Bewertungen von Björn Fritsch
5
(6)
4
(0)
3
(0)
2
(0)
1
(1)
Bewertungen
SR
von S. R. am 17.08.2022 um 13:41 Uhr
1A! Top
Arbeitsrecht
Die Beratung und alles weitere lief über E-Mail und per Post. Alles schnell und unkompliziert.
Ich kann die Kanzlei und insbesondere Herrn Fritsch nur weiter empfehlen!
Ich kann die Kanzlei und insbesondere Herrn Fritsch nur weiter empfehlen!
Antwort von Rechtsanwalt Björn Fritsch
Sehr geehrte Kommentatorin,
wir danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen.
Gerne stehen wir Ihnen in Zukunft wieder zur Seite.
wir danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen.
Gerne stehen wir Ihnen in Zukunft wieder zur Seite.
CJ
von C. J. am 22.07.2022 um 12:00 Uhr
Professioneller Auftritt
Reiserecht
RA Fritsch könnte in der Sache nicht Lösungsorientiert beraten, weil das Versicherungsrecht nicht sein Sachgebiet im Reiserecht ist. Unentgeltlich hat er diese Empfehlung gegeben. TOP.
MJ
von M. J. am 16.12.2020 um 21:03 Uhr
Erfolgreiche Vertretung
Zivilrecht
Kompetente sachliche Beratung. Zuverlässige Ausführung der notwendigen Schritte...
Antwort von Rechtsanwalt Björn Fritsch
Sehr geehrter Kommentator,
wir freuen uns, dass wir Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen und diese mit einem für Sie zufriedenstellenden Ergebnis abschließen konnten.
Gerne stehen wir Ihnen in Zukunft wieder zur Seite.
wir freuen uns, dass wir Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen und diese mit einem für Sie zufriedenstellenden Ergebnis abschließen konnten.
Gerne stehen wir Ihnen in Zukunft wieder zur Seite.
KK
von K. K. am 03.08.2020 um 19:16 Uhr
Rückabwicklung Vertrag Auslandsaufenthalt
Reiserecht
Sehr engagiert und sympathisch. Fühlen uns sehr gut betreut
Antwort von Rechtsanwalt Björn Fritsch
Sehr geehrte Kommentatorin,
wir freuen uns, dass Sie uns Ihr Vertrauen entgegenbringen.
wir freuen uns, dass Sie uns Ihr Vertrauen entgegenbringen.
AM
von A. M. am 05.02.2020 um 12:02 Uhr
Kompetent, engagiert, erfolgreich!
Allgemeine Rechtsberatung
kompetent, engagiert, erfolgreich!
Antwort von Rechtsanwalt Björn Fritsch
Sehr geehrter Kommentator,
wir freuen uns, dass wir Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen und diese mit einem für Sie zufriedenstellenden Ergebnis abschließen konnten.
Gerne stehen wir Ihnen in Zukunft wieder zur Seite.
wir freuen uns, dass wir Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen und diese mit einem für Sie zufriedenstellenden Ergebnis abschließen konnten.
Gerne stehen wir Ihnen in Zukunft wieder zur Seite.
MG
von M. G. am 06.11.2018 um 18:40 Uhr
Rechtsstreit WEG
Zivilrecht
Hat alles super geklappt. Herr Fritsch ist sehr kompetent man kann ihn nur empfehlen
Antwort von Rechtsanwalt Björn Fritsch
Sehr geehrte Kommentatorin,
wir danken Ihnen für das von Ihnen entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns, dass wir Ihnen in Ihrer Angelegenheit zufriedenstellend weiterhelfen konnten.
Gerne stehen wir Ihnen in Zukunft wieder zur Seite.
wir danken Ihnen für das von Ihnen entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns, dass wir Ihnen in Ihrer Angelegenheit zufriedenstellend weiterhelfen konnten.
Gerne stehen wir Ihnen in Zukunft wieder zur Seite.
OV
von O. V. am 16.10.2018 um 07:13 Uhr
Arbeitsvertrag
Arbeitsrecht
Völlig überhöhte Rechnung, mangelhafte Leistung
Antwort von Rechtsanwalt Björn Fritsch
Sehr geehrter Kommentator,
wir bedauern, dass wir Ihnen die Zusammensetzung unserer Abrechnung auf der gesetzlichen Grundlage des RVG nicht nahebringen konnten.
Wir erlauben uns erneut den Hinweis, dass die Angelegenheit noch nicht beendet ist, und wir Ihnen die weitere Bearbeitung Ihrer Angelegenheit (welche im Rahmen der gesetzlichen Abrechnung auch inbegriffen ist) angeboten haben.
Dieses Angebot gilt auch weiterhin und wir stehen Ihnen auch weiterhin sehr gerne für Ihre Rückfragen zur Verfügung.
wir bedauern, dass wir Ihnen die Zusammensetzung unserer Abrechnung auf der gesetzlichen Grundlage des RVG nicht nahebringen konnten.
Wir erlauben uns erneut den Hinweis, dass die Angelegenheit noch nicht beendet ist, und wir Ihnen die weitere Bearbeitung Ihrer Angelegenheit (welche im Rahmen der gesetzlichen Abrechnung auch inbegriffen ist) angeboten haben.
Dieses Angebot gilt auch weiterhin und wir stehen Ihnen auch weiterhin sehr gerne für Ihre Rückfragen zur Verfügung.