifvertrag eine Vielzahl von Ansprüchen oder Pflichten, die der Arbeitsvertrag mit seinem unauffälligen Verweis auf den Tarifvertrag nicht erkennen lässt. Ob die tarifvertragliche Regelung im Zweifel für oder gegen den eigenen Standpunkt steht, kann nur beantworten, wer sie kennt und in Streitfällen auszulegen weiß.


Sozialrecht

Ob Krankheit oder Pflegebedürftigkeit, Arbeits- oder Einkommenslosigkeit – ich helfe in allen Belangen des Sozialrechts mit dem aktuellen Fachwissen und einer individuellen Beratung zu Ihrer Situation.

Arbeitslosenversicherung

  • Arbeitslosengeld I und II
  • Sozialgeld
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Sperrfrist
  • Kurzarbeitergeld

Rentenversicherung

  • Statusfeststellungsverfahren
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Erwerbsunfähigkeitsrente
  • Erwerbsminderungsrente

Schutz für Schwerbehinderte

  • Feststellung des Grades der Behinderung
  • Kündigungsschutz

Schutz für Eltern und Mütter

  • Kündigungsschutz
  • Kinderzuschlag
  • Elternzeit
  • Kindergeld

Pflegeversicherung

  • Feststellung des Pflegegrades
  • Kostenübernahme der gesetzlichen Pflegeversicherung für Heil- u. Hilfsmittel

Gesetzliche Krankenversicherung

  • Statusfeststellungsverfahren
  • Leistungen der Krankenkasse
  • Beitragshöhe
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung

Gesetzliche Unfallversicherung

  • Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Unfallkasse
  • Berufskrankheit
  • Wegeunfall
  • Rehabilitation
  • Teilhabe zum Arbeitsleben
  • Verletztenrente

Seit 2019 wurde ich jährlich in der FOCUS-Liste als TOP-Anwalt im Sozialrecht in Dresden ausgezeichnet.


Mediation

Schnell kann es in unserem privaten oder beruflichen Umfeld zu Konflikten kommen:

Ob zwischen Chef:in und Mitarbeitenden, Ehe- und Lebenspartner:innen, Firmenleitung und Betriebsrat, Handwerksbetrieb und Auftraggeber:innen, Vermieter:innen und Mieter:innen, innerhalb einer Haus- oder Erbengemeinschaft ... und, und, und ...

Eine:r fühlt sich immer un- oder missverstanden. Nicht ausreichend gesehen, gehört oder ungerecht behandelt. Schlecht bedient oder falsch beraten. Manchmal sogar regelrecht über den Tisch gezogen oder gar betrogen.

Oft wird dann versucht, mit den Mitteln des Rechts, der Gesetze und der Gerichte eine Lösung für oft auf anderen Ebenen liegende Konflikte zu finden, und so eine (Über-)Macht zu demonstrieren. Das Durchsetzungsvermögen unter Beweis zu stellen. Zu zeigen, dass man nicht alles mit sich machen lässt. Oder einfach nur, um Satisfaktion zu erreichen.

Die Folgen sind häufig genug jahrelange Prozesse, verbunden mit einer Endlosschleife aus Schriftsätzen und deren Erwiderung. Dabei löst jeder neue Schriftsatz die Erinnerung an ein emotional belastetes Thema aus und alte Wunden werden regelmäßig wieder aufgerissen. Und nicht zuletzt: schier uferlose Kosten.

Und das Ergebnis? In den wenigsten Fällen bekommt eine:r zu 100% Recht, oft genug nur zur Hälfte. So bleiben nach dem monate- oder jahrelangen Streit selbst beim Obsiegenden ein schales Gefühl und die Frage zurück: Hat sich das jetzt wirklich alles gelohnt? All die Zeit? Die Emotionen? Das Geld?

Hätte man dieses Ergebnis nicht erwarten können? Wahrscheinlich hat ein guter Rechtsbeistand das Ergebnis sogar vorausgesagt. Aber klagen oder gegen eine Klage vorgehen wollte man jedoch auf jeden Fall. Egal, wie schlecht die Prognose oder wie hoch der Preis.

Dabei hätte es eine zwischenzeitlich auch unter Juristen anerkannte und in der Zivilprozessordnung bereits verankerte Alternative gegeben: die Mediation.

Auch hier geht es durchaus emotional zu. Mediation kostet ebenfalls Zeit und Geld. Das Verfahren ist aber in der Regel kurz und klar gegliedert und orientiert sich allparteilich an den Zielen aller Beteiligten. Daher kann in einem klar umrissenen Zeitrahmen ein nachhaltiges Ergebnis auf Augenhöhe erzielt werden.

Mediation ist ein freiwilliges, außergerichtliches, vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien eigenverantwortlich die einvernehmliche und nachhaltige Beilegung ihres Konflikts anstreben.

Durch die Mediation werden Sie dabei von einer unabhängigen, neutralen Person ohne Entscheidungsbefugnis begleitet: einer Mediatorin oder einem Mediator. Ein:e Mediator:in verhandelt allparteilich, sorgt mit professionellen Gesprächsführungstechniken für eine offene Kommunikation und hilft den Beteiligten so bei der Lösungsfindung. Dabei bleiben die Beteiligten stets Bestimmer:innen des Verfahrens und können die Mediation, anders als in einem Gerichtsverfahren, jederzeit abbrechen.

Eine Mediation verläuft in der Regel in einem sechsphasigen Verfahren vom Festlegen der Spielregeln, über die Suche nach kreativen Konfliktlösungen bis zur von allen gemeinsam entwickelten und getragenen Abschlussvereinbarung. 

Gern unterstütze ich Sie als zertifizierte Mediatorin bei Themen aus den folgenden Rechtsgebieten:

  • Familienrecht
  • Baurecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Erbrecht
  • Arbeitsrecht
Bärbel Molsbach ist gelistet in Rechtsanwälte Dresden und Rechtsanwälte Deutschland.

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