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- Fachanwalt für Familienrecht
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- Baurecht & Architektenrecht
- Forderungseinzug & Inkassorecht
- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Über mich
Rechtsanwalt Claus-Wilhelm Blattmann gehört der heutigen Kanzlei Nordhausen & Blattmann, einer alteingesessenen Cottbuser Sozietät, welche bereits im Jahr 1990 gegründet wurde, an. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Familienrecht fokussiert er sich nicht nur auf diese beiden rechtlichen Bereiche, sondern steht Ihnen als Mandant auch in weiteren Rechtsgebieten zur Seite, welche unten detailliert dargestellt sind.
Rechtsanwalt Claus-Wilhelm Blattmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Claus-Wilhelm Blattmann ist seit 1995 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und als selbstständiger Anwalt tätig, seit 2000 am Standort Cottbus. Seit dem Jahr 2002 fungiert er als Sozius der Kanzlei Nordhausen & Blattmann. Außerdem darf sich Rechtsanwalt Claus-Wilhelm Blattmann seit 2003 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2004 auch Fachanwalt Familienrecht nennen.
Er arbeitete zudem zwischen 2007 und 2009 für den Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts als Leiter einer Referendararbeitsgemeinschaft beim Landgericht Cottbus und fungiert darüber hinaus seit 2007 als Prüfer für das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg.
Arbeitsrecht:
Rechtsanwalt Claus-Wilhelm Blattmann hilft Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Arbeitsvertragsgestaltung und hilft Ihnen im Falle der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bei allen Fragen, die sich im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzrechts stellen. Er beschäftigt sich außerdem mit Konflikten im Zusammenhang mit bestehenden Urlaubsansprüchen oder dem Thema Leiharbeit bzw. Zeitarbeit und steht Ihnen darüber hinaus auch im Betriebsverfassungsrecht sowie auf dem Feld der Arbeitnehmerüberlassung als sachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung.
Familienrecht:
Als Fachanwalt für Familienrecht widmet sich Rechtsanwalt Claus-Wilhelm Blattmann allen rechtlichen Fragen rund um das Thema Scheidung, egal ob es konkret um die Vermögensauseinandersetzung, den Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, nachehelichen Unterhalt (z. B. Wechselmodell), das Umgangsrecht oder die Durchführung des Zugewinnausgleichs geht. Er prüft zudem in Verbindung mit Auseinandersetzungen um das Sorgerecht familienpsychologische Gutachten oder gestaltet familienrechtliche Dokumente, wie z. B. Eheverträge. Darüber hinaus wahrt Rechtsanwalt Claus-Wilhelm Blattmann auch gerne Ihre Rechte als Mitglied einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Gewerbemietrecht:
Bei der Vermietung von Gewerberäumen können Sie sich ebenfalls vertrauensvoll an Rechtsanwalt Claus-Wilhelm Blattmann wenden. Er klärt sämtliche rechtlichen Streitfälle von einer zu zahlenden Mietkaution bis hin zu einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung und unterstützt Sie zudem bei der Gestaltung bzw. Prüfung von Gewerbemietverträgen.
Grundstücksrecht:
Rechtsanwalt Claus-Wilhelm Blattmann bietet Ihnen versierte Unterstützung beim Kauf oder der Veräußerung von Grundstücken und klärt für Sie alle Rechtsfragen, die sich in Verbindung mit einem Grundstück stellen können, egal ob es sich konkret um ein Wegerecht oder das Thema Nießbrauch handelt.
Privates Baurecht:
Auf dem Feld des Baurechts bietet Rechtsanwalt Claus-Wilhelm Blattmann Ihnen als Bauherr oder Bauunternehmer qualifizierte Begleitung in sämtlichen Bauphasen, angefangen von der Planung eines Baus bis hin zur Abnahme der fertiggestellten Immobilie.
Bürozeiten:
Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, wird in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter der angegebenen Rufnummer gebeten. Gerne können Sie auch die Terminvorbereitung auf dem Profil nutzen.
Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:
Die Kanzlei befindet sich in der Spremberger Straße 4 in der Innenstadt von Cottbus. In fußläufiger Entfernung liegen die Trambahn- und Bushaltestellen „Stadthalle", „Altmarkt" sowie „Stadtpromenade". Parkmöglichkeiten sind u. a. in der nur drei Gehminuten entfernt gelegenen, öffentlichen Tiefgarage „Schloßkirchplatz/Sorat" vorhanden.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.rechtsanwaelte-nordhausen-blattmann.de
Sprachen
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von C. S. am 12.03.2025 um 08:40 Uhr
von M. T. am 06.03.2025 um 12:50 Uhr
von O. V. am 29.01.2025 um 20:11 Uhr
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Von unserem versierten Anwaltsteam aus insgesamt zwei Rechtsanwälten erhalten Sie für Ihre rechtlichen Probleme eine persönliche und zielorientierte Beratung und Vertretung. Unsere Rechtsanwälte in Cottbus, Umgebung sowie bundesweit stehen Ihnen kompetent zur Seite. Als Teil eines Beratungsgesprächs, das auf Deutsch oder Englisch durchgeführt werden kann, erläutern wir unserer Mandantschaft auch komplexe Sachverhalte in verständlicher Sprache und informieren diese dabei ausführlich, stets transparent und vor all...
Mein Kollege 1
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Kanzlei-Impressum
Rechtsanwalt Claus-Wilhelm Blattmann
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Nordhausen & Blattmann GbR,
vertreten durch Rechtsanwalt Christian Nordhausen und Rechtsanwalt Claus-Wilhelm Blattmann
Spremberger Straße 4
03046 Cottbus
Telefon: +49 (0)355 703666
Telefax: +49 (0)355 703668
E-Mail: info@nordhausen-blattmann.de
Webseiten: www.nordhausen-blattmann.de
Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt Claus-Wilhelm Blattmann ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und berechtigt, die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ zu führen.
Zuständige Aufsichtsbehörde / Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg
Grillendamm 2
14776 Brandenburg an der Havel
Telefon: 03381 25 33 0
Telefax: 03381 25 33 23
E-Mail: info@rak-brb.de
Internet: rak-brb.de
Berufsrechtliche Regelungen: Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE). Die vorbezeichneten Regelwerke können auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer unter brak.de eingesehen werden.
Außergerichtliche Streitschlichtung: Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (§ 73 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer (E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de Internet: brak.de).

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