Wenn Du im Recht bist, kannst Du es Dir leisten, die Ruhe zu bewahren; bist Du im Unrecht, kannst Du es Dir nicht leisten, sie zu verlieren.
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JG
von J. G. am 03.10.2024 um 08:58 Uhr
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Strafrecht

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Als Betroffener eines strafrechtlichen Verfahrens -sei es als Beschuldigter oder Geschädigter- können Sie sich nicht darauf verlassen, dass Ihre Interessen von den am Verfahren beteiligten Institutionen ausreichend wahrgenommen werden. Um Ihre Rechte bestmöglich durchsetzen zu können, bedarf es kompetenter juristischer Unterstützung; nur wer alle Regeln des Strafverfahrens beherrscht, ist von Anfang an in der Lage, auf Augenhöhe zu agieren. 

Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen in jeder Lage eines Strafverfahrens zur Seite und ergreife sämtliche zur Verfügung stehende Mittel, um eine Bestrafung zu vermeiden oder -sollte dies aufgrund eindeutiger Beweislage nicht möglich sein - ein mildestmögliches Urteil zu erstreiten. Dies immer kompromisslos und durchsetzungsstark, aber auch mit dem notwendigen Augenmerk auf die besondere, individuelle Verfahrenssituation.

In einem laufenden Ermittlungsverfahren widme ich mich neben der Verteidigung gegen den Tatvorwurf auch der Vermeidung anderer, ggf. drohender Ermittlungsmaßnahmen. Der Erlass eines Haftbefehls, eine Wohnungsdurchsuchung, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Arrestierung von Vermögenswerten lassen sich durch schnelles und zielgerichtetes Handeln häufig ganz vermeiden oder zumindest deutlich abmildern. 

Auch, wenn es nie zu spät ist, einen Strafverteidiger zu kontaktieren, gilt grundsätzlich: Je früher, desto besser! 

Wann immer Sie als Beschuldigter mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert werden, schweigen Sie und machen Sie unbedingt von Ihrem Recht, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, Gebrauch. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte können wir das weitere Vorgehen in Ruhe beraten; auf diese Weise lassen sich fast ausnahmslos bessere Ergebnisse erzielen, als im Rahmen einer Vernehmung, bei der man sich allein einem Ermittlungsprofi gegenübersieht. Ohne den Akteninhalt zu kennen, besteht immer die Gefahr, es schlimmer zu machen, als es eigentlich ist, das zeigt die Erfahrung aus einer Vielzahl von mir bearbeiteter Strafverfahren.

Weil es in Notfällen (Wohnungsdurchsuchung, Festnahme, Beschlagnahme) schnell gehen muss, stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 01573-9694607 rund um die Uhr zur Verfügung. Sofern Sie eine Ladung zu einem Vernehmungstermin bei der Polizei, einen schriftlichen Vernehmungsbogen oder eine Anklageschrift erhalten haben, melden Sie sich gern zu unseren Bürozeiten in der Kanzlei- Sie erhalten zeitnah einen persönlichen Besprechungstermin.

Sollten Sie Geschädigte/r einer Straftat sein, vertrete ich Ihre Interessen ebenfalls mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln sowohl im straf- als auch im zivilrechtlichen Verfahren. Neben der sachgerechten Wahrnehmung Ihrer Interessen in der Hauptverhandlung liegt mein Augenmerk hier auf der Geltendmachung von aus der Straftat erwachsenen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

Meine Kontaktdaten finden Sie unter https://www.westanwaelte.de/anwaelte/ra-benedikt-thoennissen; gern können Sie mich auch direkt über das Anfrage- Formular auf dieser Seite kontaktieren.

Benedikt Thönnissen LL.M. ist gelistet in Rechtsanwälte Aachen und Rechtsanwälte Deutschland.

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