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Über mich
Herzlich Willkommen bei Rechtsanwältin Barbara Hansen!
Möchten Sie sich scheiden lassen und haben Fragen zum Unterhaltsrecht?
Wird Ihnen vorgeworfen, eine Straftat begangen zu haben?
Frau Rechtsanwältin Hansen wurde im Jahr 1994 als Anwältin zugelassen und steht ihren Mandanten seitdem als kompetente Ansprechpartnerin zur Seite!
Frau Rechtsanwältin Hansen betreut im Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei allen rechtlichen Angelegenheiten, sei es bei der Aufnahme einer Tätigkeit (Erstellung und Prüfung des Arbeitsvertrages) oder bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (betriebsbedingte und personenbezogene Kündigung). Sie überprüft Aufhebungsverträge, vertritt Sie im Kündigungsverfahren und wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben oder eine Abmahnung ausgesprochen werden soll.
Das Strafrecht umfasst eine Vielzahl von Bereichen, in denen Frau Rechtsanwältin Hansen Sie gerne vertritt. Zu Ihrem Vertretungsbereich gehören Vorwürfe wegen Drogenmissbrauchs oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Beihilfe oder Betrug sowie Diebstahl, Jugendstrafsachen oder Gewalt- und Kapitalstrafdelikte. Sie vertritt Sie bereits im Ermittlungsverfahren, steht Opfern einer Straftat im Bereich der Nebenklage zur Seite und bietet insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht eine strafrechtliche Präventivberatung an.
Weitere Tätigkeitsgebiete erstrecken sich über das Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Hier übernimmt Sie die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall, übernimmt die Korrespondenz mit den Versicherungen und setzt Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld durch. Auch die Prüfung von Bußgeldbescheiden sowie die Beratung bei Entzug des Führerscheins oder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu ihrem Leistungsspektrum.
Im Familienrecht begleitet sie ihre Mandanten während des Scheidungsverfahrens und informiert sie über die rechtlichen Folgen eines solchen Schrittes. Sie klärt Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht, setzt Unterhaltsansprüche für Kinder oder Ehegatten durch und berät bei Fragen zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Wurden Ihnen wichtige soziale Leistungen gestrichen? Frau Rechtsanwältin steht Ihnen im Sozialrecht mit Rat und Tat zur Seite, prüft Bescheide der entsprechenden Behörde und legt wenn nötig Widerspruch ein. Selbstverständlich berät sie auch zu Themen wie Sozialhilfe, Arbeitslosengeld I und II oder Wohngeld.
Im Bereich des Zivilrechts erstellt und überprüft sie Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und setzt Ansprüche auf Nachbesserung oder Rücktritt durch.
Besuchen Sie auch das Profil von Frau Rechtsanwältin Borchers.
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