Bewertungen von Meyer & Riemenschneider Anwaltssozietät

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Sehr gut
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Bewertungen

KX

von K. X. am 28.03.2024 um 18:39 Uhr für Rechtsanwalt Sirous Vafi

Schufa-Eintrag
Zwangsvollstreckungsrecht
Ich habe durch eine abgelehnte Kreditkarte erfahren das ich einen Negativen Eintrag in der Schufa habe, da meine Insolvenz schon viele Jahre zurück liegt und sich meine Lebensumstände längst zum positiven gewandelt haben und ich keine Schulden oder offene Rechnungen habe war schnell klar das es sich um einen falschen Rechtswidrigen Eintrag handelt. Da die Schufa völlig unkooperativ war blieb mir nur der Weg zum Anwalt. Ich war wegen der Situation sehr gestresst und aufgelöst, aber Herr Vafi hat mich noch am selben Tag meines Anrufes empfangen. Nach kurzer Schilderung wurde ich schon beruhigt, und am selben Abend bekam ich schon Emails/ Durchschriften, die an das Inkasso und die Schufa gingen. Es dauerte nur einige Tage und alles war geklärt, eine Uralte Rechnung die längst erledigt war, Schufa musste sofort löschen. Ohne die unglaublich schnelle Hilfe von Herr Vafi würde ich immer noch mit der Schufa streiten.
BG

von B. G. am 11.01.2024 um 15:31 Uhr für Rechtsanwalt Heyo Meyer

Versteigerung
Zwangsvollstreckungsrecht
Nicht ganz freiwillig habe ich langjährige Erfahrungen mit Rechtsanwälten jeglicher Couleur. Herr Heyo Meyer ist eine große Ausnahme im Kreis der Anwälte. In meiner Angelegenheit war er sehr ambitioniert, er recherchierte und bot vielfältige Lösungsmöglichkeiten an und das aus Leidenschaft und Interesse, Dingen auf den Grund zu gehen. Er erklärte komplizierte Sachverhalte so lange, bis ich sie verstanden hatte. Herr Meyer reagierte zeitnah auf Anfragen, so dass ich immer das Gefühl hatte in sicheren Händen zu sein und meine Interessen gut vertreten zu wissen.
CL

von C. L. am 05.01.2024 um 09:15 Uhr für Rechtsanwalt Heyo Meyer

Frage zur Zwangsversteigerung
Zwangsvollstreckungsrecht
Top, sehr schnelle hilfreiche Antwort. Vielen Dank nochmal
MF

von M. F. am 18.12.2023 um 12:16 Uhr für Rechtsanwalt Sirous Vafi

Zwangsversteigerung
Zwangsvollstreckungsrecht
Herr RA Vafi hat uns im Rahmen einer Zwangsversteigerung vertreten. Wir haben ihn als extrem kompetenter Anwalt kennen gelernt, der jede Fragestellung erläutern kann und das Rechtsgebiet vollumfassend beherrscht. Sil und Auftreten sind tadellos. Es ist ein Genuss, mit ihm zu arbeiten
IB

von I. B. am 08.11.2023 um 12:38 Uhr für Meyer & Riemenschneider Anwaltssozietät

Nachfrage
Zwangsvollstreckungsrecht
Ich hatte eine Nachfrage, die sich auf die Zeit nach dem Zuschlagsbeschluss bezog. Das ist ein sehr schwieriges Thema und wahrscheinlich zu selten, dass man da wirklich sehr weit in den Gesetzen kramen muss. Herr RA Meyer hatte hier eine Ausführung gemacht, die in mir die Hoffnung erweckte, dass der Gerichtsvollzieher ohne Ankündigung räumen kann. Das ist nicht so. Lediglich die Vollstreckungsklausel muss er erst kurz vor der Räumung bekannt geben. Erfahrung bisher: Nach dem Zuschlagsbeschluß, sofort einen aktuellen Auszug aus dem Melderegister holen. Erst dann kann man sich sicher sein, ob sich eventuell auch noch Mieter in dem Objekt befinden, denen separat gekündigt werden muß, unter Einhaltung von Fristen. Beachte, Eigenbedarfskündigung ist nur zum nächstmöglichen Termin möglich. Ohne Mieter, dann sofort die Vollstreckungsklausel für alle gemeldeten Bewohner beantragen. Damit dann zum Gerichtsvollzieher und die Räumung beantragen. Der Gerichtsvollzieher hat leider auch nicht sofort Zeit, muss aber nach §128 GVO mindestens 3 Wochen vorher den Räumungstitel allen bekannt geben. In meinem Fall läuft gleichzeitig noch ein Beschwerdeverfahren gegen den Zuschlagsbeschluss. Der Verteilungsplan ist bereits verkündet, wird aber wohl auch von Amtswegen erst nach Grundbucheintragung bzw. Abweisung der Beschwerde, ausgezahlt. Sicherheitshalber hatte ich die Aussetzung der Auszahlung beantragt, lt. Herrn RA Meyer, war aber offenbar nicht nötig. Ich warte jetzt ab, welche Überraschungen mir nun bis zum Räumungstermin noch beschert werden. Sollten die Personen dennoch vor dem Räumungstermin freiwillig ausziehen, kann ich den GV stornieren, habe aber keine Zeit sinnlos verstreichen lassen. Das Risiko, dass der Beschwerde vom Landesgericht doch statt gegeben wird, trage ich dennoch. Ist aber in meinem Fall eher gering, weil das Verfahren bisher keine erkennbaren Fehler hatte, oder vorgetragen wurden und dient wohl nur dazu, mir als Käufer weiterhin Zeit zu stehlen.
Wir bedanken uns für Ihre positive Bewertung, möchten allerdings noch einen klarstellenden Hinweis geben: Sofern der Verteilungstermin vor der Rechtskraft des Zuschlagbeschlussses liegt, sollte zwingend vom Ersteher gem. § 116 ZVG beantragt werden, auch wenn in der Regel die Zwangsversteigerungsgerichte dieses von Amts wegen veranlassen.
AH

von A. H. am 05.11.2023 um 16:37 Uhr für Rechtsanwalt Heyo Meyer

Einreichung Klage
Zwangsvollstreckungsrecht
Durch meine persönlichen Erfahrungen ist mir ein direkter Vergleich möglich gewesen. Ich bin von Herrn Meyer stets umfassend und kompetent beraten worden, alle Möglichkeiten meines Anliegens wurden von ihm ernst genommen und mir dargestellt, so dass ich auch einen eigenen Blick auf die Sachlage nehmen konnte. Ich bin Herrn Meyer und seinem Team sehr dankbar für die professionelle Unterstützung und freue mich auf eine weitere juristische Zusammenarbeit.
LW

von L. W. am 15.08.2023 um 16:31 Uhr für Rechtsanwalt Heyo Meyer

Schnelle Kompetente Hilfe
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Aufgrund einer Empfehlung kontaktierte ich Herrn Meyer um mich rechtlich beraten zu lassen. Im persönlichen Gespräch konnte er mich umfassend aufklären und mir vollumfänglich weiterhelfen.
Ich kann Herrn Meyer ohne Einschränkungen empfehlen!
SD

von S. D. am 22.05.2023 um 10:31 Uhr für Rechtsanwalt Sirous Vafi

Schufa
Allgemeine Rechtsberatung
100 % Weiterenpfehlung!
Kompetente Art,vertrauensvoll und schnelle Komunikation.Absolut zu empfehlen.
CS

von C. S. am 13.05.2023 um 08:16 Uhr für Rechtsanwältin Anja Riemenschneider

Sehr zu empfehlen
Zwangsvollstreckungsrecht
Kompetent und gut erreichbar.
Eine Anwältin die sich eigenständig beim Mandanten zurück meldet .
Kommunikativ !!!!

Vielen Dank nochmals. 👍☺️
KS

von K. S. am 02.05.2023 um 18:03 Uhr für Rechtsanwalt Sirous Vafi

Zwangsversteigerung
Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Vafi ist ein sehr angenehmer und kompetenter Anwalt. Ich erhielt schnell einen Termin, das Erstgespräch / die Erstberatung erfolgte ohne Zeitdruck. Ich konnte meinen Fall ausführlich schildern. Herr Vafi hat sich sehr viel Zeit genommen und alles verständlich erklärt.